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   LG Düsseldorf, 01.08.2003 - 20 S 5/02   

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https://dejure.org/2003,25555
LG Düsseldorf, 01.08.2003 - 20 S 5/02 (https://dejure.org/2003,25555)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.08.2003 - 20 S 5/02 (https://dejure.org/2003,25555)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. August 2003 - 20 S 5/02 (https://dejure.org/2003,25555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung bei Kettenauffahrunfall

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  • OLG Hamm, 13.12.1999 - 13 U 111/99

    Haftungsverteilung bei Streifkollision eines PKW mit einem entgegenkommenden,

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.08.2003 - 20 S 5/02
    Vor diesem Hintergrund könnte allenfalls ein besonders schlechter Erhaltungszustand des klägerischen Fahrzeuges, welcher die Gebrauchstauglichkeit mindert, zu einer Herabsetzung des Tagessatzes führen (vgl. OLG Naumburg VM 1995, Seite 23, Seite 24; OLG Hamm DAR 2000, Seite 265, 267).
  • KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95

    Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.08.2003 - 20 S 5/02
    Es muss deshalb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen, dass er durch den Verkehrsunfall körperlich verletzt worden ist (vgl. KG NJW 2000, Seite 877, Seite 878; OLG Hamm NZV 1999, Seite 292).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1995 - 1 U 145/94

    Haftungsverteilung und Schadensberechnung bei ungeklärtem Kettenauffahrunfall

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.08.2003 - 20 S 5/02
    Lässt sich bei einem Kettenauffahrunfall wie dem vorliegenden nicht klären, in welcher Reihenfolge die Fahrzeuge miteinander kollidiert sind, so ergibt sich die Höhe des zu ersetzenden Schadens aus der Differenz zwischen dem Marktwert nach Eintritt des Front- bzw. Seitenschadens und dem schließlichen Restwert unter Berücksichtigung des Heckschadens (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1995, Seite 486, Seite 488).
  • KG, 06.07.1995 - 12 U 1976/94

    Haftungsverteilung bei Ketten- bzw. Serienauffahrunfall

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.08.2003 - 20 S 5/02
    Dies bedeutet indes zunächst nur, dass sich der Anscheinsbeweis auf den Heckschaden des vorausfahrenden Fahrzeuges beschränkt, während die Ursächlichkeit des Auffahrens für den Frontschaden der Vorausfahrende nach allgemeinen Regeln zu beweisen hat (vgl. KG Berlin DAR 1995, Seite 482).
  • OLG Hamm, 18.11.1998 - 32 U 130/97

    Nachweis der Verursachung eines HWS-Schleudertraumas durch einen Verkehrsunfall;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.08.2003 - 20 S 5/02
    Es muss deshalb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen, dass er durch den Verkehrsunfall körperlich verletzt worden ist (vgl. KG NJW 2000, Seite 877, Seite 878; OLG Hamm NZV 1999, Seite 292).
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