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LG Bonn, 11.02.2011 - 31 T 951/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Ordnungsgeld nach § 335 HGB, Androhungsfrist bei unzulässigem Einspruch
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 335 HGB, § 135 Abs. 3 FGG, § 390 Abs. 5 FamFG, § 80 Abs. 1 VwGO
Ordnungsgeld nach § 335 HGB, Androhungsfrist bei unzulässigem Einspruch - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung des § 390 Abs. 5 Familienverfahrensgesetz (FamFG) bei der Androhung eines weiteren Ordnungsgeldes auch nach Einlegung eines nicht offensichtlich unzulässigen Einspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung des § 390 Abs. 5 Familienverfahrensgesetz ( FamFG ) bei der Androhung eines weiteren Ordnungsgeldes auch nach Einlegung eines nicht offensichtlich unzulässigen Einspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2009 - 8 B 1342/09
E.ON darf 4. und 5. Teilgenehmigung für Steinkohlekraftwerk Datteln zur Zeit …
Auszug aus LG Bonn, 11.02.2011 - 31 T 951/10
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch unzulässige Widersprüche die aufschiebende Wirkung herbeiführen, sofern die Unzulässigkeit nicht offensichtlich zu Tage tritt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.2009 - 8 B 1342/09.AK - VGH Baden-Württemberg, NJW 2004, 2690). - VGH Baden-Württemberg, 03.06.2004 - 6 S 30/04
Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines zweifellos verfristeten …
Auszug aus LG Bonn, 11.02.2011 - 31 T 951/10
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch unzulässige Widersprüche die aufschiebende Wirkung herbeiführen, sofern die Unzulässigkeit nicht offensichtlich zu Tage tritt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.2009 - 8 B 1342/09.AK - VGH Baden-Württemberg, NJW 2004, 2690).