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LG Bonn, 07.06.2018 - 33 T 95/16 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- LG Bonn, 10.01.2014 - 15 O 189/13
Rechtsanwalt muss im Spam-Ordner eingehende Mails überprüfen!
Auszug aus LG Bonn, 07.06.2018 - 33 T 95/16
Denn von dem Empfänger ist in diesem Fall zu erwarten, dass er den Spam-Ordner täglich auf dorthin verschobene E-Mails überprüft (…Erman/Arnold, BGB, 15. Aufl. 2017, § 130 Rn. 14; vgl. auch LG Bonn, MMR 2014, 709, 711). - BGH, 17.07.2013 - I ZR 64/13
Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Frist für eine …
Auszug aus LG Bonn, 07.06.2018 - 33 T 95/16
Eine solche Lesebestätigung begründet einen Anscheinsbeweis für den Zugang der E-Mail (…Erman/Arnold, a.a.O., § 130 Rn. 33;… MünchKommBGB/Einsele, 7. Aufl. 2015, § 130 Rn. 46; vgl. auch BGH, NJW 2014, 556, 557;… BeckOK BGB/Wendtland, 45. Ed., Stand: 01.11.2017, § 130 Rn. 35). - BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99
Pflichten des Geschäftsführers im Bezug auf die Zahlung von …
Auszug aus LG Bonn, 07.06.2018 - 33 T 95/16
Die Gesellschaft hat nunmehr zu überwachen, ob der von ihr beauftragte Dritte die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt (vgl. BGH NJW 2001, 969; LG Bonn BeckRS 2010, 20251).
- OLG Köln, 28.12.2015 - 28 Wx 28/15
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen verspäteter Einreichung der …
Auszug aus LG Bonn, 07.06.2018 - 33 T 95/16
Eine Herabsetzung des Ordnungsgeldes auf weniger als den gesetzlichen Mindestbetrag sieht das Gesetz nur in den Fällen des § 335 Abs. 4 Satz 2 HGB und nur dann vor, wenn die Einreichung der vollständigen Rechnungslegungsunterlagen vor der Ordnungsgeldentscheidung des Bundesamts für Justiz erfolgt ist gemäß § 335 Abs. 4 S. 3 HGB (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28.12.2015, 28 Wx 28/15, veröffentlicht bei "juris.de"). - FG Nürnberg, 12.06.2007 - II 144/04
Haftung eines Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH für Umsatzsteuerschulden …
Auszug aus LG Bonn, 07.06.2018 - 33 T 95/16
Hat die Gesellschaft einen unmissverständlichen Auftrag erteilt und handelt es sich bei dem Dritten um eine Person, die regelmäßig beruflich mit der Erfüllung derartiger Pflichten betraut ist - hinsichtlich der Offenlegungspflicht sind dies insbesondere Steuerberater -, darf die Gesellschaft grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Dritte die übertragene Pflicht ordnungsgemäß erfüllt (vgl. FG Nürnberg BeckRS 2007, 26024140; siehe auch BGH NJW 1981, 2815). - LG Bonn, 20.01.2010 - 31 T 1398/09
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen verspäteter Einreichung der …
Auszug aus LG Bonn, 07.06.2018 - 33 T 95/16
Die Gesellschaft hat nunmehr zu überwachen, ob der von ihr beauftragte Dritte die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt (vgl. BGH NJW 2001, 969; LG Bonn BeckRS 2010, 20251). - BGH, 16.09.1981 - VIII ZB 38/81
Kaufamnn - Fernmündlicher Auftrag - Berufungseinlegung - Ausführungsüberwachung - …
Auszug aus LG Bonn, 07.06.2018 - 33 T 95/16
Hat die Gesellschaft einen unmissverständlichen Auftrag erteilt und handelt es sich bei dem Dritten um eine Person, die regelmäßig beruflich mit der Erfüllung derartiger Pflichten betraut ist - hinsichtlich der Offenlegungspflicht sind dies insbesondere Steuerberater -, darf die Gesellschaft grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Dritte die übertragene Pflicht ordnungsgemäß erfüllt (vgl. FG Nürnberg BeckRS 2007, 26024140; siehe auch BGH NJW 1981, 2815).