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   LG Bremen, 05.06.2018 - 11 O 169/17   

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https://dejure.org/2018,38208
LG Bremen, 05.06.2018 - 11 O 169/17 (https://dejure.org/2018,38208)
LG Bremen, Entscheidung vom 05.06.2018 - 11 O 169/17 (https://dejure.org/2018,38208)
LG Bremen, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 11 O 169/17 (https://dejure.org/2018,38208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rabüro.de

    Zum qualifizierten Verschulden des Frachtführers bei Verstoß gegen Sicherheitsanweisungen

  • RA Kotz

    Frachtführerhaftung - Verstoß Sicherheitsanweisungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.09.2010 - I ZR 39/09

    Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr: Fahrzeug- und Ladungsdiebstahl in

    Auszug aus LG Bremen, 05.06.2018 - 11 O 169/17
    Dabei ist ein leichtfertiges Verhalten erforderlich, zu dem das Bewusstsein hinzukommen muss, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (BGH NJW 2011, 296).

    Die Rechtsprechung hat entsprechende Klauseln als wirksam behandelt (BGH NJW-RR 2005, 1277; NJW 2011, 296; OLG München BeckRS 2016, 01261).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein vorsätzlicher Verstoß gegen vereinbarte Sicherheitsanforderungen je nach den Umständen vorsatzgleiches Verschulden begründen kann (BGH NJW 2011, 296 m.w.N.).

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01

    Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko

    Auszug aus LG Bremen, 05.06.2018 - 11 O 169/17
    Die Rechtsprechung hat entsprechende Klauseln als wirksam behandelt (BGH NJW-RR 2005, 1277; NJW 2011, 296; OLG München BeckRS 2016, 01261).

    Der Art. 29 Abs. 1 CMR setzt ein qualifiziertes Verschulden nur hinsichtlich des die Haftung begründenden Tatbestands voraussetzt (BGH, NJW-RR 2005, 1277).

    Ist danach von einem qualifizierten Verschulden i.S. dieser Vorschrift auszugehen, das seiner Art nach als Schadensursache ernsthaft in Betracht kommt, so obliegt es dem beklagten Frachtführer, im Prozess solche Umstände vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen, die gegen die Kausalität des festgestellten Sorgfaltsverstoßes sprechen (vgl. BGH, NJW-RR 1999, 254; NJW-RR 2005, 1277 Koller, TransportR, 9. Aufl., Art. 29 CMR Rdnr. 7 b).

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 44/96

    Verschuldensmaßstab im Rahmen der Haftung nach CMR

    Auszug aus LG Bremen, 05.06.2018 - 11 O 169/17
    Ist danach von einem qualifizierten Verschulden i.S. dieser Vorschrift auszugehen, das seiner Art nach als Schadensursache ernsthaft in Betracht kommt, so obliegt es dem beklagten Frachtführer, im Prozess solche Umstände vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen, die gegen die Kausalität des festgestellten Sorgfaltsverstoßes sprechen (vgl. BGH, NJW-RR 1999, 254; NJW-RR 2005, 1277 Koller, TransportR, 9. Aufl., Art. 29 CMR Rdnr. 7 b).

    Durch diese Verteilung der Darlegungs- und Beweislast wird der Frachtführer auf Grund seiner besonderen Sachnähe zum eingetretenen Schaden nicht in unzumutbarer Weise belastet (BGH NJW-RR 1999, 254).

  • BGH, 01.07.2010 - I ZR 176/08

    Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr: Erfordernis besonderer

    Auszug aus LG Bremen, 05.06.2018 - 11 O 169/17
    Eine Verpflichtung hierzu besteht zwar nicht ohne Weiteres, sondern in erster Linie dann, wenn dies konkret vereinbart ist, oder im Übrigen dann, wenn dazu Anlass besteht (vgl. BGH TranspR 2011, 78).
  • OLG München, 28.10.2015 - 7 U 4228/14

    Kein vorsatzgleiches Verschulden durch schlichten Parken au einem Autohof an

    Auszug aus LG Bremen, 05.06.2018 - 11 O 169/17
    Die Rechtsprechung hat entsprechende Klauseln als wirksam behandelt (BGH NJW-RR 2005, 1277; NJW 2011, 296; OLG München BeckRS 2016, 01261).
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