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   LG Bonn, 23.01.2018 - 10 O 343/17   

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https://dejure.org/2018,60823
LG Bonn, 23.01.2018 - 10 O 343/17 (https://dejure.org/2018,60823)
LG Bonn, Entscheidung vom 23.01.2018 - 10 O 343/17 (https://dejure.org/2018,60823)
LG Bonn, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 10 O 343/17 (https://dejure.org/2018,60823)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.06.2017 - IV ZR 440/14

    Versicherungsvertrag: Wirksamkeit trotz unterlassener Pflichtmitteilungen des

    Auszug aus LG Bonn, 23.01.2018 - 10 O 343/17
    Unerheblich für den Lauf der Widerrufsfrist ist hingegen, ob die erforderlichen Dokumente bereits bei Abgabe der auf Vertragsschluss gerichteten Erklärung des Versicherungsnehmers vorlagen (vgl. BGH NJW 2017, 3387 Rn.31).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Bonn, 23.01.2018 - 10 O 343/17
    Dies erfordert nach der Rechtsprechung eine ausreichende Lesbarkeit und setzt die Verwendung einer hinreichend großen Schrift voraus (vgl. BGH NJW 2011, 1061; OLG Köln, Urteil vom 11.07.2004 - 20 U 79/14).
  • OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 144/13

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer

    Auszug aus LG Bonn, 23.01.2018 - 10 O 343/17
    Die Belehrung ist an herausgehobener Stelle des Schreibens platziert; hieran schließen sich die Regelung über Zahlungsverzug und die Unterschriften an (vergleiche dazu OLG Köln, Urteil vom 19.11.2013 - 20 U 144/13).
  • OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 79/14

    Anforderung an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines

    Auszug aus LG Bonn, 23.01.2018 - 10 O 343/17
    Dies erfordert nach der Rechtsprechung eine ausreichende Lesbarkeit und setzt die Verwendung einer hinreichend großen Schrift voraus (vgl. BGH NJW 2011, 1061; OLG Köln, Urteil vom 11.07.2004 - 20 U 79/14).
  • LG Bonn, 13.11.2018 - 10 O 173/18
    Während des Verfahrens 10 O 343/17 vor der Kammer seien lediglich die Bitstromangebote der Klägerin "Vertrag L2-BSA-Vectoring" vom 01.11.2015 (Anlage B10) und "Vertrag L2-BSA-Vectroring - Version 1.0" (Anlage B11) im Internet verfügbar gewesen, welche erheblich von dem L2-Bitstromangebot der Beklagten abwichen.
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