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   LG Düsseldorf, 06.12.2021 - 19 OH 2/20   

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https://dejure.org/2021,60029
LG Düsseldorf, 06.12.2021 - 19 OH 2/20 (https://dejure.org/2021,60029)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2021 - 19 OH 2/20 (https://dejure.org/2021,60029)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2021 - 19 OH 2/20 (https://dejure.org/2021,60029)
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  • BGH, 10.08.1987 - NotZ 1/87

    Notarkosten - Aufsichtsbehörde - Anweisung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.12.2021 - 19 OH 2/20
    Hat die Aufsichtsbehörde Anlass, eine oder mehrere Kostenberechnungen für unrichtig zu halten oder ihre Richtigkeit zu bezweifeln, hat die Aufsichtsbehörde den Notar anzuweisen, die Entscheidung des Landgerichts herbeizuführen (BGH, Beschluss vom 10.08.1987, Az. NotZ 1/87, Rn. 4 - zitiert nach juris).

    So kann das Verlangen nach nachträglicher Überprüfung und Abänderung unangemessen sein, wenn Aufsichtsbehörden eine bestimmte Praxis beanstandungsfrei hingenommen haben oder diese sonst als rechtens betrachtet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 26.03.1973, Az. NotZ 1/73; BGH, Beschluss vom 06.02.1984, Az. NotZ 15/83, Rn. 8; Beschluss vom 10.08.1987, Az. NotZ 1/87, Rn. 5 - jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 06.02.1984 - NotZ 15/83

    Umfang der Aufsicht über die amtliche Tätigkeit des Notars - Gebührenermäßigung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.12.2021 - 19 OH 2/20
    Die Befugnis, den Notar zur Korrektur begangener Fehler anzuhalten, kann sachlichen Einschränkungen unterliegen, die sich aus dem im wesentlichen vorbeugenden Charakter der Aufsicht ergeben können sowie aus der Verpflichtung, das Vorgehen gegen den Notar jeweils dahin zu überprüfen, ob es zu den Zwecken der Überwachung und Aufsicht in einem angemessenen Verhältnis steht und den Notar nicht unzumutbar belastet (BGH, Beschluss vom 06.02.1984, Az. NotZ 15/83).

    So kann das Verlangen nach nachträglicher Überprüfung und Abänderung unangemessen sein, wenn Aufsichtsbehörden eine bestimmte Praxis beanstandungsfrei hingenommen haben oder diese sonst als rechtens betrachtet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 26.03.1973, Az. NotZ 1/73; BGH, Beschluss vom 06.02.1984, Az. NotZ 15/83, Rn. 8; Beschluss vom 10.08.1987, Az. NotZ 1/87, Rn. 5 - jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 23.09.2015 - XII ZR 99/14

    In die künstliche Befruchtung seiner Lebensgefährtin durch Samenspende eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.12.2021 - 19 OH 2/20
    Zwar hat der Bundesgerichtshof für Einwilligungen des Partners in die Durchführung einer heterologen Insemination einen Vertrag zugunsten Dritter - des aus der heterologen Insemination hervorgehenden Kindes - angenommen und ausgeführt, dass es sich mit der Einwilligung um die Übernahme der Elternschaft (der Scheinvaterschaft) durch Willensakt handelt (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.2015, Az. XII ZR 99/14, Rn. 10 - zitiert nach juris).
  • BGH, 26.03.1973 - NotZ 1/73

    Anordnung der Aufsichtsbehörde zur Durchführung einer Geschäftsprüfung bei einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.12.2021 - 19 OH 2/20
    So kann das Verlangen nach nachträglicher Überprüfung und Abänderung unangemessen sein, wenn Aufsichtsbehörden eine bestimmte Praxis beanstandungsfrei hingenommen haben oder diese sonst als rechtens betrachtet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 26.03.1973, Az. NotZ 1/73; BGH, Beschluss vom 06.02.1984, Az. NotZ 15/83, Rn. 8; Beschluss vom 10.08.1987, Az. NotZ 1/87, Rn. 5 - jeweils zitiert nach juris).
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