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   LG Bonn, 09.07.1997 - 7 O 55/97   

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https://dejure.org/1997,4039
LG Bonn, 09.07.1997 - 7 O 55/97 (https://dejure.org/1997,4039)
LG Bonn, Entscheidung vom 09.07.1997 - 7 O 55/97 (https://dejure.org/1997,4039)
LG Bonn, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 7 O 55/97 (https://dejure.org/1997,4039)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Parteiausschluß wegen Sektenmitgliedschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2958
  • NJW 1998, 3736 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.03.1994 - II ZR 99/93

    Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die Ordnung einer politischen Partei

    Auszug aus LG Bonn, 09.07.1997 - 7 O 55/97
    b) In grundsätzlicher Anerkennung der Vereinsautonomie hat das Gericht in der Sache selbst seine Prüfung auf eine Willkürkontrolle beschränkt (BGH NJW 1994, 2610, 2611).

    Bei einer politischen Partei bedeutet eine Schädigung vor allem den Verlust an Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit, eine Minderung von Ansehen und Wahlchancen (BGH NJW 1994, 2610, 2612).

  • BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82

    Gerichtliche Nachprüfung der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen

    Auszug aus LG Bonn, 09.07.1997 - 7 O 55/97
    a) Das Gericht durfte uneingeschränkt nachprüfen, ob die Tatsachen, die den Ausschließungsentscheidungen zugrundegelegt wurden, bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Tatsachenermittlung zutreffend festgestellt worden sind (BGH NJW 1984, 918 ff).
  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87

    Ausschluß eines Mitglieds aus einer Gewerkschaft; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LG Bonn, 09.07.1997 - 7 O 55/97
    Dort wo ein Aufnahmezwang bestehe, müsse der Ausschluß durch sachliche Gründe gerechtfertigt, dürfe also nicht unbillig sein (BGH NJW 1988, 552, 555).
  • BGH, 20.04.1967 - II ZR 142/65

    Offenbare Unbilligkeit der Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus LG Bonn, 09.07.1997 - 7 O 55/97
    Denn insoweit wurde kein neuer Ausschließungsgrund begründet, sondern dieser Tatsachenvortrag diente lediglich der Untermauerung des Parteiausschlusses wegen Mitgliedschaft der Kläger in der Scientology Church (vgl. BGH NJW 1967, 1657, 1659).
  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 307/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Mitgliedschaft in der Scientology

    b) das Urteil des Landgerichts Bonn vom 9. Juli 1997 - 7 0 55/97 - .
  • OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97

    Parteiausschluß wegen Mitgliedschaft bei Scientology

    Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 9. Juli 1997 - 7 0 55/97 - werden zurückgewiesen.

    Durch Urteil vom 9.7.1997 - 7 0 55/97 -, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, hat das Landgericht die Klagen abgewiesen.

  • OLG Stuttgart, 22.06.1999 - 12 U 3/99

    Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen (c.i.c.)

    Durch die Unterzeichnung der Beitrittserklärung in Verbindung mit der nicht unerheblichen finanziellen Unterstützung der Scientology Church hat die Bekl. ihre Ubereinstimmung mit deren Zielen zum Ausdruck gebracht (so auch LG Bonn, NJW 1997, 2958 [2961]).

    Wegen der sich aus den Publikationen der Scientology Church objektiv ergebenden Geisteshaltung empfinden Teile der Bevölkerung eine Bedrohung durch diese Organisation (LG Bonn, NJW 1997, 2958 [2961]) und wird der Scientology Church in der Öffentlichkeit verbreitet der Charakter einer unlauteren Ziele verfolgenden Sekte beigemessen (BVerfG, NJW 1997, 2669 [2670]; vgl. auch AG Hagenow, zit. bei: Abel, NJW 1996, 91 [93 Fußn. 24]).

    Da, wie der Bekl. durch die Belagerung ihres Büros durch Presse und Fernsehen vor Vertragsschluß mit der Kl. bekannt war, die Arbeit sehr kritisch betrachtet wird und der Organisation von der Öffentlichkeit, wie dargelegt, der Charakter einer unlauteren Ziele verfolgenden Sekte verbreitet beigemessen wird (BVerfG, NJW 1997, 2669 [2670]; LG Bonn, NJW 1997, 2958 [2961]; BAG, NJW 1996, 143), mußte es sich der Bekl. aufdrängen, daß es sich bei ihrer Mitgliedschaft in der Scientology-Organisation um einen bei ihrer Vertragspartnerin, die mit ihrer Hilfe eine Führungsposition in ihrem Unternehmen besetzen wollte, wesentlichen Umstand handelt.

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