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   LG Bochum, 14.10.2013 - 2 O 530/11   

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https://dejure.org/2013,48192
LG Bochum, 14.10.2013 - 2 O 530/11 (https://dejure.org/2013,48192)
LG Bochum, Entscheidung vom 14.10.2013 - 2 O 530/11 (https://dejure.org/2013,48192)
LG Bochum, Entscheidung vom 14. Oktober 2013 - 2 O 530/11 (https://dejure.org/2013,48192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zu tief gestochene Tätowierung begründet Anspruch auf Schmerzensgeld

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zu tief gestochene Tätowierung begründet Anspruch auf Schmerzensgeld

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 263/78

    Ersatz eines materiellen Schadens auf Grund einer Operation - Anspruch auf

    Auszug aus LG Bochum, 14.10.2013 - 2 O 530/11
    Bei immateriellen Schäden verbietet sich die bei materiellen Schäden stattfindende Berücksichtigung des hypothetischen rechtmäßigen Kausalverlaufs, da nur so der Bedeutung der Einwilligung des Verletzten genüge getan wird (vgl. auch BGH, VersR 1967, 495; Grüneberg in: Palandt, BGB 69. Aufl. 2010, § 253 Rn. 11).
  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 3 U 250/05

    Streit über die Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes aufgrund eines

    Auszug aus LG Bochum, 14.10.2013 - 2 O 530/11
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Tätowierung einen Körperschmuck nach den Wünschen der Antragstellerin darstellen sollte, und ihrer Intention nach nicht der Schädigung der Antragstellerin dienen sollte (vgl. auch OLG Hamm, Beschl. v. 01.02.2006, Az.: 3 U 250/05, zitiert nach beck-online).
  • LG Aachen, 02.03.2017 - 1 O 309/15

    Vertragsverhältnis über die Erstellung eines Permanent Make-Up im Gesichtsbereich

    Auch liegt nicht etwa eine Einwilligung in die Körperverletzung vor, die die Pflichtverletzung entfallen ließe, da von der ursprünglichen Einwilligung jedenfalls nur eine technisch und gestalterisch mangelfreie Behandlung gedeckt war (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 05. März 2014 - I-12 U 151/13 -, juris Rn. 2; LG Bochum, Urteil vom 14.10.2013 - 2 O 530/11 - juris Rn. 11, 12, 13).

    Dabei kommt der Genugtuungsfunktion keine erhebliche Bedeutung für die Bemessung des Schmerzensgeldes zu, da die Pigmentierung einen Körperschmuck nach den Wünschen der Anspruchstellerin darstellt, und ihrer Intention nach nicht der Schädigung der Anspruchstellerin dienen sollte (vgl. LG Bochum, Urteil vom 14. Oktober 2013 - 2 O 530/11 -, juris Rn. 17, 18).

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