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   LG Chemnitz, 18.03.2016 - 3 OH 8/14   

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https://dejure.org/2016,17165
LG Chemnitz, 18.03.2016 - 3 OH 8/14 (https://dejure.org/2016,17165)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 18.03.2016 - 3 OH 8/14 (https://dejure.org/2016,17165)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 18. März 2016 - 3 OH 8/14 (https://dejure.org/2016,17165)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • notar-drkotz.de

    Auftragserteilung zur Kaufvertragsbeurkundung bei Vorbringen von Änderungs- und Ergänzungswünschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.01.2017 - V ZB 79/16

    Kostenschuldnerschaft für Notarkosten: Auswirkungen einer Bitte eines

    So kann die Amtstätigkeit des Notars etwa dadurch veranlasst werden, dass ein weiterer Beteiligter den Notar um Änderungen an dem Entwurf des zu beurkundenden Vertrages bittet (vgl. OLG Celle, NdsRpfl 2015, 374, 375; LG Chemnitz, NotBZ 2016, 272; Leiß in Fackelmann/Heinemann, GNotKG, § 29 Rn. 21).
  • LG Heidelberg, 28.07.2017 - 3 T 9/17

    Notarkosten: Anforderungen an den Nachweis der Erteilung eines

    Darüber hinaus kann die Amtstätigkeit (Beurkundungstätigkeit) eines Notars auch dadurch veranlasst werden, dass die Beteiligten den Notar um Änderungen an dem ihnen übersandten Entwurf eines zu beurkundenden Vertrags bitten (BGH, Beschl. v. 19.01.2017 - V ZB 79/16, MDR 2017, 609 Rn. 7; OLG Celle, Beschl. v. 23.02.215 - 2 W 37/15, juris Rn. 12-14; LG Chemnitz, Beschl. v. 18.03.2016 - 3 OH 8/14, juris Rn. 22).
  • OLG Saarbrücken, 10.07.2019 - 9 W 3/19

    Notarkostensache: Notar als Antragsteller; Hinweispflicht des Notars vor

    Einen Auftrag erteilt regelmäßig jedenfalls derjenige, der durch sein Ansuchen unmittelbar die notarielle Amtstätigkeit veranlasst, etwa indem er den Notar um die Fertigung eines Entwurfs oder erstmals um einen Beurkundungstermin bittet (BGH, aaO, Rn. 7) oder indem er zu einem bereits von anderer Seite beauftragten Entwurf eigene Änderungswünsche an den Notar heranträgt (OLG Celle, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 2 W 37/15, BeckRS 2015, 20681 Rn. 13 ff.; LG Chemnitz, NotBZ 2016, 272; Korintenberg/Gläser, aaO, § 29 Rn. 18).
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