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   LG Bonn, 11.02.2011 - 31 T 951/10   

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https://dejure.org/2011,22548
LG Bonn, 11.02.2011 - 31 T 951/10 (https://dejure.org/2011,22548)
LG Bonn, Entscheidung vom 11.02.2011 - 31 T 951/10 (https://dejure.org/2011,22548)
LG Bonn, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - 31 T 951/10 (https://dejure.org/2011,22548)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ordnungsgeld nach § 335 HGB, Androhungsfrist bei unzulässigem Einspruch

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 335 HGB, § 135 Abs. 3 FGG, § 390 Abs. 5 FamFG, § 80 Abs. 1 VwGO
    Ordnungsgeld nach § 335 HGB, Androhungsfrist bei unzulässigem Einspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des § 390 Abs. 5 Familienverfahrensgesetz (FamFG) bei der Androhung eines weiteren Ordnungsgeldes auch nach Einlegung eines nicht offensichtlich unzulässigen Einspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des § 390 Abs. 5 Familienverfahrensgesetz ( FamFG ) bei der Androhung eines weiteren Ordnungsgeldes auch nach Einlegung eines nicht offensichtlich unzulässigen Einspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2009 - 8 B 1342/09

    E.ON darf 4. und 5. Teilgenehmigung für Steinkohlekraftwerk Datteln zur Zeit

    Auszug aus LG Bonn, 11.02.2011 - 31 T 951/10
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch unzulässige Widersprüche die aufschiebende Wirkung herbeiführen, sofern die Unzulässigkeit nicht offensichtlich zu Tage tritt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.2009 - 8 B 1342/09.AK - VGH Baden-Württemberg, NJW 2004, 2690).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2004 - 6 S 30/04

    Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines zweifellos verfristeten

    Auszug aus LG Bonn, 11.02.2011 - 31 T 951/10
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch unzulässige Widersprüche die aufschiebende Wirkung herbeiführen, sofern die Unzulässigkeit nicht offensichtlich zu Tage tritt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.2009 - 8 B 1342/09.AK - VGH Baden-Württemberg, NJW 2004, 2690).
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