Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 12.07.2022 - 4a O 73/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,21064
LG Düsseldorf, 12.07.2022 - 4a O 73/20 (https://dejure.org/2022,21064)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.07.2022 - 4a O 73/20 (https://dejure.org/2022,21064)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juli 2022 - 4a O 73/20 (https://dejure.org/2022,21064)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,21064) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.07.2022 - 4a O 73/20
    Sofern der Schuldner nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, erfolgt die Leistung im Fall der Vollstreckung aus einem nur für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil lediglich unter dem Vorbehalt des Rechtskrafteintrittes (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2017 - I-2 U 81/16, m.w.N.; BGH, NJW 1985, 2405, 2407; BGH, NJW 2014, 2199, 2200).

    Dies gilt auch für unter dem Druck der Zwangsvollstreckung erteilte Auskünfte (OLG Düsseldorf, a.a.O.; BGH, NJW 1985, 2405, 2407).

  • BGH, 15.12.2015 - X ZR 30/14

    Glasfasern II - Patentverletzungsverfahren: Schutzbereich eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.07.2022 - 4a O 73/20
    Ein gesetzlicher Vertreter haftet für Verletzungshandlungen der Gesellschaft jedenfalls dann, wenn er daran durch positives Tun beteiligt gewesen ist oder wenn er sie aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung hat verhindern müssen (BGH, GRUR 2016, 257 Rn. 108 - Glasfasern II; BGH, GRUR 2014, 883 - Geschäftsführerhaftung; BGH, GRUR 2015, 672 Rn. 80 - Videospiel-Konsolen II).

    Eine Garantenpflicht kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn der Betroffene ein Schutzgut der Einflusssphäre der Gesellschaft anvertraut hat oder wenn aus sonstigen Gründen eine konkrete Gefahrenlage für das Schutzgut besteht und der gesetzliche Vertreter für die Steuerung derjenigen Unternehmenstätigkeit verantwortlich ist, aus der sich die Gefahrenlage ergibt (vgl. zur Haftung eines Geschäftsführers: BGH, GRUR 2016, 257, 264 Rn. 113 - Glasfasern II).

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2003 - 2 U 53/03
    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.07.2022 - 4a O 73/20
    Das Anbieten ist eine eigenständige Benutzungsart, die selbstständig zu beurteilen und für sich allein anspruchsbegründend ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; GRUR 2007, 221, 222 - Simvastin; OLG Düsseldorf, GRUR 2004, 417, 419 - Cholesterinspiegelsenker).

    Insoweit müssen sich nicht alle Merkmale des Klagepatentanspruchs aus den online abrufbaren Werbedokumenten ergeben, sofern deren Vorliegen aus sonstigen, objektiven Gesichtspunkten zuverlässig geschlossen werden kann (BGH, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; BGH, GRUR 2005, 665 - Radschützer; OLG Düsseldorf, GRUR 2004, 417 - Cholesterinspiegelsenker).

  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02

    "Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.07.2022 - 4a O 73/20
    Das Anbieten ist eine eigenständige Benutzungsart, die selbstständig zu beurteilen und für sich allein anspruchsbegründend ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; GRUR 2007, 221, 222 - Simvastin; OLG Düsseldorf, GRUR 2004, 417, 419 - Cholesterinspiegelsenker).

    Insoweit müssen sich nicht alle Merkmale des Klagepatentanspruchs aus den online abrufbaren Werbedokumenten ergeben, sofern deren Vorliegen aus sonstigen, objektiven Gesichtspunkten zuverlässig geschlossen werden kann (BGH, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; BGH, GRUR 2005, 665 - Radschützer; OLG Düsseldorf, GRUR 2004, 417 - Cholesterinspiegelsenker).

  • OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 15 U 19/14

    Begriff des Anbietens im Sinne von § 9 S. 2 Nr. 1 PatG

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.07.2022 - 4a O 73/20
    Er umfasst jede im Inland begangene Handlung, die nach ihrem objektiven Erklärungswert den Gegenstand der Nachfrage in äußerlich wahrnehmbarer Weise zum Erwerb der Verfügungsgewalt bereitstellt (BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2014 - I-15 U 19/14 = BeckRS 2014, 16067).

    Maßgeblich ist, ob mit der fraglichen Handlung tatsächlich eine Nachfrage nach dem schutzrechtsverletzenden Gegenstand geweckt wird, die zu befriedigen mit dem Angebot in Aussicht gestellt wird (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2014 - 15 U 19/14 = GRUR-RS 2014, 16067).

  • BGH, 14.10.2014 - X ZR 35/11

    Zugriffsrechte - Patentnichtigkeitssache: Auslegung des Patentanspruchs für ein

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.07.2022 - 4a O 73/20
    Eine Auslegung des Patentanspruchs, die zur Folge hätte, dass in der Patentschrift geschilderte Ausführungsbeispiele vom Gegenstand des Patents nicht erfasst würden, kommt nur dann in Betracht, wenn andere Auslegungsmöglichkeiten, die zumindest zur Einbeziehung eines Teils der Ausführungsbeispiele führen, zwingend ausscheiden oder wenn sich aus dem Patentanspruch hinreichend deutliche Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass tatsächlich etwas beansprucht wird, das so weitgehend von der Beschreibung abweicht (vgl. BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge; BGH, GRUR 2015, 875, 876 - Rotorelemente; BGH, GRUR 2015, 159 - Zugriffsrechte).

    Im Zweifel - die hier nicht mal besteht - ist ein Merkmal so zu verstehen, dass die in der Patentschrift als patentgemäß dargestellten Ausführungsbeispiele in den Schutzbereich fallen (vgl. BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge; BGH, GRUR 2015, 875, 876 - Rotorelemente; BGH, GRUR 2015, 159 - Zugriffsrechte).

  • BGH, 16.05.2006 - X ZR 169/04

    Kunststoffbügel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.07.2022 - 4a O 73/20
    Das Anbieten ist eine eigenständige Benutzungsart, die selbstständig zu beurteilen und für sich allein anspruchsbegründend ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; GRUR 2007, 221, 222 - Simvastin; OLG Düsseldorf, GRUR 2004, 417, 419 - Cholesterinspiegelsenker).

    Er umfasst jede im Inland begangene Handlung, die nach ihrem objektiven Erklärungswert den Gegenstand der Nachfrage in äußerlich wahrnehmbarer Weise zum Erwerb der Verfügungsgewalt bereitstellt (BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2014 - I-15 U 19/14 = BeckRS 2014, 16067).

  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.07.2022 - 4a O 73/20
    Eine Auslegung des Patentanspruchs, die zur Folge hätte, dass in der Patentschrift geschilderte Ausführungsbeispiele vom Gegenstand des Patents nicht erfasst würden, kommt nur dann in Betracht, wenn andere Auslegungsmöglichkeiten, die zumindest zur Einbeziehung eines Teils der Ausführungsbeispiele führen, zwingend ausscheiden oder wenn sich aus dem Patentanspruch hinreichend deutliche Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass tatsächlich etwas beansprucht wird, das so weitgehend von der Beschreibung abweicht (vgl. BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge; BGH, GRUR 2015, 875, 876 - Rotorelemente; BGH, GRUR 2015, 159 - Zugriffsrechte).

    Im Zweifel - die hier nicht mal besteht - ist ein Merkmal so zu verstehen, dass die in der Patentschrift als patentgemäß dargestellten Ausführungsbeispiele in den Schutzbereich fallen (vgl. BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge; BGH, GRUR 2015, 875, 876 - Rotorelemente; BGH, GRUR 2015, 159 - Zugriffsrechte).

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.07.2022 - 4a O 73/20
    Eine Auslegung des Patentanspruchs, die zur Folge hätte, dass in der Patentschrift geschilderte Ausführungsbeispiele vom Gegenstand des Patents nicht erfasst würden, kommt nur dann in Betracht, wenn andere Auslegungsmöglichkeiten, die zumindest zur Einbeziehung eines Teils der Ausführungsbeispiele führen, zwingend ausscheiden oder wenn sich aus dem Patentanspruch hinreichend deutliche Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass tatsächlich etwas beansprucht wird, das so weitgehend von der Beschreibung abweicht (vgl. BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge; BGH, GRUR 2015, 875, 876 - Rotorelemente; BGH, GRUR 2015, 159 - Zugriffsrechte).

    Im Zweifel - die hier nicht mal besteht - ist ein Merkmal so zu verstehen, dass die in der Patentschrift als patentgemäß dargestellten Ausführungsbeispiele in den Schutzbereich fallen (vgl. BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge; BGH, GRUR 2015, 875, 876 - Rotorelemente; BGH, GRUR 2015, 159 - Zugriffsrechte).

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 15 U 23/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Ankoppelungsstation und ein

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.07.2022 - 4a O 73/20
    Dabei sind unter anderem ein Verschulden und der Verschuldensgrad, die Schwere des Eingriffs in das Schutzrecht, das Bestehen und das Ausmaß einer Wiederholungsgefahr sowie der Gedanke der Generalprävention und der Sanktionscharakter des Rückrufs zu berücksichtigen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2015 - I-15 U 23/14 = GRUR-RS 2015, 06710 Rn. 41 - Andockvorrichtung).
  • BGH, 14.03.2014 - V ZR 115/13

    Erledigung der Hauptsache: Besitzverlust aufgrund der Zwangsvollstreckung eines

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2017 - 2 U 81/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Kühlschrank mit einem oberen

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05

    Thermocycler II

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11

    Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II

  • BGH, 05.12.2006 - X ZR 76/05

    Simvastatin

  • BGH, 15.03.2005 - X ZR 80/04

    Radschützer

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

  • LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 4a O 138/17

    Stereoskopische Projektionsvorrichtung

  • LG Düsseldorf, 12.07.2022 - 4a O 15/21
    Die genannten Anlagen befinden sich teilweise bei den Akten des gleichzeitig verhandelten Ausgangsverfahren 4a O 73/20, von dem das hiesige Verfahren abgetrennt worden ist.

    Diese Abbildung kommt von der Beklagten und wurde von dieser im Ausgangsverfahren 4a O 73/20 als Anlage SSM 7 (dort S. 1) eingereicht.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht