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   LG Bonn, 31.03.2000 - 1 O 159/99   

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LG Bonn, 31.03.2000 - 1 O 159/99 (https://dejure.org/2000,18070)
LG Bonn, Entscheidung vom 31.03.2000 - 1 O 159/99 (https://dejure.org/2000,18070)
LG Bonn, Entscheidung vom 31. März 2000 - 1 O 159/99 (https://dejure.org/2000,18070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bundesrepublik Deutschland ist wegen verspäteter Umsetzung der EG-Richtlinie vom 30.05.1994 über Einlagensicherungssysteme gemäß Art. 249 Abs. 3 EGV entschädigungspflichtig; Entschädigungspflicht der Bundesrepublik Deutschland wegen verspäteter Umsetzung der ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.02.1979 - III ZR 108/76

    Amtspflichten der Bankenaufsicht

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2000 - 1 O 159/99
    Diese Vorschrift wurde als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im sog. "X-Urteil" vom 15.02.1979 (BGHZ 74, 144 ff) und im I-Urteil vom 12.07.1979 (BGHZ 75, 120 ff) durch die 3. KWG-Novelle 1984 in das Kreditwesengesetz (KWG) aufgenommen (vgl. Fischer, in: Schimansky/Bunte/Lwoski, Bankrechtshandbuch, Band III, § 125 Rdnr. 13).

    Er hat dies mit der Entwicklungs- und Entstehungsgeschichte des Kreditwesengesetzes und der Qualifikation der Bankenaufsicht als "spezialpolizeiliche Aufgabe" begründet (BGHZ 74, 144, 152).

  • LG Bonn, 16.04.1999 - 1 O 152/98

    Schadensersatz wegen verspäteter Umsetzung der sog. Einlagensicherungsrichtlinie

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2000 - 1 O 159/99
    Diese Voraussetzungen sind gegeben, wie die Kammer bereits in den beiden Urteilen vom 16.04.1999 (ZIP 1999, 959 und 1 O 152/98), ausgeführt hat.

    Dies gilt - wie bereits in den Urteilen der Kammer vom 16.04.1999 (1 O 152/98 und 1 O 186/98) angedeutet - auch dann, wenn eine Belehrung in der Form des § 23 a KWG erfolgt ist.".

  • LG Bonn, 16.04.1999 - 1 O 186/98

    Staatshaftung wegen Nichtumsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie auch bei

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2000 - 1 O 159/99
    Diese Voraussetzungen sind gegeben, wie die Kammer bereits in den beiden Urteilen vom 16.04.1999 (ZIP 1999, 959 und 1 O 152/98), ausgeführt hat.

    Dies gilt - wie bereits in den Urteilen der Kammer vom 16.04.1999 (1 O 152/98 und 1 O 186/98) angedeutet - auch dann, wenn eine Belehrung in der Form des § 23 a KWG erfolgt ist.".

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2000 - 1 O 159/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH hängt die Gewährung des Entschädigungsanspruchs von drei Voraussetzungen ab: Die in Rede stehende gemeinschaftsrechtliche Norm - hier die EG-Einlagensicherungsrichtlinie - bezweckt die Verleihung hinreichend bestimmter Rechte an die Geschädigten, der Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht ist hinreichend qualifiziert, und zwischen diesem Verstoß und dem dem Geschädigten entstandenen Schaden besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang (EuGH ZIP 1996, 561, 565 - Brasserie du pecheur und Factortame -, Tz. 50 und 51; ZIP 1996, 1832, 1834 - Dillenkofer -, Tz. 21).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist bei der Bestimmung des ersatzfähigen Schadens zu prüfen, ob sich der Geschädigte in angemessener Form um die Verhinderung des Schadenseintritts oder die Begrenzung des Schadensumfangs bemüht hat (EuGH, ZIP 1996, 561 - Brasserie du pecheur und Factortame - Tz. 84 f; EuGH, ZIP 1996, 1832 - Dillenkofer - Tz. 72) Ein derartiges Mitverschulden der Klägerin ist aber nicht gegeben.

  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 154/77

    Bankenaufsicht

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2000 - 1 O 159/99
    Diese Vorschrift wurde als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im sog. "X-Urteil" vom 15.02.1979 (BGHZ 74, 144 ff) und im I-Urteil vom 12.07.1979 (BGHZ 75, 120 ff) durch die 3. KWG-Novelle 1984 in das Kreditwesengesetz (KWG) aufgenommen (vgl. Fischer, in: Schimansky/Bunte/Lwoski, Bankrechtshandbuch, Band III, § 125 Rdnr. 13).
  • LG Bonn, 06.09.1999 - 1 O 221/98

    Keine Staatshaftung wegen verspäteter Umsetzung der

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2000 - 1 O 159/99
    Wie die Kammer bereits in Bezug auf die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (WPD-Richtlinie) vom 10.3.1993, 93/22/EWG (LG Bonn, ZIP 1999, 1592 ff) und die Kapitaladäquanzrichtlinie vom 15.3.1993, 93/6/EWG (LG Bonn, ZIP 1999, 1595) entschieden hat, verleiht die in diesen Richtlinien enthaltene Verpflichtung zur staatlichen Aufsicht über Wertpapierfirmen dem einzelnen Bankkunden keine individuellen Rechte, wie sie zur Begründung des gemeinschaftsrechtlichen Schadensersatzanspruchs erforderlich sind.
  • LG Bonn, 06.09.1999 - 1 O 364/98

    Keine Staatshaftung wegen verspäteter Umsetzung der Kapitaladäquanzrichtlinie

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2000 - 1 O 159/99
    Wie die Kammer bereits in Bezug auf die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (WPD-Richtlinie) vom 10.3.1993, 93/22/EWG (LG Bonn, ZIP 1999, 1592 ff) und die Kapitaladäquanzrichtlinie vom 15.3.1993, 93/6/EWG (LG Bonn, ZIP 1999, 1595) entschieden hat, verleiht die in diesen Richtlinien enthaltene Verpflichtung zur staatlichen Aufsicht über Wertpapierfirmen dem einzelnen Bankkunden keine individuellen Rechte, wie sie zur Begründung des gemeinschaftsrechtlichen Schadensersatzanspruchs erforderlich sind.
  • OLG Hamm, 03.12.1999 - 9 U 107/97

    Auschluss einer Verletzung der Halswirbelsäule im Falle einer im

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2000 - 1 O 159/99
    Die Kammer hält auch nach der von Gratias (NJW 2000, 878) geäußerten Kritik daran fest, dass der Entschädigungsanspruch lediglich in Höhe von 90 % der Einlage bestehen kann.
  • LG Bonn, 04.10.1999 - 1 O 55/99

    Haftung der Bundesrepublik wegen verspäteter Umsetzung der

    Auszug aus LG Bonn, 31.03.2000 - 1 O 159/99
    Die Kammer hat hierzu in einem Parallelrechtsstreit (1 O 55/99 = ZIP 1999, 2051 ff), in dem es ebenfalls um einen Schadensersatzanspruch eines Kunden der C ging, dessen Kontoeröffnungsantrag die oben genannte Belehrung enthielt, folgendes ausgeführt:.
  • OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00

    Haftung des Staates bei Bankenzusammenbruch

    7 U 104/00 1 O 159/99 LG Bonn.

    Die Berufungen der Kläger zu 1., 5. und 11. gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 31.3.2000 (1 O 159/99) werden zurückgewiesen.

  • LG Bonn, 02.08.2002 - 1 O 443/01

    Schadensersatz eines stillen Gesellschafters wegen behaupteter

    Die Kammer hat hierzu in einem anderen Verfahren, in dem es um den Vorwurf eines zu späten Eingreifens des Bundesaufsichtsamtes ging, folgendes ausgeführt (Urteil vom 31.03.2000, 1 O 159/99):.
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