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   LG Bonn, 08.04.2022 - 2 O 49/20   

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https://dejure.org/2022,11086
LG Bonn, 08.04.2022 - 2 O 49/20 (https://dejure.org/2022,11086)
LG Bonn, Entscheidung vom 08.04.2022 - 2 O 49/20 (https://dejure.org/2022,11086)
LG Bonn, Entscheidung vom 08. April 2022 - 2 O 49/20 (https://dejure.org/2022,11086)
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  • BGH, 05.10.1993 - XI ZR 200/92

    Wechselakzept bei entgeltlichem Geschäft über öffentliche Ämter und Titel

    Auszug aus LG Bonn, 08.04.2022 - 2 O 49/20
    Die Anstößigkeit ergibt sich aus der sachfremden, ethischen Prinzipien widersprechenden Verknüpfung der Verleihung öffentlicher Ämter und Titel mit einer Gegenleistung in Geld (vgl. zu allem BGH, Urteil v. 05.10.1993 - XI ZR 200/92, NJW 1994, 187).

    Dafür reicht es nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aus, dass die Parteien jedenfalls die Umstände, aus denen die Sittenwidrigkeit folgt, kannten (vgl. BGH, Urteil v. 05.10.1993 - XI ZR 200/92, NJW 1994, 187).

    Aus diesem Grund ist auch die vom Kläger in Bezug genommene Entscheidung des BGH vom 05.10.1993 (XI ZR 200/92) insoweit nicht einschlägig, weil es darin um ein ohne Rechtsgrund sicherungshalber begebenes Wechselakzept ging.

  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91

    Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich

    Auszug aus LG Bonn, 08.04.2022 - 2 O 49/20
    Dies steht nicht im Widerspruch zum Urteil des BGH vom 09.10.1991 (VIII ZR 19/91, juris), wonach grundsätzlich nicht schon bereits die grobe Fahrlässigkeit des Geschädigten die Sittenwidrigkeit oder deren Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden entfallen lassen soll.

    Hierbei verkennt die Kammer nicht, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Mitverschuldenseinwand ausscheidet, wenn dem Geschädigten gegenüber einem vorsätzlich handelnden Schädiger lediglich Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann (vgl. etwa BGH, Urteil v. 09.10.1991 - VIII ZR 19/91, juris), wobei auch dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt gilt, sondern von den besonderen Umständen des Einzelfalles abhängig ist, um dem Geschädigten keinen Freibrief für jeden Leichtsinn zu bieten (vgl. BGH, Urteil v. 06.12.1983 - VI ZR 60/82, NJW 1984, 921).Nach den obigen Ausführungen geht die Kammer vorliegend jedoch nicht lediglich von einem fahrlässigen, sondern einem vorsätzlichen Verhalten des Klägers aus.

  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 60/82

    Gewährung eines Darlehens zur Durchführung eines größeren Bauvorhabens - Verstoß

    Auszug aus LG Bonn, 08.04.2022 - 2 O 49/20
    Hierbei verkennt die Kammer nicht, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Mitverschuldenseinwand ausscheidet, wenn dem Geschädigten gegenüber einem vorsätzlich handelnden Schädiger lediglich Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann (vgl. etwa BGH, Urteil v. 09.10.1991 - VIII ZR 19/91, juris), wobei auch dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt gilt, sondern von den besonderen Umständen des Einzelfalles abhängig ist, um dem Geschädigten keinen Freibrief für jeden Leichtsinn zu bieten (vgl. BGH, Urteil v. 06.12.1983 - VI ZR 60/82, NJW 1984, 921).Nach den obigen Ausführungen geht die Kammer vorliegend jedoch nicht lediglich von einem fahrlässigen, sondern einem vorsätzlichen Verhalten des Klägers aus.
  • OLG Köln, 14.12.1993 - 9 U 242/92

    Umfang des Forderungsausschlusses in § 817 S. 2 BGB - Nichtigkeit, gesetzliches

    Auszug aus LG Bonn, 08.04.2022 - 2 O 49/20
    Der Anspruch ist bereits deswegen ausgeschlossen, weil dem Kläger selbst ebenfalls ein Sittenverstoß zur Last fällt, indem er Gelder zur Erlangung des Diplomatenstatus hergab (vgl. OLG Köln, Urteil v. 14.12.1993 - 9 U 242/92, juris).
  • OLG Koblenz, 16.12.1998 - 7 U 124/98

    Zivilrecht; Sittenwidrigkeit des Kaufs eines Doktortitels

    Auszug aus LG Bonn, 08.04.2022 - 2 O 49/20
    Dem steht auch die Nichtigkeit des Vertrages nicht entgegen (vgl. OLG Koblenz, Urteil v. 16.12.1998 - 7 U 124/98, NJW 1999, 2904).
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