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   LG Bonn, 20.05.2021 - 15 O 372/20   

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LG Bonn, 20.05.2021 - 15 O 372/20 (https://dejure.org/2021,52996)
LG Bonn, Entscheidung vom 20.05.2021 - 15 O 372/20 (https://dejure.org/2021,52996)
LG Bonn, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 15 O 372/20 (https://dejure.org/2021,52996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    Kanzleien müssen ihren Mandanten vollständige Datenauskunft erteilen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 26.07.2019 - 20 U 75/18

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus LG Bonn, 20.05.2021 - 15 O 372/20
    Der Begriff der "personenbezogenen Daten" nach Art. 4 DS-GVO ist weit gefasst und umfasst nach der Legaldefinition in Art. 4 Nr. 1 DS-GVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen (vgl. OLG Köln, ZD 2019, 462 Rn. 60, 61, beck-online).

    Dies folgt - unabhängig von der Frage, ob das Begehren auf Datenauskunft im Wege der Stufenklage geltend gemacht werden kann (vgl. OLG Köln Urt. v. 26.7.2019 - 20 U 75/18, BeckRS 2019, 16261, Rn. 10, beck-online, die von der Klägerin zitierte Entscheidung des BAG vom 27.04.2021 war zum Entscheidungszeitpunkt noch nicht veröffentlicht) - schon aus dem Umstand, dass die Klägerin bezogen auf die Datenauskunft nur diesen einen Antrag gestellt hat.

  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13

    Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch

    Auszug aus LG Bonn, 20.05.2021 - 15 O 372/20
    Diese Erklärung kann sich bei einer abstrakten Auskunftsverpflichtung nur auf die gesamte Leistungspflicht beziehen, nicht auf abtrennbare Teile hiervon (vgl. BGH, Beschluss vom 22.10.2014 - XII ZB 385/13).
  • BGH, 03.09.2020 - III ZR 136/18

    Auskunft über Vervielfältigungen der "Kohl-Tonbänder" und sonstiger Unterlagen

    Auszug aus LG Bonn, 20.05.2021 - 15 O 372/20
    Erfüllt kann der Anspruch erst dann sein, wenn der Verpflichtete erklärt, dass das Gelieferte die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen soll (vgl. BGH, NJW 2021, 765 Rn. 43, beck-online).
  • BGH, 08.10.1981 - III ZR 190/79

    Begründung von Nebenpflichten durch den Anwaltsvertrag - Kündigung des

    Auszug aus LG Bonn, 20.05.2021 - 15 O 372/20
    Da es sich um eine Ausnahmevorschrift von der Regel handelt, trägt der Mandant die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die zum Wegfall des Honoraranspruchs führen sollen (BGH, NJW 1982, 437, 438).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 U 87/11

    Haftung der Mitglieder einer Anwaltssozietät; Zulässigkeit der Aufrechnung gegen

    Auszug aus LG Bonn, 20.05.2021 - 15 O 372/20
    Zur Kündigung berechtigt die Unzuverlässigkeit nur, wenn sie nachhaltig und deswegen schwerwiegend ist (vlg. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2011 - 24 U 87/11; Palandt/Weidenkaff, a.a.O, § 626 Rn. 44).
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