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LG Bonn, 31.03.2008 - 4 Ks - 900 Js 1426/04 - 46/07 |
Zitiervorschläge
LG Bonn, Entscheidung vom 31.03.2008 - 4 Ks - 900 Js 1426/04 - 46/07 (https://dejure.org/2008,96860)
LG Bonn, Entscheidung vom 31. März 2008 - 4 Ks - 900 Js 1426/04 - 46/07 (https://dejure.org/2008,96860)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 11.03.2008 - 4 Ks 46/07
- LG Bonn, 31.03.2008 - 4 Ks - 900 Js 1426/04 - 46/07
- OLG Köln, 26.03.2010 - 2 Ws 129/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94
Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann
Auszug aus LG Bonn, 31.03.2008 - 4 Ks 46/07
Zum Begriff der Vernehmung im Sinne der Strafprozessordnung gehört, dass der Vernehmung der Auskunftsperson - also dem Beschuldigten, dem Zeugen oder dem Sachverständigen - in amtlicher Funktion gegenübertritt und in dieser Eigenschaft von ihr Auskunft "eine Aussage" verlangt (vgl. BGHSt 40, 211, 213). - BGH, 26.07.2007 - 3 StR 104/07
BGH präzisiert Befugnisse von Verdeckten Ermittlern
Auszug aus LG Bonn, 31.03.2008 - 4 Ks 46/07
Anders als in den jüngsten vom Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegten Fall wird der dem hiesigen Verfahren zugrundeliegende Sachverhalt aber nicht wesentlich dadurch geprägt, dass der Angeklagte gegenüber Polizeibeamten bereits erklärt hatte, er werde von seinem Schweigerecht Gebrauch machen, vgl. BGH 3. Strafsenat vom 26.07.2007 - 3 StR 104/07.