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   LG Bonn, 09.01.2019 - 9 O 365/17   

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LG Bonn, 09.01.2019 - 9 O 365/17 (https://dejure.org/2019,9110)
LG Bonn, Entscheidung vom 09.01.2019 - 9 O 365/17 (https://dejure.org/2019,9110)
LG Bonn, Entscheidung vom 09. Januar 2019 - 9 O 365/17 (https://dejure.org/2019,9110)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus LG Bonn, 09.01.2019 - 9 O 365/17
    Grundlage können nur objektive Umstände sein, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber (vgl. BGH V ZR 84/14; V ZB 194/05).
  • BGH, 05.02.2008 - VIII ZB 56/07

    Zeitpunkt für die Geltendmachung eines in der mündlichen Verhandlung zutage

    Auszug aus LG Bonn, 09.01.2019 - 9 O 365/17
    Tritt nämlich ein Ablehnungsgrund in der mündlichen Verhandlung hervor, so muss das entsprechende Gesuch spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ordnungsgemäß und vollständig gestellt werden (vgl. BGH VIII ZB 56/07 Tz. 5).
  • BGH, 18.12.2014 - V ZR 84/14

    Selbstablehnung eines Richters: Besorgnis der Befangenheit infolge ähnlicher

    Auszug aus LG Bonn, 09.01.2019 - 9 O 365/17
    Grundlage können nur objektive Umstände sein, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber (vgl. BGH V ZR 84/14; V ZB 194/05).
  • OLG Köln, 06.03.2019 - 20 W 1/19

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen generellen Äußerungen über

    Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 09.01.2019 (Az. LG Bonn 9 O 365/17) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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