Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 14.11.2008 - 22 S 208/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen einer gesetzlichen Pflicht zur Verzinsung einer vom Leasingnehmer an den Leasinggeber geleisteten Kaution; Übergreifen der durch Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Kaution im gewerblichen Mietverhältnis auf die Kaution aus dem Leasingvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 30.04.2008 - 35 C 738/08
- LG Düsseldorf, 14.11.2008 - 22 S 208/08
- BGH, 18.11.2009 - VIII ZR 347/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93
Verzinsung einer Mietkaution
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.11.2008 - 22 S 208/08
Die Grundsätze, welche der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21.09.1994, NJW 1994, 3287f für die ergänzende Vertragsauslegung eines gewerblichen Mietvertrags hierzu entwickelt habe, seien auf den vorliegenden Fall übertragbar.Eine gesetzliche Pflicht zur Verzinsung einer Kaution, die vom Leasingnehmer dem Leasinggeber geleistet wird, ergibt sich nicht aus §§ 1213, 1214 BGB, weil Geld keine von "Natur aus fruchtbringende Sache" im Sinne dieser Vorschriften ist (vgl. BGH Urteil vom 21.09.1994, NJW 1994, 3287f, Randzahl 6 im juris-Dokument).
Die vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21.09.1994, NJW 1994, 3287f für eine Kaution im gewerblichen Mietverhältnis entwickelten Grundsätze greifen hier nicht, weil der wirtschaftliche Zweck der hier gegebenen "Kaution" im vorliegenden Vertragsverhältnis ein völlig anderer ist und daher eine andere Behandlung gebietet.
Da die Parteien diese Frage unstreitig nicht geregelt haben, weist der zwischen ihnen bestehenden Leasingvertrag insoweit eine Regelungslücke auf, eine planwidrige Unvollständigkeit, so dass eine ergänzende Vertragsauslegung geboten ist (vgl. zum Fall der Kaution bei gewerblicher Miete BGH Urteil vom 21.09.1994, NJW 1994, 3287f, dort Randzahl 8 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
- BGH, 08.07.1982 - VIII ARZ 3/82
Verzinsung der Barkaution
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.11.2008 - 22 S 208/08
Die Mietkaution dient also, wie der Bundesgerichtshof in einer grundlegenden Entscheidung ausgeführt hat (BGHZ 84, 345ff), dazu, dem Vermieter Sicherheit zu verschaffen, nicht aber Einkünfte . - AG Düsseldorf, 30.04.2008 - 35 C 738/08
Voraussetzungen eines Anspruchs des Leasingnehmers gegen den Leasinggeber auf …
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.11.2008 - 22 S 208/08
Die Berufung des Klägers gegen das am 30.04.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - Az. 35 C 738/08 - wird zurückgewiesen.