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LG Düsseldorf, 17.06.2004 - 1 O 497/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 17.06.2004 - 1 O 497/03
- OLG Düsseldorf, 20.05.2005 - 23 U 135/04
- BGH, 26.01.2006 - IX ZR 106/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 23 U 171/02
Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2004 - 1 O 497/03
Sie beruft sich ferner auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29.04.2003 (Az. 23 U 171/02), in dem festgestellt wurde, dass die dortigen Beklagten und Berufungskläger - das sind die Sozien der hiesigen Klägerin - grundsätzlich berechtigt seien, Steuerberaterhonorar zu liquidieren.Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29.04.2003 (Az. 23 U 171/02), in dem den die Klägerin bildenden Sozien ungeachtet der Frage, ob Dr. H als Steuerberater im Sinne des StBerG zu behandeln ist, die grundsätzliche Berechtigung zugestanden wurde, Steuerberaterhonorar zu liquidieren, steht der vorliegenden Entscheidung nur auf den ersten Blick entgegen.
- BGH, 21.03.1996 - IX ZR 240/95
Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen; Vereinbarung eines Entgelts für die …
Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2004 - 1 O 497/03
Der Vertrag über eine Steuerberatung mit einer nicht als Steuerberater zugelassenen Person ist selbst dann nach § 134 BGB nichtig, wenn die Leistungen durch einen Steuerberater als Erfüllungsgehilfe erbracht werden (BGHZ 132, 229). - EuGH, 04.12.1986 - 205/84
Kommission / Deutschland
Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2004 - 1 O 497/03
Denn eine Dienstleistung im Sinne,des Art. 50 EG-Vertrag liegt nur dann vor, wenn es sich um zeitlich beschränkte Leistungen handelt, die ohne dauerhafte Niederlassung (und damit im Sinne des Art. 50 Abs. 3 EG-Vertrag "vorübergehend") in dem betreffenden Mitgliedstaat erbracht werden (vgl. EuGH, Urteil vom 04.12.1986, Rs. 205/84, EuGHE 1986, 3755, 3801 Rn. 21). - BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02
Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung
Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2004 - 1 O 497/03
Denn die Vorschrift des § 3 Nr. 4 StBerG betrifft ausschließlich Fälle der Dienstleistungsfreiheit, nicht auch solche der Niederlassungsfreiheit (BFH, Beschluss vom 11.02.2003, VII B 330/02, VII S 41/02; Bl. 140ff. GA). - BGH, 14.07.1993 - XII ZR 262/91
Beschränkung eines Bereicherungsanspruchs wegen überhöhter Gewinnausschüttungen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2004 - 1 O 497/03
Denn dieser Vorschrift wird eine allgemeine Regel für alle Ansprüche aus Leistungskondiktion entnommen, dass auch ein von § 817 BGB in direkter Anwendung nicht erfasster Verstoß ausschließlich des Leistungsempfängers gegen ein gesetzliches Verbot dazu führen soll, dass die Rückforderung ausgeschlossen ist (BGH, NJW-RR 1993, 1457).