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LG Cottbus, 04.05.2016 - 7 OH 8/15 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- notar-drkotz.de
Notarkosten - Geschäftswert für Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 3 Z 70/89
Zum Verhältnis von § 145 Abs. 1 S. 1 KostO zu § 145 Abs. 3 Kosto
Auszug aus LG Cottbus, 04.05.2016 - 7 OH 8/15
Wird gegen die Kostenberechnung des Notars die gerichtliche Entscheidung beantragt, so bestimmt der Antragsteller durch seine Beanstandungen den Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung (vgl. zur vergleichbaren Rechtslage bis zum 01.01.2009 hinsichtlich der Kostenbeschwerde nach § 156 KostO: OLG Stuttgart JurBüro 2007, 599 f.; BayObLG JurBüro 1990, 84; LG Dresden NotBZ 2003, 363).