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   LG Düsseldorf, 01.06.2017 - 4b O 4/16   

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https://dejure.org/2017,22946
LG Düsseldorf, 01.06.2017 - 4b O 4/16 (https://dejure.org/2017,22946)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.06.2017 - 4b O 4/16 (https://dejure.org/2017,22946)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 4b O 4/16 (https://dejure.org/2017,22946)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.06.2017 - 4b O 4/16
    Vollstreckungsschutz kommt im konkreten Fall allenfalls in Bezug auf die Verurteilung zur Unterlassung und zur Vernichtung in Betracht, da die Feststellung zur Schadenersatzpflicht keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat und im Rahmen der Auskunft und Rechnungslegung ein Wirtschaftsprüfervorbehalt eingeräumt wurde (vgl. hierzu allgemein OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.06.2007, I-2 U 22/06, Rn. 108 - zit. nach Juris - Fahrbare Betonpumpe; Urt. v. 16.11.1978, 2 U 15/78, GRUR 1979, 188, 189 - Flachdachabläufe).

    Ausreichenden Schutz gegenüber der Vollstreckung aus der Kostengrundentscheidung bietet § 717 Abs. 3 S. 2 ZPO (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.11.1978, 2 U 15/78, GRUR 1979, 188, 189 - Flachdachabläufe).

    Hinsichtlich des titulierten Unterlassungsanspruchs sowie des Vernichtungsanspruchs gilt, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.07.2009, 2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.06.2007, I-2 U 22/06, Rn. 109 - zit. nach Juris - Fahrbare Betonpumpe; Urt. v. 16.11.1978, 2 U 15/78, GRUR 1979, 188, 189 - Flachdachabläufe).

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.06.2017 - 4b O 4/16
    Außerdem folgt aus dem Umstand, dass die Füllung als plattenförmige, formstabile Zwischenlage vorgefertigt wird, nichts bezüglich der Optik der Seitenränder der Platte (vgl. zur Abgrenzung Unteransprüche 6, 16, 17, die eine Teilmenge der geschützten Formen zeigen, vgl. hierzu BGH, Urt. v. 10.05.2016, X ZR 114/13, GRUR 2016, 1031, 1033 - Wärmetauscher).

    Unteranspruch 11, der lediglich Ausnehmungen an der Ober- und Unterseite der Füllung vorsieht, kommt keine die technische Lehre des Hauptanspruchs einengende Bedeutung zu (hierzu allgemein BGH, Urt. v. 10.05.2016, X ZR 114/13, GRUR 2016, 1031, 1033 - Wärmetauscher).

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06

    Gleichheit des Mastbocks einer fahrbaren Betonpunpe führt zur Nichtigkeit des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.06.2017 - 4b O 4/16
    Vollstreckungsschutz kommt im konkreten Fall allenfalls in Bezug auf die Verurteilung zur Unterlassung und zur Vernichtung in Betracht, da die Feststellung zur Schadenersatzpflicht keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat und im Rahmen der Auskunft und Rechnungslegung ein Wirtschaftsprüfervorbehalt eingeräumt wurde (vgl. hierzu allgemein OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.06.2007, I-2 U 22/06, Rn. 108 - zit. nach Juris - Fahrbare Betonpumpe; Urt. v. 16.11.1978, 2 U 15/78, GRUR 1979, 188, 189 - Flachdachabläufe).

    Hinsichtlich des titulierten Unterlassungsanspruchs sowie des Vernichtungsanspruchs gilt, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.07.2009, 2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.06.2007, I-2 U 22/06, Rn. 109 - zit. nach Juris - Fahrbare Betonpumpe; Urt. v. 16.11.1978, 2 U 15/78, GRUR 1979, 188, 189 - Flachdachabläufe).

  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.06.2017 - 4b O 4/16
    Der im hierzu nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 12.05.2017 erhobene Einwand der Treuwidrigkeit der Beklagten greift bereits deswegen nicht durch, weil die Beklagten nicht hinreichend substantiiert einen Vertrauenstatbestand dargelegt haben, der ihnen im Hinblick auf die angegriffenen Ausführungsformen gegen die Inanspruchnahme aus dem Klagepatent durch die Klägerin einen solchen Einwand eröffnen würde (hierzu im Allgemeinen: BGH, Urt. v. 07.06.2006, X ZR 105/04, GRUR 2006, 923, 926 - Luftabscheider für Milchsammelanlage).
  • BGH, 19.05.2005 - X ZR 188/01

    Aufzeichnungsträger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.06.2017 - 4b O 4/16
    Wird nämlich das geschützte Erzeugnis im Patentanspruch durch das Verfahren seiner Herstellung gekennzeichnet, ist durch Auslegung des Patentanspruchs zu ermitteln, ob und inwieweit sich aus dem angegebenen Herstellungsweg durch diesen bedingte Merkmale des daraus erhaltenen Erzeugnisses ergeben, die das Erzeugnis als anspruchsgemäß qualifizieren (BGH, Urt. v. 19.06.2001, X ZR 159/98, GRUR 2001, 1129, 1133 - zipfelfreies Stahlband; vgl. ebenfalls BGH, Urt. v. 19.05.2005, X ZR 188/01, GRUR 2005, 749, 750 f. - Aufzeichnungsträger).
  • BGH, 19.06.2001 - X ZR 159/98

    "zipfelfreies Stahlband"; Umfang des Patentschutzes bei Kennzeichnung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.06.2017 - 4b O 4/16
    Wird nämlich das geschützte Erzeugnis im Patentanspruch durch das Verfahren seiner Herstellung gekennzeichnet, ist durch Auslegung des Patentanspruchs zu ermitteln, ob und inwieweit sich aus dem angegebenen Herstellungsweg durch diesen bedingte Merkmale des daraus erhaltenen Erzeugnisses ergeben, die das Erzeugnis als anspruchsgemäß qualifizieren (BGH, Urt. v. 19.06.2001, X ZR 159/98, GRUR 2001, 1129, 1133 - zipfelfreies Stahlband; vgl. ebenfalls BGH, Urt. v. 19.05.2005, X ZR 188/01, GRUR 2005, 749, 750 f. - Aufzeichnungsträger).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Passier-/Blockiervorrichtung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.06.2017 - 4b O 4/16
    Hinsichtlich des titulierten Unterlassungsanspruchs sowie des Vernichtungsanspruchs gilt, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.07.2009, 2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.06.2007, I-2 U 22/06, Rn. 109 - zit. nach Juris - Fahrbare Betonpumpe; Urt. v. 16.11.1978, 2 U 15/78, GRUR 1979, 188, 189 - Flachdachabläufe).
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