Rechtsprechung
LG Coburg, 17.12.2015 - 22 O 400/15 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (10)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Ich lieb´ Dich, ich lieb´ Dich nicht mehr - Trennung
- bayern.de (Pressemitteilung)
Ich lieb´ Dich, ich lieb´ Dich nicht mehr - Trennung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ausgleichsansprüche nach der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ausgleichsansprüche nach der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Aus der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Trennung: Kein Ausgleich für Schenkung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Aus der nichtehelichen Lebensgemeinschaft - unser Tipp: etwaige Ausgleichsansprüche präventiv regeln!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ausgleichsansprüche nach der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- anwalt.de (Kurzinformation)
Habe ich Ausgleichsansprüche nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Nichteheliche Lebensgemeinschaften: Ansprüche nach Beziehungsende
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05
Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach …
Auszug aus LG Coburg, 17.12.2015 - 22 O 400/15
Folgt man der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2008, Aktenzeichen XII ZR 179/05), so besteht für den Empfänger einer Leistung die Pflicht zur Herausgabe der Zuwendung, sofern der mit der Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eingetreten ist.Zwar kann eine Zweckabrede auch darin liegen, dass die Partner zwar keine gemeinsamen Vermögenswerte schaffen wollten, der eine aber das Vermögen des anderen in der Erwartung vermehrt, an dem erworbenen Gegenstand langfristig partizipieren zu können (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2008, Aktenzeichen XII ZR 179/05).
Wenn die Parteien - wie hier - einen Zweck verfolgen, der nicht über die Verwirklichung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft hinausgeht, bestehen grundsätzlich Zweifel an dem erforderlichen Rechtsbindungswillen, denn in diesem Bereich haben die Partner regelmäßig keine über die Ausgestaltung ihrer Gemeinschaft hinausgehenden rechtlichen Vorstellungen (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2008, Aktenzeichen XII ZR 179/05).
- BGH, 08.05.2013 - XII ZR 132/12
Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Ausgleichsansprüche wegen …
Auszug aus LG Coburg, 17.12.2015 - 22 O 400/15
Denn er kann nicht besser gestellt werden als derjenige Partner, dessen Aufwendungen den täglichen Bedarf decken (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2013, XII ZR 132/12).