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LG Coburg, 21.03.2017 - 23 O 585/16 |
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (4)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Zur Anfechtung eines Versicherungsvertrages
- bayern.de (Pressemitteilung)
Zur Anfechtung eines Versicherungsvertrages
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wahrheitsliebe zahlt sich aus
- versr.de (Kurzinformation)
LG Coburg zur Anfechtung eines Versicherungsvertrags
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06
Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen …
Auszug aus LG Coburg, 21.03.2017 - 23 O 585/16
Steht aber fest, dass der Versicherungsnehmer eine objektiv unrichtige Angabe gemacht hat, trifft ihn insoweit eine sekundäre Darlegungslast, d.h. er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist, vgl. BGH, VersR 2008, 242f.; Voi/Neuhaus, Berufsunfähigkeitversicherung, 2. Auflage, N. Die Anfechtung des Versicherungsvertrages, Rdnr. 9. Grundsätzlich genügen zwar wissentlich falsche Angaben nicht, da der Versicherungsnehmer auf die Entschließung des Versicherers Einfluss nehmen wollen und sich daher bewusst sein musste, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er die Wahrheit sage; eine Vermögensbeschädigung braucht aber nicht geplant zu sein, vgl. Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage 2010, Rdnr. 4 zu 8 22. Andererseits entlastet den Versicherungsnehmer Unkenntnis nicht, wenn er im Bewusstsein seiner Unkenntnis ins Blaue hinein Angaben macht oder sich sehenden.