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LG Bielefeld, 04.11.2013 - 6 O 80/13 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch der Freien Wähler auf Unterlassung der Führung der Bezeichnung "Freie Wähler" durch eine andere Person
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.09.2011 - I ZR 191/10
Freie Wähler
Auszug aus LG Bielefeld, 04.11.2013 - 6 O 80/13
3.Die Kläger haben gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Unterlassung der Führung der Bezeichnung "Freie Wähler" gemäß § 4 Abs. 1 PartG, da der Bundesverband der Freien Wähler Deutschland e.V. (im Folgenden: Bundesverband) als Wählervereinigung keinen Schutz nach dem PartG genießt (vgl. insoweit BGH, Urt. v. 28.09.2011, Az. I ZR 191/10).Das Namensrecht hieran steht dem Bundesverband zu (vgl. insoweit BGH, Urt. v. 28.09.2011, Az. I ZR 191/10).
Die Verbindung der beiden für sich genommenen beschreibenden Wörter "Freie" und "Wähler" bildet dabei einen einheitlichen Gesamtbegriff, der das Tätigkeitsgebiet der Vereinigung schlagwortartig umreißt, ohne es konkret zu beschreiben (vgl. insoweit BGH, Urt. v. 28.09.2011, Az. I ZR 191/10 mwN).
- BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82
Gerichtliche Nachprüfung der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen …
Auszug aus LG Bielefeld, 04.11.2013 - 6 O 80/13
Dabei ist zu beachten, dass ein Vereinsausschlusses nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt und sich darauf erstreckt, ob die verhängte Sanktion eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßige Verfahren eingehalten ist, sonst keine Gesetzes- oder Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (BGH NJW 1984, 918, 919).