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   LG Cottbus, 27.04.2021 - 3 O 121/20   

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LG Cottbus, 27.04.2021 - 3 O 121/20 (https://dejure.org/2021,53976)
LG Cottbus, Entscheidung vom 27.04.2021 - 3 O 121/20 (https://dejure.org/2021,53976)
LG Cottbus, Entscheidung vom 27. April 2021 - 3 O 121/20 (https://dejure.org/2021,53976)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 21.01.2021 - 2 U 104/20

    Voraussetzungen eines Amtshaftungsanspruchs wegen unterbliebener

    Auszug aus LG Cottbus, 27.04.2021 - 3 O 121/20
    In seinem Urteil vom 21.01.2021 (2 U 104/20, Berufungsurteil zum Urteil Landgericht Cottbus 3 O 61/19) nennt das Brandenburgische Oberlandesgericht verschiedene potenzielle Maßnahmen, die der Beklagte hätte ergreifen können.

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht vertritt hierzu in seinem Urteil vom 21.01.2021 (2 U 104/20) die Auffassung, dass diese Verlagerung des Schadens unerheblich sei, denn es sei allein auf den tatsächlich eingetretenen Schaden abzustellen.

    In seinem Urteil vom 21.01.2021 (2 U 104/20) beschreibt das Brandenburgische Oberlandesgericht die an die dortige Klägerin gerichtete Mitteilung der Stadt, dass der Betreuungsanspruch aus Kapazitätsgründen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden könne, dahingehend, dass damit "offen angekündigt worden ist, einen bestehenden Anspruch (bewusst) nicht zu erfüllen" (a. a. O. Seite 9).

  • LG Cottbus, 21.07.2020 - 3 O 61/19

    Ersatz entgangenen Arbeitseinkommens als Schadensersatzanspruch wegen Verletzung

    Auszug aus LG Cottbus, 27.04.2021 - 3 O 121/20
    Aus einem anderen Verfahren (3 O 61/19) ist gerichtsbekannt, dass der Beklagte mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 30.08.2004 gemäß § 12 Abs. 1 Brdbg.

    In seinem Urteil vom 21.01.2021 (2 U 104/20, Berufungsurteil zum Urteil Landgericht Cottbus 3 O 61/19) nennt das Brandenburgische Oberlandesgericht verschiedene potenzielle Maßnahmen, die der Beklagte hätte ergreifen können.

    Das Gericht hält an der bereits im Verfahren 3 O 61/19 zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung fest, dass es dem Schadensersatzanspruch nicht gemäß § 839 Abs. 3 BGB entgegenstünde, wenn der Beklagte eine zugunsten der Tochter der Klägerin ergangene verwaltungsgerichtliche Entscheidung zum Anlass genommen hätte, die Tochter der Klägerin in einer Warteliste "aufrücken" zu lassen, d. h. ihren Betreuungsbedarf zu Lasten eines anderen bereits länger wartenden Kindes zu erfüllen.

  • BGH, 20.10.2016 - III ZR 278/15

    Mögliche Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung

    Auszug aus LG Cottbus, 27.04.2021 - 3 O 121/20
    Zur näheren Begründung kann die Ausführungen im Urteil des BGH vom 20.10.2016 (III ZR 278/15, dort ab Rn. 20) Bezug genommen werden, denen sich das Gericht anschließt.
  • OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 2 U 25/21

    Ersatz von Verdienstausfall wegen unterbliebener Bereitstellung eines

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Grundurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 27.04.2021, Az. 3 O 121/20, dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird.

    das Grundurteil des Landgerichts Cottbus zum Az. 3 O 121/20 abzuändern und die Klage abzuweisen.

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