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   LG Bielefeld, 06.07.2021 - 23 T 603/20   

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LG Bielefeld, 06.07.2021 - 23 T 603/20 (https://dejure.org/2021,58183)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 06.07.2021 - 23 T 603/20 (https://dejure.org/2021,58183)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 06. Juli 2021 - 23 T 603/20 (https://dejure.org/2021,58183)
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  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/20

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach Italien

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.07.2021 - 23 T 603/20
    Da sich das Verfahren mit der Entlassung des Betroffenen erledigt hat, hat die Kammer nach § 62 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 FamFG über den Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 23.02.2021 - XIII ZB 52/20).

    Fehlt es daran, darf die beantragte Haft nicht angeordnet werden (BGH, Beschluss vom 23.02.2021 - XIII ZB 52/20, Rn. 13 m.w.N., zit. n. juris).

  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 125/19

    Abschiebungshaft, Überstellungshaft, Haftdauer, Haftantrag, Heilung,

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.07.2021 - 23 T 603/20
    Es bedurfte vielmehr einer Begründung, die den für die Flugbuchung benötigten Zeitraum und die daraus folgende notwendige Haftdauer erklärte, etwa durch Angaben zu Terminen und zur Frequenz nutzbarer Flugverbindungen und zur Buchungslage (BGH, Beschluss vom 12.02.2020 - XIII ZB 16/19, Rn. 10, zit. n. juris und Beschluss vom 25.08.2020 - XIII ZB 125/19, Rn. 7ff., zit. n. juris).

    Mängel des Haftantrags können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder der Haftrichter selbst die Durchführbarkeit der Abschiebung und die dafür erforderliche Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt, sofern der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 125/19, Rn. 11, zit. n. juris).

  • BGH, 15.02.2012 - XII ZB 389/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anhörung des Betroffenen in

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.07.2021 - 23 T 603/20
    Die Freiheitsentziehung stellt stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar (vgl. BGH, NJW 2012, 1582, 1583 m.w.N.).
  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 16/19

    Abschiebungshaft: Begründungserfordernis für längere Haftsdauer

    Auszug aus LG Bielefeld, 06.07.2021 - 23 T 603/20
    Es bedurfte vielmehr einer Begründung, die den für die Flugbuchung benötigten Zeitraum und die daraus folgende notwendige Haftdauer erklärte, etwa durch Angaben zu Terminen und zur Frequenz nutzbarer Flugverbindungen und zur Buchungslage (BGH, Beschluss vom 12.02.2020 - XIII ZB 16/19, Rn. 10, zit. n. juris und Beschluss vom 25.08.2020 - XIII ZB 125/19, Rn. 7ff., zit. n. juris).
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