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   LG Düsseldorf, 07.11.2007 - 41 O 122/03   

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https://dejure.org/2007,25703
LG Düsseldorf, 07.11.2007 - 41 O 122/03 (https://dejure.org/2007,25703)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2007 - 41 O 122/03 (https://dejure.org/2007,25703)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. November 2007 - 41 O 122/03 (https://dejure.org/2007,25703)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtbeantwortung von Fragen in der Hauptversammlung einer Gesellschaft als Verletzung von Informationspflichten; Hinderung an der Teilnahme der Hauptversammlung als Verletzung von Teilnahmerechten und Stimmrechten im Vorfeld der Hauptversammlung; Wirksamkeit der Wahl ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.11.2007 - 41 O 122/03
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 153, 47 "Macroton") ist ein Entlastungsbeschluss nur anfechtbar, wenn Gegenstand der Entlastung ein Verhalten von Vorstand oder Aufsichtsrat ist, dass e i n d e u t i g einen s c h w e r w i e g e n d e n Gesetzes- oder Satzungsverstoß beinhaltet.
  • OLG Hamburg, 11.01.2002 - 11 U 145/01

    Kein Verschulden einer AG trotz unberechtigter Nichtzulassung eines Aktionärs zur

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.11.2007 - 41 O 122/03
    Es würde dem Wesen der Entlastung widersprechen, wenn sie nicht gerade auch bei einem Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht aus § 93 AktG, der immer auch einen Verstoß gegen das Gesetz bedeutet, erteilt werden könnte (OLG Hamburg WM 2002, 696 ff.) Wenn der Entlastungsbeschluß nicht wegen unentschuldbarer Verstöße der Verwaltung inhaltlich fehlerhaft ist, kein Verfahrensfehler vorliegt und der Sonderfall des § 243 Abs. 2 AktG nicht eingreift, kann er zwar auch mit der Begründung angefochten werden, dass Auskunftsrechte der Aktionäre verletzt wurden.
  • LG Düsseldorf, 22.08.2011 - 41 O 104/08

    Anfechtung der Entlastung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft (AG) in deren

    In den Verfahren der Kammer 41 O 122/03, 41 O 54/06 und 41 O 60/07 erhob er Anfechtungsklage gegen die auf der Hauptversammlung der Beklagten vom 22. Mai 2003, 18. Mai 2006 und 23. Mai 2007 beschlossene Entlastung des Vorstandes.

    Mit seiner jetzigen Anfechtungsklage nimmt der Kläger teilweise seinen Vortrag aus den Verfahren 41 O 122/03, 41 O 54/06 (beide zuvor genannten Rechtsstreite sind bereits rechtskräftig entschieden) und 41 O 60/07 wieder auf und erhebt im Wesentlichen folgende Vorwürfe gegen die Beklagte, deretwegen dem Vorstand seiner Ansicht nach die Entlastung nicht hätte erteilt werden dürfen:.

    - Der Kläger ist der Ansicht, dass sich aus den Feststellungen des LG Düsseldorf (41 O 122/03) und des OLG Düsseldorf (I-6 U 241/06) zur Nichtigkeit der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung der Beklagten im Jahr 2003 und der Nichtigkeit des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers eine schwerwiegende Verletzung von Rechnungs- und Prüfungspflichten des Vorstandes und die Mangelhaftigkeit der Folgebilanzen ergebe.

    Der sogenannten E war bereits Gegenstand der Verfahren 41 O 122/03 und 41 O 54/06, dessentwegen auf die Seiten 4, 17 bis 28 und 33 des rechtskräftigen Urteils der Kammer vom O und die Seiten 3 bis 5, 11 bis 15 sowie 18 bis 20 des rechtskräftigen Urteils der Kammer vom O Bezug genommen werde.

    Entgegen der wiederholt vom Kläger vorgetragenen Rechtsauffassung hat die Nichtigkeit der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung der Beklagten im Jahr 2003 und die Nichtigkeit des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers, wie im Urteil 41 O 122/03 festgestellt, keine schwerwiegende Verletzung von Rechnungs- und Prüfungspflichten des Vorstandes, noch die Nichtigkeit des Jahrsabschlusses 2003 oder die Mangelhaftigkeit der Folgeabschlüsse zur Folge.

    Der Grund für die Nichtigkeit der Wahl des Abschlussprüfers im Verfahren 41 O 122/03 bestand in einem Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot im Rahmen des § 319 Abs. 2 und 3 HGB (§ 319 Abs. 3 Nr. 6 HGB a.F.).

  • LG Düsseldorf, 22.08.2011 - 41 O 60/07

    Anfechtung der Entlastung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft (AG) in deren

    In den Verfahren der Kammer 41 O 122/03 und 41 O 54/06 erhob er Anfechtungsklage gegen die auf der Hauptversammlung der Beklagten vom 22. Mai 2003 und 18. Mai 2006 beschlossene Entlastung des Vorstandes.

    Mit seiner jetzigen Anfechtungsklage nimmt der Kläger teilweise seinen Vortrag aus den Rechtsstreiten 41 O 122/03 und 41 O 54/06 wieder auf und erhebt im Wesentlichen folgende Vorwürfe gegen die Beklagte, deretwegen dem Vorstand seiner Ansicht nach die Entlastung nicht hätte erteilt werden dürfen:.

    - Der Kläger ist der Ansicht, dass sich aus den Feststellungen des LG Düsseldorf (41 O 122/03) und des OLG Düsseldorf (I-6 U 241/06) zur Nichtigkeit der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung der Beklagten im Jahr 2003 und der Nichtigkeit des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers eine schwerwiegende Verletzung von Rechnungs- und Prüfungspflichten des Vorstandes und die Mangelhaftigkeit der Folgebilanzen ergebe.

    Der sogenannten D war bereits Gegenstand der Verfahren 41 O 122/03 und 41 O 54/06, dessentwegen auf die Seiten 4, 17 bis 28 und 33 des rechtskräftigen Urteils der Kammer vom O und die Seiten 3 bis 5, 11 bis 15 sowie 18 bis 20 des rechtskräftigen Urteils der Kammer vom O Bezug genommen werde.

    Entgegen der Auffassung des Klägers hat die Nichtigkeit der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung der Beklagten im Jahr 2003 und die Nichtigkeit des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers, wie im Urteil 41 O 122/03 festgestellt, keine schwerwiegende Verletzung von Rechnungs- und Prüfungspflichten des Vorstandes, noch die Nichtigkeit des Jahresabschlusses 2003 oder die Mangelhaftigkeit der Folgeabschlüsse zur Folge.

    Der Grund für die Nichtigkeit der Wahl des Abschlussprüfers im Verfahren 41 O 122/03 bestand in einem Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot im Rahmen des § 319 Abs. 2 und 3 HGB (§ 319 Abs. 3 Nr. 6 HGB a.F.).

  • LG Düsseldorf, 20.02.2008 - 41 O 54/06

    Anfechtung der Entlastung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft (AG) in deren

    In dem Verfahren der Kammer 41 O 122/03 erhob er erfolglos Anfechtungsklage gegen die auf der Hauptversammlung der Beklagten vom 22.05.2003 beschlossene Entlastung des Vorstandes, wobei es in jenem Verfahren zentral auch auf den sogenannten A ging, dessentwegen auf die Seiten 4, 17 bis 28 und 33 des inzwischen rechtskräftigen Urteils der Kammer vom O Bezug genommen wird.

    Die Akte des Verfahren 41 O 122/03 Landgericht Düsseldorf lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Die Beklagte hat dadurch gegen § 15 Abs. 1 WpHG verstoßen, dass sie es unterlassen hat, den Inhalt des Urteilsausspruches der Kammer vom O im Verfahren 41 O 122/03 zu dem damaligen Klageantrag 2 unverzüglich zu veröffentlichen.

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 6 U 241/05

    Zur Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung einer AG

    das Urteil des Landgerichts Düsseldorf - 41 O 122/03 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
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