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   LG Braunschweig, 07.07.2020 - 6 S 11/16   

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https://dejure.org/2020,37611
LG Braunschweig, 07.07.2020 - 6 S 11/16 (https://dejure.org/2020,37611)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 07.07.2020 - 6 S 11/16 (https://dejure.org/2020,37611)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 07. Juli 2020 - 6 S 11/16 (https://dejure.org/2020,37611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • meinmietrecht.de

    WEG - Teilungserklärungsänderung im Hinblick auf Nutzung eines Spitzboden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.03.2019 - V ZR 298/16

    Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung gegenüber übrigen Wohnungseigentümern

    Auszug aus LG Braunschweig, 07.07.2020 - 6 S 11/16
    Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die Kosten des Revisionsverfahrens zu V ZR 298/16.

    Die sich anschließende Revision hat zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an die Kammer geführt (BGH, Urt. v. 22.03.2019 zu V ZR 298/16).

    Dabei kommt der Anspruch auch bei sog. Geburtsfehlern in Betracht, d.h. wenn Regelungen in der Gemeinschaftsordnung von Anfang an verfehlt oder sonst unbillig waren (BGH, Urteil vom 22.03.2019 zu V ZR 298/16, abgedruckt unter anderem in ZWE 2019, S. 318 (319)).

  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91

    Zulässige Begründung von Sondereigentum

    Auszug aus LG Braunschweig, 07.07.2020 - 6 S 11/16
    Der dem Teileigentum "G30" ausweislich der Anlage 1 zum Teilungsvertrag zugewiesene Miteigentumsanteil mit 15.013,730/100.000, der den größten Anteil darstellt, legt nämlich nahe, dass ein wirtschaftlicher Wert von Anfang an in der Nutzung als Wohnraum bestand (vgl. BayObLG, Beschl. v. 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91).
  • BGH, 14.10.2003 - VI ZR 425/02

    Anforderungen an die Ausschöpfung des Sachverhalts und die Würdigung der Beweise

    Auszug aus LG Braunschweig, 07.07.2020 - 6 S 11/16
    Dabei war die Kammer bei der Gesamtwürdigung (Vgl. BGHZ 3, 175; BGH, NJW 1991, 1894) aller für und gegen die vom Kläger vorgebrachte Behauptung sprechender Umstände gehalten, die Würdigung auf den gesamten Inhalt der Verhandlungen (Akteninhalt, schriftliche Gutachten, protokollierte Aussagen, gesamter Parteivortrag einschließlich der Parteiäußerungen in der mündlichen Verhandlung, Schweigen oder Wechsel des Parteivortrags) und des Ergebnisses der Beweisaufnahme zu beziehen (BGH, NJW-RR 2004, 425).
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus LG Braunschweig, 07.07.2020 - 6 S 11/16
    Vielmehr darf und muss sich der Richter in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (st. Rspr. des BGH, zum Beispiel NJW 2013, 790 Rn. 16 f. m.w.N).
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