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   LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a O 46/16   

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LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a O 46/16 (https://dejure.org/2016,71104)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.10.2016 - 4a O 46/16 (https://dejure.org/2016,71104)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 4a O 46/16 (https://dejure.org/2016,71104)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a O 46/16
    In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass derjenige, dessen Recht bzw. Rechtsgut im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB durch eine unwahre Tatsachenbehauptung verletzt worden ist, von dem Störer die Berichtigung der unwahren Tatsachenbehauptung in Anlehnung an § 1004 BGB verlangen kann, um einem Zustand fortdauernder Rufbeeinträchtigung ein Ende zu machen und so die rechtswidrige Störung abzustellen (BGH, NJW 2008, 2262, Rn. 11; Gamer, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, 2003, Kap. 13, Rn. 6 ff.).

    a) Nach dieser Maßgabe hat die Berichtigung gegenüber denjenigen zu erfolgen, die Empfänger der Erstmittlung waren (vgl. auch BGH, NJW 2008, 2262 (2266)), vorliegend mithin in dem Publikationsorgan "G" der Beklagten.

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a O 46/16
    Die Folgenbeseitigung durch Berichtigung darf nicht über dasjenige hinausgehen, das erforderlich ist, um die Beeinträchtigung zu beseitigen (BVerfG, NJW 1998, 1381 (1384)).

    In diesem Zusammenhang ist stets eine einzelfallbezogene Abwägung der konkurrierenden Rechtsgüter vorzunehmen (BVerfG, NJW 1998, 1381 (1383); Gamer, ebd., Kap. 13, Rn. 57), wobei sich die vorliegend begehrte Richtigstellung stets als gegenüber dem Widerruf als weniger einschneidende Form der Berichtigung darstellt (Gamer, ebd., Kap. 13, Rn. 63).

  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a O 46/16
    a) Das Erfinderpersönlichkeitsrecht ist ein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB (BGH, NJW 1979, 269 (271)).

    Das Erfinderpersönlichkeitsrecht beinhaltet das Recht des Erfinders auf Anerkennung seiner Erfindereigenschaft in Bezug auf eine bestimmte Erfindung (BGH, NJW 1979, 269 (271); Schäfers/ Schwarz, in: Benkard, PatG, Kommentar, 11. Auflage, 2015, § 63, Rn. 2).

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 145/10

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a O 46/16
    Demjenigen, dem - wie vorliegend - im Zeitpunkt der Abmahnung ein Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten zustand, kann unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag die Erstattung vorgerichtlich durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts entstandenen Kosten verlangen (BGH, Urt. v. 28.09.2011, Az.: I ZR 145/10, Rn. 13 - Tigerkopf, zitiert nach juris), sofern die Beauftragung des Rechtsanwalts zur Rechtsverteidigung - wie vorliegend - erforderlich war.
  • OLG Frankfurt, 18.06.2014 - 16 U 238/13

    Unterlassung im Zusammenhang mit Äußerungen in Hörfunksendung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a O 46/16
    Des Weiteren muss aus dem Text, durch den eine Richtigstellung erfolgen soll, deutlich werden, dass der Verletzer einräumt, dass er etwas falsch behauptet hat und sich von dieser Behauptung distanziert (OLG Frankfurt a. M., GRUR-RR 2015, 84, Rn. 25), weshalb auch aus dem abzudruckenden Text selbst hervorgehen muss, dass es sich um eine Richtigstellung handelt, und der Sich-Äußernde durch Unterschrift erkennbar zu machen ist.
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2014 - 20 W 40/13

    Streitwert von 6.000 EURO bei Verwendung mehrerer Lichtbilder ausreichend - auch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a O 46/16
    Das Unterlassungsinteresse ist dabei maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit, bestimmt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.01.2014, Az.: I-20 W 40/13).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a O 46/16
    bb) Bei der angegriffenen Aussage handelt es sich auch um eine Tatsachenbehauptung, das heißt um eine die objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisierende Aussage (BGH, Urteil vom 24.01.2006, Az. XI ZR 384/03, Rn. 63, zitiert nach juris).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a O 46/16
    Die Gefahr einer erneuten Rechtsverletzung wird vermutet, wenn es bereits zu einer Rechtsverletzung gekommen ist (vgl. für den Fall einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, BGH, GRUR 1994, 394 (395) - Bilanzanalyse).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - 15 U 173/11
    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a O 46/16
    b) Bei Auslegung der angegriffenen Äußerung, die sich an dem durchschnittlichen Verständnis des unbefangenen Durchschnittsempfängers zu orientieren hat (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 297 (298)), ist ihr zu entnehmen, dass der Streithelfer ("Herr A B") Erfinder ("der Erste, der Ende der 1990er Jahre") einer Offsetmaschine war, mit der man Kaltfolie applizieren konnte.
  • BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92

    Einsicht in Patentakten - Akteneinsicht XIII

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a O 46/16
    Die angegriffene Äußerung verletzt das Erfinderpersönlichkeitsrecht des Klägers als besondere Ausprägung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts gem. Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BGH, GRUR 1994, 104 (105)).
  • OLG Hamburg, 26.08.2010 - 3 U 12/10

    Preisvorteil bis zu 36%, Wirtschaftliche Alternative - Wettbewerbsverstoß:

  • LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a O 23/16

    Kaltfolienapplizierung

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