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   LG Düsseldorf, 14.12.1998 - 19 T 361/98   

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LG Düsseldorf, 14.12.1998 - 19 T 361/98 (https://dejure.org/1998,14472)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.1998 - 19 T 361/98 (https://dejure.org/1998,14472)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Dezember 1998 - 19 T 361/98 (https://dejure.org/1998,14472)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1999, 217
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.1985 - V ZR 113/84

    Zulässigkeit von Bestimmungen zur Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.1998 - 19 T 361/98
    Der Umstand, dass der BGH ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht unbeanstandet gelassen hat (BGH BB 1986, 151) veranlasst das LG nicht zu einer anderen Entscheidung, "weil der BGH die sich aus § 9 AGBG ergebende Problematik offensichtlich nicht gesehen und daher auch nicht in seine Überlegungen einbezogen hat " (S. 218).
  • BGH, 19.09.2019 - V ZB 119/18

    Amtspflichten des Notars im Rahmen der Vollziehung beurkundeter

    (bb) In der Rechtsprechung ist dieses Interesse vereinzelt hingegen nicht für ausreichend angesehen worden, um eine Änderungsvollmacht zu rechtfertigen (vgl. LG Düsseldorf, RPfleger 1999, 217, 218).

    Auch genüge eine Beschränkung allein im Innenverhältnis nicht, weil hierdurch im Missbrauchsfall lediglich Sekundäransprüche begründet würden, die den an sich unzumutbaren Eingriff in die Rechte des Käufers nicht beseitigten (vgl. LG Düsseldorf, RPfleger 1999, 217, 218; LG Nürnberg-Fürth, MittBayNot 2010, 132, 133).

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.06.2009 - 14 S 1895/09

    Gutgläubiger Erwerb von eingetragenen Sondernutzungsrechten

    Die Vollmachten sind sonach unwirksam (so für einen ähnlichen Fall bereits LG Düsseldorf, Rpfleger 1999, 217 m. w. N.; daneben allgemein auch BGH NJW 2005, 3420; NJW-RR 2008, 134).

    Der Verweis der Erwerber auf Sekundäransprüche gegen den Verkäufer im Missbrauchsfall beseitigt die AGB-relevante Benachteiligung nicht (so auch LG Düsseldorf, Rpfleger 1999, 217).

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.07.2009 - 14 S 1895/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Feststellungsklage gegen einen Verband als

    Die Vollmachten sind sonach unwirksam (so für einen ähnlichen Fall bereits LG Düsseldorf, Rpfleger 1999, 217 m.w.N.; daneben allgemein auch BGH NJW 2005, 3420; NJW-RR 2008, 134).

    Der Verweis der Erwerber auf Sekundäransprüche gegen den Verkäufer im Missbrauchsfall beseitigt die AGB-relevante Benachteiligung nicht (so auch LG Düsseldorf, Rpfleger 1999, 217).

  • BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 75/02

    Auslegung der Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung samt

    Die vom Senat (BayObLGZ 1994, 302/308) nicht abschließend entschiedene, vom LG Düsseldorf (Rpfleger 1999, 217) bejahte Frage, ob das AGBG (jetzt H 305, ff. BGB) auf Grundbuchvollmachten überhaupt anzuwenden ist, bedarf auch vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.
  • BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 125/02

    Prüfung der Unwirksamkeit einer Vollmacht durch Grundbuchamt - offensichtliche

    b) In seinem Beschluss vom 12.9.2002 hat der Senat an seine frühere Rechtsprechung angeknüpft, dass eine im Außenverhältnis unbeschränkte Vollmacht jedenfalls dann nicht offensichtlich unwirksam nach § 1 Abs. 1, § 10 Nr. 4, § 9 Abs. 1 und 2 Nr. 2 " § 24a Nr. 1 " Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB " wenn bei der konkreten Vertragsgestaltung im Innenverhältnis Bindungen bestehen, etwa derart, dass die Änderungen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise Inhalt und Umfang des Sondereigentums und von Sondernutzungsrechten nicht beeinträchtigen oder dem Erwerber keine Kosten entstehen (BayObLGZ 2002, 296/298 f.; a.A. LG Düsseldorf Rpfleger 1999, 217).
  • BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BA 75/02
    Die vom Senat (BayObLGZ 1994, 302/308) nicht abschließend entschiedene, vom LG Düsseldorf (Rpfleger 1999, 217) bejahte Frage, ob das AGBG (jetzt §§ 305 ff. BGB) auf Grundbuchvollmachten überhaupt anzuwenden ist, bedarf auch vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.
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