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   LG Cottbus, 20.09.2019 - 11 O 122/10   

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https://dejure.org/2019,53188
LG Cottbus, 20.09.2019 - 11 O 122/10 (https://dejure.org/2019,53188)
LG Cottbus, Entscheidung vom 20.09.2019 - 11 O 122/10 (https://dejure.org/2019,53188)
LG Cottbus, Entscheidung vom 20. September 2019 - 11 O 122/10 (https://dejure.org/2019,53188)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LG Cottbus, 20.09.2019 - 11 O 122/10
    Die Frist zur Ablehnung eines Sachverständigen läuft nämlich grundsätzlich gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, falls sich der Ablehnungsgrund erst aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens ergeben soll und die Partei sich deshalb zunächst mit dem Inhalt dieses Gutachtens auseinandersetzen musste (vgl. BGH NJW 2005, 1869).

    Lücken und Unzulänglichkeiten eines Gutachtens rechtfertigen für sich allein nicht die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit, weil dessen Unparteilichkeit dadurch grundsätzlich nicht in Frage gestellt wird (vgl. BGH NJW 2005, 1869; BGH NJW-RR 2011, 1555).

  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Auszug aus LG Cottbus, 20.09.2019 - 11 O 122/10
    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH NJW-RR 2013, 851).
  • BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08

    Sachverständigenablehnung IV

    Auszug aus LG Cottbus, 20.09.2019 - 11 O 122/10
    Lücken und Unzulänglichkeiten eines Gutachtens rechtfertigen für sich allein nicht die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit, weil dessen Unparteilichkeit dadurch grundsätzlich nicht in Frage gestellt wird (vgl. BGH NJW 2005, 1869; BGH NJW-RR 2011, 1555).
  • OLG Koblenz, 19.05.2009 - 4 W 150/09

    Ablehnung des Sachverständigen: Erhebung des Vorwurfs einer Täuschungshandlung

    Auszug aus LG Cottbus, 20.09.2019 - 11 O 122/10
    Hinsichtlich der Art und Weise der Formulierung muss einem Sachverständigen ein gewisser Spielraum zugebilligt werden, gleichwohl darf die Wortwahl des Sachverständigen nicht in eine beleidigende Herabsetzung einer Partei abgleiten (vgl. OLG Karlsruhe MDR 2014, 425; OLG Koblenz NJW-RR 2009, 1653).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 4/20

    Ablehnungsgesuch gegen einen gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Cottbus vom 20.09.2019 - 11 O 122/10 wird zurückgewiesen.
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