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   LG Bremen, 23.12.2003 - 11 O 376/03   

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https://dejure.org/2003,23184
LG Bremen, 23.12.2003 - 11 O 376/03 (https://dejure.org/2003,23184)
LG Bremen, Entscheidung vom 23.12.2003 - 11 O 376/03 (https://dejure.org/2003,23184)
LG Bremen, Entscheidung vom 23. Dezember 2003 - 11 O 376/03 (https://dejure.org/2003,23184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Spedition auf Schadensersatz gegenüber einem Schiffsmakler aufgrund des vorzeitigen Auslaufens eines terminierten Schiffes zur Frachtbeförderung; Verpflichtung eines Handelsmaklers zur Einziehung von Erkundigungen über Terminsverschiebungen bei einem von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 80/91

    Eigenhaftung eines Vertreters

    Auszug aus LG Bremen, 23.12.2003 - 11 O 376/03
    Voraussetzung für eine Eigenhaftung des Vertreters ist, dass er dem anderen Vertragspartner eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für die Seriosität und die Erfüllung des Geschäfts oder für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Erklärungen, die für den Willensentschluss des anderen bedeutsam gewesen sind, geboten oder wenn der Vertreter dem anderen Teil in zurechenbarer Weise den Eindruck vermittelt hat, er werde persönlich mit seiner Sachkunde die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts selbst dann gewährleisten, wenn der andere Teil dem Geschäftsherrn nicht oder nur wenig vertraut oder sein Verhandlungsvertrauen sich als nicht gerechtfertigt erweist (siehe BGH, NJW-RR 1992, 605 f m.w.N.).
  • BGH, 25.10.1967 - VIII ZR 215/66

    Doppelauftrag eines Maklers

    Auszug aus LG Bremen, 23.12.2003 - 11 O 376/03
    Der Handelsmakler gemäß § 93 HGB hat nach dem Vorstellungsbild des Gesetzgebers die Stellung eines unparteiischen Vermittlers, dessen Dienste sich beide Parteien zu Nutze machen und der folglich nach § 98 HGB beiden Vertragsparteien gegenüber schadensersatzpflichtig sein kann (siehe Rabe, 4. Aufl., Vor § 556, Rn. 19; BGHZ 48, 344, 350) [BGH 25.10.1967 - VIII ZR 215/66] .
  • OLG Hamburg, 26.02.1970 - 6 U 118/69
    Auszug aus LG Bremen, 23.12.2003 - 11 O 376/03
    Wer dagegen erkennbar nur die Interessen einer Vertragspartei wahrnehmen will, ist entweder von vornherein kein Handelsmakler oder will jedenfalls zumindest stillschweigend gegenüber der anderen Vertragspartei eine Haftung nach § 98 HGB ausschließen (siehe Rabe, a.a.O., Rn. 19; Staub/Brüggemann, 4. Aufl., § 98 HGB, Rn. 2 a.E.; OLG Hamburg, VersR 1970, 517; LG Hamburg, TransportR 1986, 155, 157).
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