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   LG Coburg, 13.12.2005 - 13 O 427/05   

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https://dejure.org/2005,32340
LG Coburg, 13.12.2005 - 13 O 427/05 (https://dejure.org/2005,32340)
LG Coburg, Entscheidung vom 13.12.2005 - 13 O 427/05 (https://dejure.org/2005,32340)
LG Coburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 13 O 427/05 (https://dejure.org/2005,32340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 629
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 29/91

    Beitragszahlung zur Rentenversicherung des Verletzten trotz unfallfester Position

    Auszug aus LG Coburg, 13.12.2005 - 13 O 427/05
    mit Wirkung ab 1.1.1992 geschaffen worden ist (vgl. BGH VersR 1992, 367, 369).

    Im Übrigen ergibt auch die amtliche Begründung zu § 62 SGB VI ., dass einem Verletzten insoweit kein Schaden entsteht, als durch die Berücksichtigung von Anrechnungs- oder Zurechnungszeiten Beitragsausfälle ausgeglichen werden und demzufolge Ersatzansprüche auch nicht auf den Rentenversicherungsträger übergehen können (vgl. BGH VersR 1992, 367 ff.).

  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 64/85

    Übergang des Anspruchs auf vorgezogenes Altersruhegeld auf den

    Auszug aus LG Coburg, 13.12.2005 - 13 O 427/05
    Wenn daher durch eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des vorgezogenen Atersruhegeldes für Schwerbehinderte nach § 1248 RVO eingetreten sind, geht der Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfallschadens gegen den Schädiger nach § 1542 RVO auf den zur Zahlung des vorgezogenen Altersruhegeld verpflichteten Versicherungsträger in Höhe seiner-Leistungen über (vgl. BGH VersR 1986, 812 f.).

    Dieser Umstand führt letzendlich auch dazu, dass das für den Anspruchsübergang nach § 1542 RVO vorausgesetzte Kongruenzerfordernis gegeben ist (vgl. BGH VersR 1986, 812, 813).

  • BGH, 26.10.1976 - VI ZR 216/75

    Rentenversicherung - Unfallrente - Unfallschaden - Regreß

    Auszug aus LG Coburg, 13.12.2005 - 13 O 427/05
    Insbesondere vertritt der Bundesgerichtshof in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 26.10.1976 (VI. ZR 216/75, VersR 1977, 130 ff.) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1953, 229 ; VersR 1954, 277; VersR 1957, 574 ; und für den Fall der Pensionierung eines Beamten VersR 1960, 81) nunmehr die Rechtsmeinung, dass kein Unfallschaden des Versicherten, für den die Berufsgenossenschaft beim Schädiger nach § 1542 RVO Regress nehmen könnte, vorliegt, wenn die Rente aus der Rentenversicherung gem. § - 1278 RVO nur verkürzt ausgezahlt wird, weil und soweit die wegen des Zusammentreffens mit der Unfallrente ruht.

    Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung zu dieser Problematik gibt im Lichte der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 26.10.1976 (VI. ZR 216/75; VersR 1977, 130 ff.) betrachtet für ihren Rechtsstandpunkt nichts mehr her.

  • BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53

    Vorlegung an den Großen Senat

    Auszug aus LG Coburg, 13.12.2005 - 13 O 427/05
    Insbesondere vertritt der Bundesgerichtshof in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 26.10.1976 (VI. ZR 216/75, VersR 1977, 130 ff.) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1953, 229 ; VersR 1954, 277; VersR 1957, 574 ; und für den Fall der Pensionierung eines Beamten VersR 1960, 81) nunmehr die Rechtsmeinung, dass kein Unfallschaden des Versicherten, für den die Berufsgenossenschaft beim Schädiger nach § 1542 RVO Regress nehmen könnte, vorliegt, wenn die Rente aus der Rentenversicherung gem. § - 1278 RVO nur verkürzt ausgezahlt wird, weil und soweit die wegen des Zusammentreffens mit der Unfallrente ruht.
  • BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 29/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Coburg, 13.12.2005 - 13 O 427/05
    Insbesondere vertritt der Bundesgerichtshof in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 26.10.1976 (VI. ZR 216/75, VersR 1977, 130 ff.) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1953, 229 ; VersR 1954, 277; VersR 1957, 574 ; und für den Fall der Pensionierung eines Beamten VersR 1960, 81) nunmehr die Rechtsmeinung, dass kein Unfallschaden des Versicherten, für den die Berufsgenossenschaft beim Schädiger nach § 1542 RVO Regress nehmen könnte, vorliegt, wenn die Rente aus der Rentenversicherung gem. § - 1278 RVO nur verkürzt ausgezahlt wird, weil und soweit die wegen des Zusammentreffens mit der Unfallrente ruht.
  • BGH, 10.04.1954 - VI ZR 61/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Coburg, 13.12.2005 - 13 O 427/05
    Insbesondere vertritt der Bundesgerichtshof in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 26.10.1976 (VI. ZR 216/75, VersR 1977, 130 ff.) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1953, 229 ; VersR 1954, 277; VersR 1957, 574 ; und für den Fall der Pensionierung eines Beamten VersR 1960, 81) nunmehr die Rechtsmeinung, dass kein Unfallschaden des Versicherten, für den die Berufsgenossenschaft beim Schädiger nach § 1542 RVO Regress nehmen könnte, vorliegt, wenn die Rente aus der Rentenversicherung gem. § - 1278 RVO nur verkürzt ausgezahlt wird, weil und soweit die wegen des Zusammentreffens mit der Unfallrente ruht.
  • BGH, 12.07.1957 - VI ZR 190/56

    Berechnung des Verdienstausfalls von Lohn- und Gehaltsempfängern

    Auszug aus LG Coburg, 13.12.2005 - 13 O 427/05
    Insbesondere vertritt der Bundesgerichtshof in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 26.10.1976 (VI. ZR 216/75, VersR 1977, 130 ff.) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1953, 229 ; VersR 1954, 277; VersR 1957, 574 ; und für den Fall der Pensionierung eines Beamten VersR 1960, 81) nunmehr die Rechtsmeinung, dass kein Unfallschaden des Versicherten, für den die Berufsgenossenschaft beim Schädiger nach § 1542 RVO Regress nehmen könnte, vorliegt, wenn die Rente aus der Rentenversicherung gem. § - 1278 RVO nur verkürzt ausgezahlt wird, weil und soweit die wegen des Zusammentreffens mit der Unfallrente ruht.
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