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   LG Bonn, 30.10.2015 - 1 O 161/15   

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https://dejure.org/2015,43674
LG Bonn, 30.10.2015 - 1 O 161/15 (https://dejure.org/2015,43674)
LG Bonn, Entscheidung vom 30.10.2015 - 1 O 161/15 (https://dejure.org/2015,43674)
LG Bonn, Entscheidung vom 30. Oktober 2015 - 1 O 161/15 (https://dejure.org/2015,43674)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzbegehren i.R. der Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens in der Vergabeart des Offenen Verfahrens für neue Rettungsdienstfahrzeuge; Zuschlag im Sinne einer bindenden Bekanntgabe einer positiven Vergabeentscheidung zugunsten des Bieters; Beurteilung ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fahrzeug nicht mehr lieferbar: Bieter kann Angebot (sanktionslos) zurückziehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Folgenlose Rücknahme des Angebotes bei Vorbehalt eines Verhandlungsabbruchs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Folgenlose Rücknahme des Angebotes bei Vorbehalt eines Verhandlungsabbruchs

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.11.2014 - X ZR 32/14

    Kalkulationsirrtum bei Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber

    Auszug aus LG Bonn, 30.10.2015 - 1 O 161/15
    Das Schreiben der Beklagten vom 21.05.2013 beinhaltet nach seinem Wortlaut sowie seiner daraus deutlich erkennbaren Zielrichtung eine Rücknahme des Angebotes vom 17.05.2015 im Sinne von § 12 EG Abs. 10 VOL/A. Denn aus diesem Schreiben geht unter objektiver verständiger Würdigung (§§ 133, 242 BGB; vgl. auch - zu § 10 Abs. 3 VOB/B - von Wietersheim in Ingenstau/Korbion, VOB, 18. Aufl. 2013, § 10 VOB/A Rd.17) hervor, dass das ursprünglich auf der Basis des Grundfahrzeuges N Typ ### $&$ kalkulierte Angebot vom 17.05.2013 (vgl. zu den Folgen erkannter Kalkulationsgrundlagen auch: BGH NJW 2015, 1513f.) nicht mehr aufrechterhalten wird, weil dieses Modell künftig nicht mehr lieferbar sein werde.
  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Auszug aus LG Bonn, 30.10.2015 - 1 O 161/15
    Ob dieses zusätzliche Vertrauenselement bei einer öffentlichen Ausschreibung auch dann keine Anspruchsvoraussetzung (mehr) darstellt, wenn nicht der Bieter als Auftragnehmer einen Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung geltend macht (in diesem Fall bejahend: BGH Urteil vom 09.06.2011 - X ZR 143/10 - juris-Dokument Rd.15 = NZBau 2011, 498, 500 Rd.14; Palandt/Grüneberg, aaO., § 311 Rn. 37), sondern - wie hier - der öffentliche Auftraggeber (in diesem Fall wohl verneinend: Gehrlein/Sutschet in Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Stand 01.08.2015, § 311 Rd.65), bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.
  • BGH, 22.01.2015 - VII ZR 87/14

    Handelsvertretervertrag: Grundlagen der Provisionsberechnung im Rahmen von

    Auszug aus LG Bonn, 30.10.2015 - 1 O 161/15
    Es fehlt deshalb an einem fortbestehenden und insbesondere bindenden Angebot der Beklagten in der Fassung des Schreibens vom 17.05.2013, das Grundlage für eine Pflichtverletzung der Beklagten und dadurch für einen Schadensersatzanspruch des Klägers aus den §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Ziffer 2., 241 Abs. 2, 249f. BGB sein könnte (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005 - VII ZR 87/14 = NZBau 2006, 390 Rd.14f.; OLG Köln, Beschluss vom 21.07.2014 - 11 U 10/14 = BeckRS 2014, 17386 = NJW-Spezial 2014, 652; Busche in Münchener Kommentar, BGB, 7. Aufl. 2015, § 145 Rd.20; Städler NZBau 2014, 472 unter I.2.a) jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus LG Bonn, 30.10.2015 - 1 O 161/15
    Ein derartiger, den Verhandlungen von den potentiellen Vertragsparteien ausdrücklich zugrunde gelegter Vorbehalt des Abbruches dieser Verhandlungen schließt hierauf gestützte Schadensersatzansprüche gegen den sich zulässigerweise von den Verhandlungen lossagenden Partner aus (vgl. BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 99/96 = BGHZ 139, 280, 283 zur Aufhebung einer Ausschreibung nach § 26 VOB/A; Staudinger/Feldmann/Löwisch, BGB, Neubearb. 2012, § 311 BGB Rd.137).
  • OLG Köln, 21.07.2014 - 11 U 10/14

    Schadensersatzspflicht wegen Rücknahme eines Angebots vor Ablauf der

    Auszug aus LG Bonn, 30.10.2015 - 1 O 161/15
    Es fehlt deshalb an einem fortbestehenden und insbesondere bindenden Angebot der Beklagten in der Fassung des Schreibens vom 17.05.2013, das Grundlage für eine Pflichtverletzung der Beklagten und dadurch für einen Schadensersatzanspruch des Klägers aus den §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Ziffer 2., 241 Abs. 2, 249f. BGB sein könnte (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005 - VII ZR 87/14 = NZBau 2006, 390 Rd.14f.; OLG Köln, Beschluss vom 21.07.2014 - 11 U 10/14 = BeckRS 2014, 17386 = NJW-Spezial 2014, 652; Busche in Münchener Kommentar, BGB, 7. Aufl. 2015, § 145 Rd.20; Städler NZBau 2014, 472 unter I.2.a) jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 13.06.2012 - 1 U 357/11

    Vergabe: Rechtsschutz im Unterschwellenbereich; "Verlagerung" der Angabe von

    Auszug aus LG Bonn, 30.10.2015 - 1 O 161/15
    a) Zwar führt schon die Teilnahme an einem offenen Vergabeverfahren in Form der Anforderung der Vergabeunterlagen bei dem öffentlichen Auftraggeber (§ 15 EG Abs. 11 VOL/A) nach dessen Aufforderung zur Angebotsabgabe (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) zu einer Vertragsanbahnung im Sinne von § 311 Abs. 2 Ziffer 2. BGB und damit zu einem Schuldverhältnis der Parteien (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.06.2012 - 1 U 357/11; Wagner NZBau 2005, 436).
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