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   LG Bielefeld, 20.07.2016 - 3 O 206/15   

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https://dejure.org/2016,28972
LG Bielefeld, 20.07.2016 - 3 O 206/15 (https://dejure.org/2016,28972)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 20.07.2016 - 3 O 206/15 (https://dejure.org/2016,28972)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 3 O 206/15 (https://dejure.org/2016,28972)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.02.2012 - XI ZR 9/11

    Internationale Zuständigkeit nach EuGVVO: Darlehensgewährung als Dienstleistung;

    Auszug aus LG Bielefeld, 20.07.2016 - 3 O 206/15
    5 Nr. 1 EuGVVO knüpft in der auf Darlehensverträge anwendbaren Regelung lit. b, anders als in lit. a, nicht an den materiell-rechtlichen Erfüllungsort der jeweils streitigen Verpflichtung an, sondern insgesamt an den nach faktischen Kriterien zu bestimmenden Erfüllungsort der vertragscharakteristischen Leistung, vgl. BGH NJW 2012, 1817, 1818 (auch zur Anwendbarkeit der EuGVVO auf Darlehensverträge).

    Soweit die Klägerin darauf hinweist, dass in der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 28.02.2012 (BGH NJW 2012, 1817, 1818) auf die Kredithingabe als vertragscharakteristische Leistung abgestellt wird, ist ihr zuzugestehen, dass der dort zu beurteilende Sachverhalt ein noch eindeutigerer gewesen ist.

  • BGH, 02.03.2006 - IX ZR 15/05

    Begriff des Erfüllungsorts bei einem Vertrag mit einem ausländischen Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Bielefeld, 20.07.2016 - 3 O 206/15
    Da Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVVO einen einheitlichen Gerichtsstand begründen soll, ist, wenn wie hier in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten erfüllt worden ist/zu erfüllen war, der Schwerpunkt der Dienstleistung maßgebend, BGH EuZW 2006, 318, 320 = Urteil vom 02.03.2006, Az. IX ZR 15/05.
  • OLG München, 25.10.2010 - 19 U 2004/10

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die

    Auszug aus LG Bielefeld, 20.07.2016 - 3 O 206/15
    Die Darlehensvaluta wurde auch auf in München geführte Konten ausbezahlt, vgl. dazu die Vorinstanz, OLG München, 19. Zivilsenat, Urteil vom 25.10.2010, Az. 19 U 2004/10.
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