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   LG Bonn, 18.12.2015 - 22 KLs 771 Js 82/15 21/15   

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https://dejure.org/2015,64462
LG Bonn, 18.12.2015 - 22 KLs 771 Js 82/15 21/15 (https://dejure.org/2015,64462)
LG Bonn, Entscheidung vom 18.12.2015 - 22 KLs 771 Js 82/15 21/15 (https://dejure.org/2015,64462)
LG Bonn, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - 22 KLs 771 Js 82/15 21/15 (https://dejure.org/2015,64462)
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  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus LG Bonn, 18.12.2015 - 22 KLs 21/15
    Schädliche Neigungen sind anlagebedingte oder durch unzulängliche erziehungsbedingte Mängel der Charakterbildung, die den Täter in seiner Entwicklung zu einem brauchbaren Glied der sozialen Gemeinschaft gefährdet erscheinen und befürchten lassen, dass er durch weitere Straftaten deren Ordnung stören werde (st. Rspr. vgl. BGHSt 11, 69, 170; 16, 261, 262; BGH NSTZ 2010, 281 ).

    Wirken sie sich bereits in der ersten Tat des Täters aus, so müssen die Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat vorhanden gewesen seien und auf die Tat Einfluss genommen haben (st. Rspr., vgl. BGHSt 16, 261, 262; BGH StV 1992, 431).

    Ferner müssen die schädlichen Neigungen auch noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und die Begehung weiterer Straftaten seitens des Täters befürchten lassen (st. Rspr., vgl. BGHSt 16, 261, 262; BGH StV 1992, 431).

    Schädliche Neigungen sind anlagebedingte oder durch unzulängliche Erziehung bedingte Mängel der Charakterbildung, die den Täter in seiner Entwicklung zu einem brauchbaren Glied der sozialen Gemeinschaft gefährdet erscheinen und befürchten lassen, dass er durch weitere Straftaten deren Ordnung stören werde (st. Rechtsprechung vgl. BGHSt 11, 69, 170; 16, 261, 262; BGH NSTZ 2010, 281 ).

    Wirken sie sich bereits in der ersten Tat des Täters aus, so müssen die Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat vorhanden gewesen seien und auf die Tat Einfluss genommen haben (st. Rechtsprechung, vgl. BGHSt 16, 261, 262; BGH StV 1992, 431).

  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Auszug aus LG Bonn, 18.12.2015 - 22 KLs 21/15
    Wirken sie sich bereits in der ersten Tat des Täters aus, so müssen die Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat vorhanden gewesen seien und auf die Tat Einfluss genommen haben (st. Rspr., vgl. BGHSt 16, 261, 262; BGH StV 1992, 431).

    Ferner müssen die schädlichen Neigungen auch noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und die Begehung weiterer Straftaten seitens des Täters befürchten lassen (st. Rspr., vgl. BGHSt 16, 261, 262; BGH StV 1992, 431).

    Wirken sie sich bereits in der ersten Tat des Täters aus, so müssen die Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat vorhanden gewesen seien und auf die Tat Einfluss genommen haben (st. Rechtsprechung, vgl. BGHSt 16, 261, 262; BGH StV 1992, 431).

  • BGH, 06.07.2010 - 3 StR 180/10

    Räuberischer Diebstahl (taugliche Vortat); Wegnahme (handliche Gegenstände;

    Auszug aus LG Bonn, 18.12.2015 - 22 KLs 21/15
    Mit dem durch Täuschung erlangten Besitz des Mobiltelefons B6 erlangte die Angeklagte K einen Vermögensvorteil, nämlich ihren neuen, tätereigenen Gewahrsam (BGH, Beschluss v. 06.07.2010, Az.: 3 StR 180/10, zitiert nach juris).
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