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   LG Bochum, 10.12.2021 - 46 Js 81/21   

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LG Bochum, 10.12.2021 - 46 Js 81/21 (https://dejure.org/2021,65775)
LG Bochum, Entscheidung vom 10.12.2021 - 46 Js 81/21 (https://dejure.org/2021,65775)
LG Bochum, Entscheidung vom 10. Dezember 2021 - 46 Js 81/21 (https://dejure.org/2021,65775)
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Wird zitiert von ...

  • LG Bochum, 10.12.2021 - 4 KLs 3/21
    Dies zunächst aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Bochum vom 21.04.2021 (Az.: 64 Gs 46 Js 81/21-1347/21).

    und 00.00.0000 (Fall 2 der Anklageschrift vom 27.04.2021, Az.: 46 Js 81/21).

    e) Geschehen vom 00.00.0000 (Fall 1 der Anklageschrift vom 27.04.2021, Az.: 46 Js 81/21).

    und 00.00.0000 (Fall 2 der Anklageschrift vom 27.04.2021, Az.: 46 Js 81/21).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Erscheinungsbildes der am 00.00.0000 in das Juweliergeschäft einbrechenden Person sowie des Angeklagten wird ergänzend gemäß § 267 Abs. 1 S. 3 StPO auf die Lichtbilder Bl. 20 bis 21 und Bl. 42 bis 45 der Akte 46 Js 82/21 (StA Bochum) sowie auf die Lichtbilder Bl. 704 bis 707 der Hauptakte 46 Js 81/21, Band 3, die den Angeklagten zeigen, verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Verletzungsbildes wird gemäß § 267 Abs. 1 S. 3 StPO auf die Lichtbilder Bl. 85 bis 91 des Sonderordners Nachträge Band 2 (46 Js 81/21) verwiesen.

    e) Geschehen vom 00.00.0000 (Fall 1 der Anklageschrift vom 27.04.2021, Az.: 46 Js 81/21).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Erscheinungsbildes der am 00.00.0000 in Rot gekleideten Person sowie des Angeklagten wird ergänzend gemäß § 267 Abs. 1 S. 3 StPO auf die Lichtbilder Bl. 118 des Sonderordners Nachträge Band 1 (46 Js 81/21) sowie auf die Lichtbilder Bl. 704 bis 707 der Hauptakte 46 Js 81/21, Band 3, die den Angeklagten zeigen, verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Aussehens der beim Angeklagten aufgefundenen Schuhe und des roten Trainingsanzugs wird auf Bl. 27 oben, Bl. 31 unten bis Bl. 36 oben, Bl. 55 oben sowie Bl. 63 unten bis Bl. 66 des Sonderbandes Bildband (46 Js 81/21) gemäß § 267 Abs. 1 S. 3 StPO verwiesen.

    (1) Abgleich mit den Wischspuren Wintergartenfenster (Tat vom 00.00.0000- 00.00.0000, B1; Fall 2 der Anklageschrift vom 27.04.2021, Az.: 46 Js 81/21).

    Tat zwischen dem 00.00.0000 und 00.00.0000 (Fall 2 der Anklageschrift vom 27.04.2021, Az.: 46 Js 81/21).

    Geschehen vom 00.00.0000 (Fall 1 der Anklageschrift vom 27.04.2021, Az.: 46 Js 81/21).

    Soweit dem Angeklagten mit den Anklageschriften der Staatsanwaltschaft Bochum vom 03.02.2021 (Az.: 46 Js 148/20) sowie vom 27.04.2021 (Az.: 46 Js 81/21) darüber hinaus unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Widerstand gegen bzw. tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (Fälle 2 und 3 der Anklageschrift vom 03.02.2021) sowie ein Wohnungseinbruchdiebstahl in das dauerhaft genutzte Privatwohnhaus G2 12 in S zwischen dem 00.00.0000 und dem 00.00.0000 vorgeworfen worden ist (Fall 3 der Anklageschrift vom 27.04.2021), hat die Kammer diese Tatvorwürfe im Rahmen des zehnten Hauptverhandlungstages auf Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 154 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 StPO mit der Maßgabe vorläufig eingestellt, dass die insoweit jeweils getroffenen Feststellungen gleichwohl bei der Entscheidungsfindung Berücksichtigung finden können.

    und 00.00.0000 (Fall 2 der Anklageschrift vom 27.04.2021, Az.: 46 Js 81/21).

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