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   LG Düsseldorf, 09.01.2019 - 4a O 42/15   

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LG Düsseldorf, 09.01.2019 - 4a O 42/15 (https://dejure.org/2019,39961)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.2019 - 4a O 42/15 (https://dejure.org/2019,39961)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 2019 - 4a O 42/15 (https://dejure.org/2019,39961)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.05.2011 - X ZR 53/08

    Atemgasdrucksteuerung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.01.2019 - 4a O 42/15
    Erteilt der zu Unrecht benannte Erfinder die Zustimmung nicht von selbst, kann Regel 20 Abs. 2 EPÜAO entsprechend angewendet werden (vgl. BGH, GRUR 2011, 903 - Atemgasdrucksteuerung).

    Miterfinder ist, wer durch selbstständige, geistige Mitarbeit zum Auffinden des Erfindungsgedankens einen schöpferischen Anteil beigetragen hat, ohne dass dieser selbst erfinderisch zu sein braucht und für sich allein betrachtet alle Voraussetzungen einer patentfähigen Erfindung erfüllt (BGH, GRUR 2004, 50 - Verkranzungsverfahren; BGH, GRUR 2011, 903 - Atemgasdrucksteuerung; Moufang, in Schulte, PatG, 10. Aufl. 2017, § 6 Rn. 21).

    Dabei geht es aber nicht darum, ob der Patentanspruch auf diejenige Ausführungsform beschränkt ist, die in der Beschreibung genannt ist, sondern lediglich darum, ob eine beschriebene Ausführungsform nicht mehr unter den Patentanspruch fällt, also außerhalb des patentrechtlich geschützten Gegenstands liegt und deshalb eine Miterfinderschaft an dem geschützten Gegenstand nicht begründen kann (BGH, GRUR 2011, 903 Rn. 16 - Atemgasdrucksteuerung; BGH, Urteil vom 18.06.2013 - X ZR XXX/11, Verpackungsbehältnis, Rn. 9 bei juris).

    Es reichen nur solche Beiträge nicht aus, um als (Mit-) Erfinder anerkannt zu werden, die den Gesamterfolg (gar) nicht beeinflusst haben und deshalb für die Lösung unwesentlich sind oder die nach den Weisungen eines Erfinders oder eines Dritten geschaffen wurden (BGH, GRUR 1978, 583, 585 - Motorkettensäge; BGH, GRUR 2004, 50, 51 - Verkranzungsverfahren; BGH, GRUR 2011, 903 - Atemgasdrucksteuerung; BGH, Urteil vom 18.06.2013 - X ZR XXX/11, Verpackungsbehältnis, Rn. 8 bei juris).

    Der Kreis der Erfinder steht mit der Anmeldung der Erfindung "unerweiterbar" fest und erfasst alle diejenigen, die einen schöpferischen Beitrag zu derjenigen technischen Lehre der Erfindung geleistet haben, auf die ein Patentanspruch gerichtet ist oder nach dem Gesamtinhalt der Ursprungsoffenbarung gerichtet werden kann (BGH, GRUR 2011, 903 - Atemgasdrucksteuerung).

    Um seine Alleinerfinderstellung darzulegen, muss sich aus dem Vorbringen des Klägers ergeben, dass Herr E keine Beiträge geleistet hat, die nach den soeben dargestellten Grundsätzen den Gesamterfolg beeinflusst haben, sondern allenfalls unwesentlich in Bezug auf die Lösung waren oder die nach Weisungen eines Erfinders oder eines Dritten erbracht worden sind (vgl. BGH, GRUR 2011, 903 - Atemgasdrucksteuerung).

  • BGH, 20.02.1979 - X ZR 63/77

    Biedermeiermanschetten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.01.2019 - 4a O 42/15
    Deshalb darf nicht allein der Gegenstand der Patentansprüche zum Maßstab für eine die Mitberechtigung begründende Beteiligung genommen werden, sondern es ist die gesamte in dem Patent beschriebene Erfindung und deren Zustandekommen in den Blick zu nehmen und zu prüfen, mit welcher Leistung der Einzelne zu der in ihrer Gesamtheit zu betrachtenden Erfindung beigetragen hat (BGH, GRUR 1979, 540 - Biedermeiermanschetten).

    Das kann nur erschöpfend beurteilt werden, wenn zunächst der Gegenstand der im Patent unter Schutz gestellten Erfindung ermittelt, sodann die Einzelbeiträge (Einzelleistungen) der Beteiligten am Zustandekommen dieser Erfindung festgestellt und schließlich deren Gewicht im Verhältnis zueinander und zur erfinderischen Gesamtleistung abgewogen werden (BGH, GRUR 1979, 540 - Biedermeiermanschetten).

    Für die Beurteilung der einzelnen Beiträge zu der im Streitpatent unter Schutz gestellten Erfindung im Verhältnis zueinander und zu der erfinderischen Gesamtleistung ist eine erschöpfende Betrachtung unter Ausschöpfung aller sich anbietenden Erkenntnisquellen geboten (vgl. BGH, GRUR 1979, 540 - Biedermeiermanschetten).

    Erst wenn sich auch dann keine letzte Klarheit über den Wert der einzelnen Beiträge der Parteien gewinnen lässt, kann unter Heranziehung der gesetzlichen Auslegungsregel des § 742 BGB der Bruchteilsanteil der Mitberechtigung festgelegt werden (BGH, GRUR 1979, 540 - Biedermeiermanschetten).

  • BGH, 12.03.2009 - Xa ZR 86/06

    Blendschutzbehang

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.01.2019 - 4a O 42/15
    Die Einräumung einer Mitberechtigung an einer Patentanmeldung erfolgt in Gestalt einer Mitanmelderstellung, die dem Kläger, wenn auf die Anmeldung ein Patent erteilt wird, die Mitinhaberschaft am Patent verschafft (BGH, GRUR 2009, 657 - Blendschutzbehang).

    Die Entscheidung "Blendschutzbehang" des BGH (GRUR 2009, 657), auf die sich die Literaturfundstellen beziehen, gilt uneingeschränkt nur für Patentanmeldungen, nicht dagegen für bereits erteilte Patente.

  • BPatG, 06.04.1984 - 4 W (pat) 7/83
    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.01.2019 - 4a O 42/15
    Im nationalen Recht bedarf entsprechend die Nachbenennung eines weiteren Miterfinders der Zustimmung der bisher benannten Erfinder (BPatG, GRUR 1984, 646 - Erfinder-Nachbenennung; Kraßer/Ann, Patentrecht, 7. Auflage 2016, § 20 Rn. 127).

    Je mehr Miterfinder genannt werden, umso weniger Gewicht erhält die einzelne Erfindernennung (BPatG, GRUR 1984, 646, 647 - Erfinder-Nachbenennung).

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 441/99

    Rechte des Schuldners bei Forderungspfändung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.01.2019 - 4a O 42/15
    Der Zulässigkeit der Klage stehen nicht die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen des Finanzamts Düsseldorf für das Land Nordrhein-Westfalen entgegen (vgl. BGH, NJW 2001, 2178 m. w. N.).

    Insbesondere verbleibt die für den Gläubiger gepfändete und ihm überwiesene Forderung im Vermögen des Pfändungsschuldners, woraus sich seine Prozessführungsbefugnis ergibt (BGH, NJW 2001, 2178).

  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01

    "Verkranzungsverfahren"; Begriff des Erfinders

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.01.2019 - 4a O 42/15
    Miterfinder ist, wer durch selbstständige, geistige Mitarbeit zum Auffinden des Erfindungsgedankens einen schöpferischen Anteil beigetragen hat, ohne dass dieser selbst erfinderisch zu sein braucht und für sich allein betrachtet alle Voraussetzungen einer patentfähigen Erfindung erfüllt (BGH, GRUR 2004, 50 - Verkranzungsverfahren; BGH, GRUR 2011, 903 - Atemgasdrucksteuerung; Moufang, in Schulte, PatG, 10. Aufl. 2017, § 6 Rn. 21).

    Es reichen nur solche Beiträge nicht aus, um als (Mit-) Erfinder anerkannt zu werden, die den Gesamterfolg (gar) nicht beeinflusst haben und deshalb für die Lösung unwesentlich sind oder die nach den Weisungen eines Erfinders oder eines Dritten geschaffen wurden (BGH, GRUR 1978, 583, 585 - Motorkettensäge; BGH, GRUR 2004, 50, 51 - Verkranzungsverfahren; BGH, GRUR 2011, 903 - Atemgasdrucksteuerung; BGH, Urteil vom 18.06.2013 - X ZR XXX/11, Verpackungsbehältnis, Rn. 8 bei juris).

  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 269/98

    Umfang eines Pfändungsbeschlusses

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.01.2019 - 4a O 42/15
    Wie beim prozessualen Anspruchsbegriff kann die eindeutige Bezeichnung des Lebenssachverhalts zur Angabe der gepfändeten Forderung genügen und die Pfändung dann auch nicht auf einzelne materiell-rechtliche Anspruchsgrundlagen beschränkt sein (vgl. BGH, NJW 2000, 1268).
  • BGH, 29.02.2012 - VIII ZR 155/11

    Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietwohnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.01.2019 - 4a O 42/15
    Das Gericht muss in die Lage versetzt werden, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens der Partei zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Rechts vorliegen (BGH, NJW 2012, 1647 m. w. N.).
  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 77/08

    Erörterung der Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.01.2019 - 4a O 42/15
    Zudem kann ein Tatsachenvortrag dann der Ergänzung bedürfen, wenn er infolge der Einlassung des Gegners unklar wird und nicht mehr den Schluss auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zulässt (vgl. BGH, NJW 2005, 2710; NJW 2009, 2137).
  • BGH, 27.04.2017 - IX ZR 192/15

    Bestimmtheit eines Pfändungsbeschlusses: Pfändung von Forderungen des Schuldners

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.01.2019 - 4a O 42/15
    Vielmehr müssen auch Dritte, insbesondere weitere Gläubiger des Schuldners, erkennen können, welche Forderung betroffen ist (BGH, Urteil vom 27.04.2017 - IX ZR 192/15 m. w. N.).
  • BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge

  • BGH, 18.05.2010 - X ZR 79/07

    Steuervorrichtung

  • BGH, 24.03.1994 - X ZR 108/91

    "Rotationsbürstenwerkzeug"; Zulässigkeit und Rechtsfolgen der Pfändung eines

  • BGH, 30.04.1968 - X ZR 67/66

    Anspruch auf Berichtigung einer Erfinderbenennung vor der Bekanntmachung der

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 15 U 48/16

    Auslegung eines Erfindungsübertragungsvertrages hinsichtlich der Höhe des für

  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 38/14

    Zahlungsanspruch auf Gebühren in der vollen Höhe pro Kerze i.R.e. Rücktritts vom

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98

    Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern

  • BGH, 20.06.1978 - X ZR 49/75

    Antrag auf Feststellung der Alleinerfindereigenschaft für Motorkettensägengriffe

  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 38/14

    Zahlungsanspruch auf Gebühren in der vollen Höhe pro Kerze i.R.e. Rücktritts vom

    Als Erfinder wurden der Kläger und Herr E benannt, wobei die Richtigkeit der Miterfinderschaft von Herrn E vom Kläger bestritten wird (was Gegenstand des Verfahrens 4a O 42/15 vor der Kammer ist).
  • LG Düsseldorf, 10.10.2017 - 4a O 82/17

    BSS-Kerzen

    Dies ist Gegenstand des Verfahrens 4a O 42/15 vor der Kammer.
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