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LG Bielefeld, 23.01.2017 - 23 T 551/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bielefeld, 22.09.2016 - 90 XIV (B) 1157/16
- LG Bielefeld, 23.01.2017 - 23 T 551/16
- BGH, 20.07.2017 - V ZB 50/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.07.2016 - V ZB 21/16
Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Haftgründe nach der …
Auszug aus LG Bielefeld, 23.01.2017 - 23 T 551/16
Vielmehr ergeben sich die Voraussetzungen für eine Sicherungshaft zur Rücküberstellung unmittelbar aus Artikel 28 Abs. 2, Artikel 2 n der Dublin-III-Verordnung (BGH, FGPrax 2016, 278): Danach ist Überstellungshaft nur zulässig, wenn bei dem ausreisepflichtigen Betroffenen eine erhebliche Fluchtgefahr besteht - für deren Vorliegen auf § 2 Abs. 14 AufenthG abzustellen ist (vgl. BGH, NVwZ 2016, 1582) -, die Haft verhältnismäßig ist und sich weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam anwenden lassen. - BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16
Rücküberstellungshaftsache: Anordnung von Sicherungshaft bei Annahme von …
Auszug aus LG Bielefeld, 23.01.2017 - 23 T 551/16
Vielmehr ergeben sich die Voraussetzungen für eine Sicherungshaft zur Rücküberstellung unmittelbar aus Artikel 28 Abs. 2, Artikel 2 n der Dublin-III-Verordnung (BGH, FGPrax 2016, 278): Danach ist Überstellungshaft nur zulässig, wenn bei dem ausreisepflichtigen Betroffenen eine erhebliche Fluchtgefahr besteht - für deren Vorliegen auf § 2 Abs. 14 AufenthG abzustellen ist (vgl. BGH, NVwZ 2016, 1582) -, die Haft verhältnismäßig ist und sich weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam anwenden lassen.