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   LG Düsseldorf, 14.07.2014 - 25 S 188/13   

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LG Düsseldorf, 14.07.2014 - 25 S 188/13 (https://dejure.org/2014,55395)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.2014 - 25 S 188/13 (https://dejure.org/2014,55395)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 2014 - 25 S 188/13 (https://dejure.org/2014,55395)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 67/09

    Treffen einer Vertragsstrafenregelung zur Durchsetzung der den

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.07.2014 - 25 S 188/13
    Ob das Amtsgericht die Sache als Wohnungseigentumssache behandelt hat, ist für die Zuständigkeit des Landgerichts ohne Relevanz (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009, - V ZB 67/09, NZM 2010, 166; BGH, Grundeigentum 2011, 1317; Landgericht Duisburg, Beschluss vom 27. Januar 2014, - 5 S 113/13 -).

    Zwar steht die gegen die Beklagten gerichtete Forderung, um deren Durchsetzung es geht, in einem inneren Zusammenhang mit der gegen den Wohnungseigentümer aus dem Gemeinschaftsverhältnis erwachsenen Pflicht zur Duldung der Benutzung und des Betretens seines Sondereigentums nach § 14 Nr. 4 WEG (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. Dezember 2009, - V ZB 67/09 -).

    Ob der vorliegende Fall ein solcher ist, in dem die Berufung auf Antrag der Beklagten in entsprechender Anwendung des § 281 ZPO an das zuständige Landgericht Wuppertal hätte verwiesen werden müssen (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. Dezember 2009, - V ZB 67/09 -), kann dahingestellt bleiben, da die Beklagten einen solchen Antrag trotz Vorlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofes mit Schriftsatz vom 27. Juni 2014 nicht eingebracht haben.

  • AG Mettmann, 12.11.2013 - 26 C 76/13

    Verpflichtung von Nießbrauchsberechtigten einer Eigentumswohnung einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.07.2014 - 25 S 188/13
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. November 2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mettmann - 26 C 76/13 - wird als unzulässig verworfen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. November 2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mettmann - 26 C 76/13 - wird als unzulässig verworfen.

  • BGH, 23.05.2012 - IV ZR 250/11

    BGH erkennt Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.07.2014 - 25 S 188/13
    Über die Berufung der Beklagten ist, obwohl sie im Verhandlungstermin vor der Kammer am 7. Juli 2014 nicht vertreten waren, durch streitiges Endurteil (sog. unechtes Versäumnisurteil; Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Mai 2012 - IV ZR 250/11 -, BGHZ 193, 260-268), nicht durch Versäumnisurteil zu entscheiden, da die Berufung bereits unzulässig ist.
  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 67/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.07.2014 - 25 S 188/13
    Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall (Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 67/11 -, Juris), in dem das Amtsgericht Potsdam die Beklagten als Mieter einer Eigentumswohnung verurteilt hat, die Nutzung von Flächen zu unterlassen, die im Gemeinschaftseigentum der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft stehen, ausgeführt, dass auch die Rechtsbeschwerde davon ausgehe, dass es sich nicht um eine der in § 43 WEG aufgeführten Wohnungseigentumssachen handele, sondern um eine allgemeine Zivilsache.
  • BGH, 01.08.2011 - V ZR 259/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.07.2014 - 25 S 188/13
    Ob das Amtsgericht die Sache als Wohnungseigentumssache behandelt hat, ist für die Zuständigkeit des Landgerichts ohne Relevanz (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009, - V ZB 67/09, NZM 2010, 166; BGH, Grundeigentum 2011, 1317; Landgericht Duisburg, Beschluss vom 27. Januar 2014, - 5 S 113/13 -).
  • LG Hamburg, 24.04.2013 - 318 S 49/12

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.07.2014 - 25 S 188/13
    Das Amtsgericht Hamburg hat in einem Rechtsstreit bezüglich der Nutzung eines Spitzbodens als selbständige Wohnungseinheit, der seitens der klägerischen Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Wohnungseigentümer und die Nießbrauchberechtigten vor dem Wohnungseigentumsgericht erhoben worden war, diesen bezüglich Letzterer abgetrennt und an das Landgericht Hamburg verwiesen (Landgericht Hamburg, Urteil vom 24. April 2013, - 318 S 49/12 -).
  • LG Duisburg, 27.01.2014 - 5 S 113/13

    Wo ist in WEG-Sachen die Berufung einzulegen?

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.07.2014 - 25 S 188/13
    Ob das Amtsgericht die Sache als Wohnungseigentumssache behandelt hat, ist für die Zuständigkeit des Landgerichts ohne Relevanz (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009, - V ZB 67/09, NZM 2010, 166; BGH, Grundeigentum 2011, 1317; Landgericht Duisburg, Beschluss vom 27. Januar 2014, - 5 S 113/13 -).
  • LG Karlsruhe, 26.05.2009 - 11 S 83/08
    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.07.2014 - 25 S 188/13
    Das Landgericht Karlsruhe hat zwar eine Wohnungseigentumsstreitigkeit auch für den Fall angenommen, dass ein Verfahrensbeteiligter sein Wohnungseigentum bereits vor Klageerhebung veräußert hat und ihm nur noch ein Nießbrauch daran zusteht (Urteil vom 26. Mai 2009, - 11 S 83/08 -).
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