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LG Bochum, 29.07.2009 - 13 O 82/09 |
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Verfahrensgang
- LG Bochum, 29.07.2009 - 13 O 82/09
- OLG Hamm, 03.12.2009 - 4 U 149/09
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 03.12.2009 - 4 U 149/09
Kein Kostenersatz für Gegenabmahnung
das Urteil des Landgerichts Bochum vom 29. Juli 2009 (AZ I-13 O 82/09) aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 1.005,40 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % seit dem 28. April 2009 zu zahlen, sowie den Kläger von außergerichtlichen Anwaltsgebühren in Höhe von 130, 50 Euro freizustellen.