Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 23.01.2017 - 23 T 551/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,33262
LG Bielefeld, 23.01.2017 - 23 T 551/16 (https://dejure.org/2017,33262)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 23.01.2017 - 23 T 551/16 (https://dejure.org/2017,33262)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 23. Januar 2017 - 23 T 551/16 (https://dejure.org/2017,33262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,33262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.07.2016 - V ZB 21/16

    Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Haftgründe nach der

    Auszug aus LG Bielefeld, 23.01.2017 - 23 T 551/16
    Vielmehr ergeben sich die Voraussetzungen für eine Sicherungshaft zur Rücküberstellung unmittelbar aus Artikel 28 Abs. 2, Artikel 2 n der Dublin-III-Verordnung (BGH, FGPrax 2016, 278): Danach ist Überstellungshaft nur zulässig, wenn bei dem ausreisepflichtigen Betroffenen eine erhebliche Fluchtgefahr besteht - für deren Vorliegen auf § 2 Abs. 14 AufenthG abzustellen ist (vgl. BGH, NVwZ 2016, 1582) -, die Haft verhältnismäßig ist und sich weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam anwenden lassen.
  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16

    Rücküberstellungshaftsache: Anordnung von Sicherungshaft bei Annahme von

    Auszug aus LG Bielefeld, 23.01.2017 - 23 T 551/16
    Vielmehr ergeben sich die Voraussetzungen für eine Sicherungshaft zur Rücküberstellung unmittelbar aus Artikel 28 Abs. 2, Artikel 2 n der Dublin-III-Verordnung (BGH, FGPrax 2016, 278): Danach ist Überstellungshaft nur zulässig, wenn bei dem ausreisepflichtigen Betroffenen eine erhebliche Fluchtgefahr besteht - für deren Vorliegen auf § 2 Abs. 14 AufenthG abzustellen ist (vgl. BGH, NVwZ 2016, 1582) -, die Haft verhältnismäßig ist und sich weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam anwenden lassen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht