Rechtsprechung
LG Bonn, 28.08.2017 - 10 O 4/17 |
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Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
50 %-ige Leistungskürzung wegen grob fahrlässiger Verletzung der Stehlgutlistenobliegenheit