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   LG Bonn, 07.06.2018 - 33 T 95/16   

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LG Bonn, 07.06.2018 - 33 T 95/16 (https://dejure.org/2018,90631)
LG Bonn, Entscheidung vom 07.06.2018 - 33 T 95/16 (https://dejure.org/2018,90631)
LG Bonn, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - 33 T 95/16 (https://dejure.org/2018,90631)
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  • LG Bonn, 10.01.2014 - 15 O 189/13

    Rechtsanwalt muss im Spam-Ordner eingehende Mails überprüfen!

    Auszug aus LG Bonn, 07.06.2018 - 33 T 95/16
    Denn von dem Empfänger ist in diesem Fall zu erwarten, dass er den Spam-Ordner täglich auf dorthin verschobene E-Mails überprüft (Erman/Arnold, BGB, 15. Aufl. 2017, § 130 Rn. 14; vgl. auch LG Bonn, MMR 2014, 709, 711).
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 64/13

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Frist für eine

    Auszug aus LG Bonn, 07.06.2018 - 33 T 95/16
    Eine solche Lesebestätigung begründet einen Anscheinsbeweis für den Zugang der E-Mail (Erman/Arnold, a.a.O., § 130 Rn. 33; MünchKommBGB/Einsele, 7. Aufl. 2015, § 130 Rn. 46; vgl. auch BGH, NJW 2014, 556, 557; BeckOK BGB/Wendtland, 45. Ed., Stand: 01.11.2017, § 130 Rn. 35).
  • BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99

    Pflichten des Geschäftsführers im Bezug auf die Zahlung von

    Auszug aus LG Bonn, 07.06.2018 - 33 T 95/16
    Die Gesellschaft hat nunmehr zu überwachen, ob der von ihr beauftragte Dritte die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt (vgl. BGH NJW 2001, 969; LG Bonn BeckRS 2010, 20251).
  • OLG Köln, 28.12.2015 - 28 Wx 28/15

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen verspäteter Einreichung der

    Auszug aus LG Bonn, 07.06.2018 - 33 T 95/16
    Eine Herabsetzung des Ordnungsgeldes auf weniger als den gesetzlichen Mindestbetrag sieht das Gesetz nur in den Fällen des § 335 Abs. 4 Satz 2 HGB und nur dann vor, wenn die Einreichung der vollständigen Rechnungslegungsunterlagen vor der Ordnungsgeldentscheidung des Bundesamts für Justiz erfolgt ist gemäß § 335 Abs. 4 S. 3 HGB (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28.12.2015, 28 Wx 28/15, veröffentlicht bei "juris.de").
  • FG Nürnberg, 12.06.2007 - II 144/04

    Haftung eines Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH für Umsatzsteuerschulden

    Auszug aus LG Bonn, 07.06.2018 - 33 T 95/16
    Hat die Gesellschaft einen unmissverständlichen Auftrag erteilt und handelt es sich bei dem Dritten um eine Person, die regelmäßig beruflich mit der Erfüllung derartiger Pflichten betraut ist - hinsichtlich der Offenlegungspflicht sind dies insbesondere Steuerberater -, darf die Gesellschaft grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Dritte die übertragene Pflicht ordnungsgemäß erfüllt (vgl. FG Nürnberg BeckRS 2007, 26024140; siehe auch BGH NJW 1981, 2815).
  • LG Bonn, 20.01.2010 - 31 T 1398/09

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen verspäteter Einreichung der

    Auszug aus LG Bonn, 07.06.2018 - 33 T 95/16
    Die Gesellschaft hat nunmehr zu überwachen, ob der von ihr beauftragte Dritte die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt (vgl. BGH NJW 2001, 969; LG Bonn BeckRS 2010, 20251).
  • BGH, 16.09.1981 - VIII ZB 38/81

    Kaufamnn - Fernmündlicher Auftrag - Berufungseinlegung - Ausführungsüberwachung -

    Auszug aus LG Bonn, 07.06.2018 - 33 T 95/16
    Hat die Gesellschaft einen unmissverständlichen Auftrag erteilt und handelt es sich bei dem Dritten um eine Person, die regelmäßig beruflich mit der Erfüllung derartiger Pflichten betraut ist - hinsichtlich der Offenlegungspflicht sind dies insbesondere Steuerberater -, darf die Gesellschaft grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Dritte die übertragene Pflicht ordnungsgemäß erfüllt (vgl. FG Nürnberg BeckRS 2007, 26024140; siehe auch BGH NJW 1981, 2815).
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