Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 08.09.2006 - 13 O 289/04 |
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Anwaltshaftung
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Wirtschaftsrecht | Anwaltshaftung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflichtverletzung bei der Beratung und Ausarbeitung eines Konzeptes zur steuerfreien Veräußerung von Unternehmensanteilen; Umfang der Aufklärungspflichten eines Steuerberaters; Beachtlichkeit einer Gefährdung der Steuerfreiheit durch eine mögliche Gesetzesänderung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (43)
- BFH, 11.12.2001 - VIII R 23/01
Wechsel der Unternehmensform - Kapitalgesellschaft - Personengesellschaft - …
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.09.2006 - 13 O 289/04
Bei Subventionen kann der Steuerpflichtige nicht darauf vertrauen, dass sie für die Zukunft beibehalten werden, insbesondere dann nicht, wenn sie sich als sinnlos oder gar aufgrund handwerklicher Fehler des Gesetzgebers als von Anfang an nach dem Gesetzeszweck für den Einzelfall als nicht gewollt erweisen (vgl BFHE 197, 425; BverfG DStR 1993, 356).Insbesondere dann, wenn die beeinträchtigte Rechtsposition auf staatlicher Gewährung beruht, geht der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz nicht so weit, den Steuerpflichtigen vor jeder Enttäuschung zu bewahren (…vgl. BVerfGE a.a.O.; BFH, GmbHR 2002, Seite 382 ff.; BFH Urteil vom 13.04.2005, II R 46/03, jeweils mit weiteren Nachweisen auf die ältere Rechtsprechung).
Der Abbau einer nicht oder nicht mehr gerechtfertigten Steuersubvention bezweckt damit die folgerichtige Ausgestaltung der steuergesetzlichen Belastungsgründe und wird auch im Hinblick auf die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich durch einen hinreichenden Legitimationsgrund getragen, der insbesondere in der Verhinderung als missbraüchlich angesehener Gestaltungen liegt (BFHE 195, 205; BFHE 197, 425).
- BFH, 10.03.1988 - IV R 226/85
1. Zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an GmbH-Anteilen - 2. …
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.09.2006 - 13 O 289/04
Das war gemäß §§ 8 Abs. 1 KStG, 5 Abs. 1 EstG, 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung, dh der Zeitpunkt, in dem das rechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen auf die Erwerberin überging ( BFH Urteil vom 10.3.1988 - IV R 226/85 ).In seiner Entscheidung vom 10.3.1988 ( BFHE 153, 318) hatte der BFH einen wirtschaftlichen Eigentumsübergang auf den Erwerber vor dem zivilrechtlichen bejaht, weil der Verkäufer rechtlich nicht mehr in der Lage war , einem Ditten wirksam Eigentum zu verschaffen und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte zum Teil rechtlich ( Ergebnisbezugsrecht), zum Teil faktisch (Stimmrecht) sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen waren.
Durch die vereinbarten Zustimmungserfordernisse bei allen wesentlichen Gesellschaftlicherbeschlüssen war die Klägerin intern ihrer Herrschaft über die Anteile beraubt - so auch indem dem Urteil des BFH vom 10.3.1988, BFHE 153, 318 ff).
- BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00
Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.09.2006 - 13 O 289/04
Denn die Steuersubvention knüpfte nicht an die Eingehung des Verpflichtungsgeschäftes, sondern daran, dass ab einem bestimmten Zeitraum eine Veräußerung im steuerrechtlichen Sinne stattfand ( anders im Fall BFHE 195, 205ff).Der Abbau einer nicht oder nicht mehr gerechtfertigten Steuersubvention bezweckt damit die folgerichtige Ausgestaltung der steuergesetzlichen Belastungsgründe und wird auch im Hinblick auf die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich durch einen hinreichenden Legitimationsgrund getragen, der insbesondere in der Verhinderung als missbraüchlich angesehener Gestaltungen liegt (BFHE 195, 205; BFHE 197, 425).
- BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02
Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme …
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.09.2006 - 13 O 289/04
Der Steuerberater hat den relativ sichersten Weg zu dem erstrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und sachgerechte Vorschläge für dessen Verwirklichung zu unterbreiten; kommen verschiedene steuerrechtliche Wege mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen in Betracht, so hat der Steuerberater seinem Auftraggeber diese Möglichkeiten und die mit ihnen verbundenen Rechtsfolgen aufzuzeigen, so dass der Mandant in die Lage versetzt wird, eigenverantwortlich seine Interessen wahrzunehmen und eine Fehlentscheidung zu vermeiden (BGH DB 2004, Seite 131).Damit der Mandant eine sachgerechte Entscheidung über das von ihm beabsichtigte Geschäft treffen kann, hat der Steuerberater den Mandanten auch über beabsichtigte Gesetzesänderungen und ihre möglichen Auswirkungen auf den der Beratung zugrunde liegenden Sachverhalt zu unterrichten (vgl. BGH WM 2001, Seite 1868 f. DB 2004, Seite 131 ff.; OLG Celle, Urteil vom 10.01.2001, 3 U 237/99).
- BFH, 15.12.1999 - I R 29/97
Keine Anwendung des § 42 AO beim sog. Dividendenstripping
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.09.2006 - 13 O 289/04
Das ist anhand des Gesamtbildes der Verhältnisse im Einzelfall zu beurteilen ( BFH /NV 1996, 101; BStBl II 2000, 527). - BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98
Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.09.2006 - 13 O 289/04
Dabei ist für das Verhalten der Finanzbehörden zu unterstellen, dass diese bei Unterbreitung des Sachverhaltes richtig entschieden hätten ( BGH WM 2000, 730). - BGH, 28.11.1990 - VIII ZB 27/90
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; …
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.09.2006 - 13 O 289/04
Der Streitwert des ursprünglichen Feststellungsantrages richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und der Inanspruchnahme der Beklagten und der Höhe des drohenden Schadens ( BGH AnwBl 1992, 451). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.09.2006 - 13 O 289/04
Auf diesen Zeitpunkt bezogen konnte das Vertrauen schon durch den Gesetzesbeschluss (stg Rspr, vgl BverfG 1995, 64 ff, 87) oder auch durch eine Gesetzesankündigung der Exekutive ( vgl BverfG 97, 67ff, 83; BFH BStBl II 2001, 499ff, 504; BverfG 81, 228f) zerstört werden. - BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.09.2006 - 13 O 289/04
Wegen der vor Verkündung der Neuregelung im zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Steuerjahr 2001 erzielten Einkünfte lag deshalb keine unzulässige zeitliche, sondern nur eine tatbestandliche Rückwirkung vor (vgl BVerfGE 72, 200ff, 250;… BFH Urt. vom 14.3.2000, X R 46/99 ) . - BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.09.2006 - 13 O 289/04
Auf diesen Zeitpunkt bezogen konnte das Vertrauen schon durch den Gesetzesbeschluss (stg Rspr, vgl BverfG 1995, 64 ff, 87) oder auch durch eine Gesetzesankündigung der Exekutive ( vgl BverfG 97, 67ff, 83; BFH BStBl II 2001, 499ff, 504; BverfG 81, 228f) zerstört werden. - BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96
Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung
- BFH, 27.11.1996 - X R 92/92
Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor …
- BGH, 20.10.2005 - IX ZR 127/04
Anforderungen an die steuerliche Beratung bei Auslegung eines unbestimmten …
- BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 244/96
Wahrung der Schriftform bei Schuldbeitritt zu einem Finanzierungsleasingvertrag; …
- BGH, 25.11.1993 - I ZR 281/91
"GmbH-Zahnbehandlungsangebot"; Zulässigkeit des Angebots ambulanter …
- BGH, 13.07.2005 - XII ZR 295/02
Beschwer bei Teilerledigung vor Schluß der mündlichen Verhandlung im …
- BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94
Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung
- BFH, 13.12.1989 - X R 208/87
Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und …
- BFH, 09.12.1999 - III R 74/97
Wirtschaftliches Eigentum bei Kfz-Leasing
- BGH, 08.11.1965 - II ZR 223/64
Gesellschafterauswechslung - § 105 HGB, gleichzeitige Auswechslung aller …
- BFH, 18.06.1998 - IV R 61/97
Schadenersatz durch Steuerberater
- BGH, 22.02.2001 - IX ZR 293/99
Aufhebung eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit des Tenors; Anforderungen an …
- BFH, 12.10.2000 - III R 35/95
Rückwirkende Herabsetzung einer Investitionszulage
- BFH, 27.09.1988 - VIII R 193/83
Sachherrschaft, die ausschließlich oder ganz überwiegend nur im Interesse eines …
- BGH, 30.01.1990 - XI ZR 63/89
Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der verletzten Norm
- BFH, 14.03.2000 - X R 46/99
Kinderförderung bei Wohnungseigentum
- BGH, 03.02.1994 - I ZR 282/91
Zulässigkeit einer Vorlage an den EUGH zur Beurteilung der Vereinbarkeit eines …
- BFH, 13.04.2005 - II R 46/03
Rückwirkung: erbschaftsteuerfreie Zugewinnausgleichsforderung
- OLG Nürnberg, 04.05.2006 - 5 W 878/06
Bemessung des Streitwertes bei einseitiger (Teil-)Erledigungserklärung
- BVerfG, 08.02.1993 - 2 BvR 1765/92
Zulässigkeit der tatbestandlichen Rückanknüpfung im Steuerrecht
- BFH, 18.12.1986 - V R 18/80
Maßgebend für die Vorsteueraufteilung ist die tatsächliche Verwendung des …
- OLG Düsseldorf, 05.06.1997 - 10 W 78/97
Erstattungsfähigkeit der Kosten sich selbst vertretender Rechtsanwälte als …
- FG München, 24.06.1999 - 13 K 3521/97
Fehlende Veräußerung im Sinne von§ 17 Einkommensteuergesetz (EStG); …
- OLG Naumburg, 11.08.2005 - 12 W 74/05
- BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98
Widerruf der Erledigungserklärung
- BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98
Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für …
- BGH, 15.03.2001 - I ZR 337/98
Anwaltsrundschreiben
- BGH, 14.12.1995 - IX ZR 242/94
Haftung des Notars für unwirksame Beurkundung eines Erbverzichtsvertrages
- BGH, 30.09.1999 - IX ZR 139/98
Haftung des Steuerberaters für fehlerhafte Steuerberatung im Rahmen unerlaubter …
- BGH, 07.05.1991 - IX ZR 188/90
Steuerberater - Informationspflicht - Belehrungspflicht - Steuerliche …
- BGH, 19.07.2004 - II ZR 41/02
Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung im …
- OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 23 U 30/01
Fehlerhafte Gestaltungsberatung ; Betriebsaufspaltung ; Industriemaschinen ; …
- OLG Celle, 10.01.2001 - 3 U 237/99
Schadensersatz; Positive Vertragsverletzung; Steuerberatungsvertrag; …