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   LG Bonn, 05.08.2015 - 3 O 365/13   

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https://dejure.org/2015,23074
LG Bonn, 05.08.2015 - 3 O 365/13 (https://dejure.org/2015,23074)
LG Bonn, Entscheidung vom 05.08.2015 - 3 O 365/13 (https://dejure.org/2015,23074)
LG Bonn, Entscheidung vom 05. August 2015 - 3 O 365/13 (https://dejure.org/2015,23074)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzbegehren wegen einer verspätet ausgelieferten Sendung; Haftung des Frachtführers wegen Überschreitung der Lieferfrist; Schuldhafter Verstoß gegen vertragliche Pflichten aus dem Beförderungsvertrag

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung des Frachtführers wegen Überschreitung der Lieferfrist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung des Frachtführers wegen Überschreitung der Lieferfrist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz bei verspäteter Zustellung des Angebots ohne Mitverschulden! (VPR 2015, 1086)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 73
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 24.05.2005 - 3 U 195/04

    Transportrecht - Verspätete Zustellung einer Expresssendung (Angebotsunterlagen)

    Auszug aus LG Bonn, 05.08.2015 - 3 O 365/13
    Diese kann keine Anwendung finden, weil die Beklagte selbst die gewählte Beförderung als Frachtgut einordnet und unter E2 Paket bezeichnet (vgl. OLG Köln, 3 U 195/04, Urteil v. 24.05.2005).

    Der Frachtführer muss im Rahmen der Expresslieferung besondere Vorkehrungen treffen, um eine termingerechte Beförderung zu gewährleisten, ansonsten ist seine Betriebsorganisation fehlerhaft (vgl. OLG Köln, 3 U 195/04, Urteil v. 24.05.2005).

  • BGH, 24.10.2001 - VIII ARZ 1/01

    Rechtsentscheid zur Wirksamkeit einer Haftungsbeschränkung des Vermieters einer

    Auszug aus LG Bonn, 05.08.2015 - 3 O 365/13
    Der Verwender kann sein Risiko durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung gering halten, während der Kunde üblicherweise keinen Versicherungsschutz gegen eine nicht rechtzeitige Lieferung besitzt (vgl. BGH NJW 2002, 673, 675).
  • BGH, 03.03.1988 - X ZR 54/86

    Formularmäßiger Ausschluß der Haftung einer Seeschiffswerft auch für

    Auszug aus LG Bonn, 05.08.2015 - 3 O 365/13
    Die Haftung für eine verspätete Auslieferung stellt eine Kardinalpflicht dar, da die Freizeichung hiervon die Leistungszusage des Verwenders aushöhlen und dem Kunden die vertragliche Rechtsposition wieder entziehen würde (vgl. BGH NJW 1988, 1785, 1787).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 205/06

    Kausalität der unterbliebenen Wertdeklaration durch den Versender für das

    Auszug aus LG Bonn, 05.08.2015 - 3 O 365/13
    Die Aufklärungspflicht ist hierbei im Einzelfall zu bewerten (vgl. BGH, Urteil v. 03.07.2008, TranspR 2008, 394, 396 f.) und die Sendung der Klägerin war keiner besonderen Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes durch Diebstahl ausgesetzt.
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