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   LG Düsseldorf, 17.12.2002 - 4 O 266/01   

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https://dejure.org/2002,18434
LG Düsseldorf, 17.12.2002 - 4 O 266/01 (https://dejure.org/2002,18434)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.2002 - 4 O 266/01 (https://dejure.org/2002,18434)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 4 O 266/01 (https://dejure.org/2002,18434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch von Patentinhabern auf Unterlassung des Anbietens von Schweißgeräten mit automatischer Steuerung; Rechtliche Wirkungen eines Klagepatents; Auslegung des Begriffes "Versorgungsgrad"; Anforderungen an den subjektiven Tatbestand einer mittelbaren Patentverletzung ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.12.2002 - 4 O 266/01
    Ein Recht ist verwirkt, wenn sich ein Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin (Zeitmoment) bei objektiver Beurteilung darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (Umstandsmoment) (BGH, in: GRUR 2001, 323, 324 - Temperaturwächter).
  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.12.2002 - 4 O 266/01
    Die Teilnahme verlangt neben der Kenntnis der Tatumstände nur in groben Zügen den jeweiligen Willen der einzelnen Beteiligten, die Tat gemeinschaftlich mit den anderen (als Mittäter) auszuführen (vgl. BGHZ 89, 383, 389; Zeuner, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 81/99

    Entschädigungspflicht für eine Patentverletzung; Verjährung von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.12.2002 - 4 O 266/01
    Erlaubt eine Vorrichtung sowohl den patentgemäßen als auch den patentfreien Gebrauch, ist es nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urt. v. 20.6.2002, 2 U 81/99, Umdr.
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