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   LG Düsseldorf, 12.07.2018 - 4a O 36/18   

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https://dejure.org/2018,32209
LG Düsseldorf, 12.07.2018 - 4a O 36/18 (https://dejure.org/2018,32209)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.07.2018 - 4a O 36/18 (https://dejure.org/2018,32209)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - 4a O 36/18 (https://dejure.org/2018,32209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    Patentstreit um Biosimilar: Celltrion und Mundipharma mit Arnold Ruess erfolgreich

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.07.2018 - 4a O 36/18
    Eine Auslegung des Patentanspruchs, die zur Folge hätte, dass keines der in der Patentschrift geschilderten Ausführungsbeispiele vom Gegenstand des Patents erfasst würde, kommt nur dann in Betracht, wenn andere Auslegungsmöglichkeiten, die zumindest zur Einbeziehung eines Teils der Ausführungsbeispiele führen, zwingend ausscheiden oder wenn sich aus dem Patentanspruch hinreichend deutliche Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass tatsächlich etwas beansprucht wird, das so weitgehend von der Beschreibung abweicht (BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge; BGH, GRUR 2015, 875, 876 Rn. [16] - Rotorelemente; BGH, GRUR 2015, 159 Rn. [26] - Zugriffsrechte).
  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.07.2018 - 4a O 36/18
    Eine Auslegung des Patentanspruchs, die zur Folge hätte, dass keines der in der Patentschrift geschilderten Ausführungsbeispiele vom Gegenstand des Patents erfasst würde, kommt nur dann in Betracht, wenn andere Auslegungsmöglichkeiten, die zumindest zur Einbeziehung eines Teils der Ausführungsbeispiele führen, zwingend ausscheiden oder wenn sich aus dem Patentanspruch hinreichend deutliche Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass tatsächlich etwas beansprucht wird, das so weitgehend von der Beschreibung abweicht (BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge; BGH, GRUR 2015, 875, 876 Rn. [16] - Rotorelemente; BGH, GRUR 2015, 159 Rn. [26] - Zugriffsrechte).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09

    Walzenformgebungsmaschine

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.07.2018 - 4a O 36/18
    Letzteres würde der bei der Auslegung zu berücksichtigenden (vgl. BGH, GRUR 2010, 950 - Walzenformgebungsmaschine) Ansicht des UK High Court entsprechen, wonach "weniger als etwa 25 %" als weniger als 24, 5 % zu verstehen ist (vgl. S. 34 / Rn. 187 Anlage HL27).
  • BGH, 14.10.2014 - X ZR 35/11

    Zugriffsrechte - Patentnichtigkeitssache: Auslegung des Patentanspruchs für ein

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.07.2018 - 4a O 36/18
    Eine Auslegung des Patentanspruchs, die zur Folge hätte, dass keines der in der Patentschrift geschilderten Ausführungsbeispiele vom Gegenstand des Patents erfasst würde, kommt nur dann in Betracht, wenn andere Auslegungsmöglichkeiten, die zumindest zur Einbeziehung eines Teils der Ausführungsbeispiele führen, zwingend ausscheiden oder wenn sich aus dem Patentanspruch hinreichend deutliche Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass tatsächlich etwas beansprucht wird, das so weitgehend von der Beschreibung abweicht (BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge; BGH, GRUR 2015, 875, 876 Rn. [16] - Rotorelemente; BGH, GRUR 2015, 159 Rn. [26] - Zugriffsrechte).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.07.2018 - 4a O 36/18
    Derartige Ausführungsbeispiele stellen lediglich eine bevorzugte Gestaltung dar, auf welche die Erfindung nicht reduziert werden darf (BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; BGH, GRUR 2012, 1242 - Steckverbindung).
  • BGH, 16.10.2012 - X ZB 10/11

    Steckverbindung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.07.2018 - 4a O 36/18
    Derartige Ausführungsbeispiele stellen lediglich eine bevorzugte Gestaltung dar, auf welche die Erfindung nicht reduziert werden darf (BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; BGH, GRUR 2012, 1242 - Steckverbindung).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 36/17

    Zirkoniumoxid

    Hängt die Auslegung eines im Patentanspruch genannten Begriffs oder der Wert einer im Patentanspruch genannten Größe von der Messmethode ab, so verlangt das Gebot der Rechtssicherheit dementsprechend, dass der Begriff oder der Wert so definiert werden, wie dies dem Fachmann aufgrund seines Kenntnisstands am Anmelde- bzw. Prioritätstag mit den in diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Messmethoden möglich war (Senat, Urt. v. 07.07.2016, I-2 U 5/14 Rn 50 - Partikel-Auffangvorrichtung, zitiert nach juris ; LG Düsseldorf, BeckRS 2018, 24128 Rn 57 f.- Anti-HER2-Antikörper).
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