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LG Chemnitz, 23.11.2017 - 5 O 333/16 |
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Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 23.11.2017 - 5 O 333/16
- OLG Dresden, 02.05.2018 - 1 U 1708/17
- BGH, 21.02.2019 - III ZR 115/18
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 02.05.2018 - 1 U 1708/17
Wirksamkeit der Zustellung einer nur vom Gerichtsvollzieher, nicht aber vom …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 23.11.2017 - Az.: 5 O 333/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 23.11.2017 unter dem Az.: 5 O 333/16 wird aufgehoben und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 3.208,45 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen, hilfsweise hinsichtlich der der Klägerin entstandenen Rechtsverfolgungskosten diese durch Zahlung des Betrages von 1.683,85 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit unmittelbar an die Rechtsanwälte W... & W..., xxx, freizustellen.