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   LG Düsseldorf, 20.05.2020 - 2a O 236/19   

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LG Düsseldorf, 20.05.2020 - 2a O 236/19 (https://dejure.org/2020,57070)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.2020 - 2a O 236/19 (https://dejure.org/2020,57070)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 2a O 236/19 (https://dejure.org/2020,57070)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.05.2020 - 2a O 236/19
    Dementsprechend hat das BVerfG in diesem Kontext nochmals den verfassungsrechtlichen Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit hervorgehoben (BVerfG, NJW 2018, 3631 Rn. 23).

    Selbst wenn die Antragstellerin angeregt hätte, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden und vor dem Hintergrund, dass die Gerichte grundsätzlich einen weiten Wertungsrahmen haben, ob sie auf die mündliche Verhandlung gemäß § 937 Abs. 2 ZPO verzichten (BVerfG, NJW 2018, 3631 Rn. 19), ist nicht gesagt, dass die Kammer von einer mündlichen Verhandlung abgesehen hätte.

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.05.2020 - 2a O 236/19
    Die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung kann insoweit einen unmittelbaren Eingriff in eine nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte Rechtsposition sowohl des Verwarnten als auch desjenigen Gewerbetreibenden darstellen, dessen Kundenbeziehungen durch die unberechtigte Geltendmachung eines Ausschließlichkeitsrechts gegenüber dem verwarnten Abnehmer schwerwiegend beeinträchtigt werden (BGH NJW 2005, 3141 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ).

    Denn der abgemahnte Abnehmer wird häufig, zumal wenn er auf Konkurrenzprodukte oder andere Lieferanten ausweichen kann, geneigt sein, sich der Verwarnung zu beugen, um damit den mit einem Rechtsstreit verbundenen Nachteilen aus dem Wege zu gehen (C 2006, 433; Rz. 18 - Unbegründete Abnehmerverwarnung ; vgl. BGH NJW 2005, 3141 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ; C 1979, 332, 336 - Brombeerleuchte ).

  • EuGH, 19.04.2012 - C-523/10

    Wintersteiger - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.05.2020 - 2a O 236/19
    Zudem meint die Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht" sowohl den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch den Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens (vgl. EuGH GRUR 2012, 654,Rn. 19 - Wintersteiger , m.w.N.).

    Insoweit ist die internationale Zuständigkeit für die Entscheidung über eine behauptete Verletzung einer nationalen Marke unter dem Gesichtspunkt der Verwirklichung des Schadenserfolgs den Gerichten des Mitgliedstaats zugewiesen, in dem die Marke geschützt ist (C 2018, 84, Rn. 48 - Parfummarken ; vgl. EuGH, GRUR 2012, 654 Rn. 26 ff. - Wintersteiger ).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 20 U 74/02

    Eilbedürfnis für wettbewerbsrechtliche Untersagungsverfügung bei Verlängerung der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.05.2020 - 2a O 236/19
    Das ist z.B. der Fall, wenn er längere Zeit zuwartet, obwohl er den Wettbewerbsverstoß und die Person des Verantwortlichen kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (OLG Düsseldorf, a.a.O., m.w.N.), bei der vollen Ausnutzung einer nicht unerheblich verlängerten Berufungsbegründungsfrist (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 31) oder wenn er das Verfahren verzögert (Köhler/Bornkamm/Feddersen/ Köhler , 38. Aufl. 2020, UWG § 12 Rn. 3.16b, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 114/14

    Voraussetzungen der Durchsetzung von Kennzeichenrechten im Wege einstweiliger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.05.2020 - 2a O 236/19
    Das Interesse der Antragstellerin muss so sehr überwiegen, dass der beantragte Eingriff in die Sphäre der Antragsgegnerin aufgrund eines bloß summarischen Verfahrens gerechtfertigt ist (OLG Düsseldorf Urt. v. 27.1.2015 - 20 U 114/14, BeckRS 2015, 18753; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 146, 147 E- Sky ; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl. 2015, Rn. 109, 110).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 20 U 1/11

    Belieferung von Dritten mit Produkten mit dem Zeichen "e-sky" entgegen einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.05.2020 - 2a O 236/19
    Das Interesse der Antragstellerin muss so sehr überwiegen, dass der beantragte Eingriff in die Sphäre der Antragsgegnerin aufgrund eines bloß summarischen Verfahrens gerechtfertigt ist (OLG Düsseldorf Urt. v. 27.1.2015 - 20 U 114/14, BeckRS 2015, 18753; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 146, 147 E- Sky ; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl. 2015, Rn. 109, 110).
  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.05.2020 - 2a O 236/19
    Eine Dringlichkeit ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist" (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 273 - Rücklastschriftkosten ; BGH, GRUR 2000, 151; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 20 U 110/04

    RODEO/RODEO DRIVE

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.05.2020 - 2a O 236/19
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass ein Vorname grundsätzlich sowohl als Modellbezeichnung als auch als Herkunftshinweis aufgefasst werden kann (C 1970, 552, 553 - Felina-Britta ; C 1968, 367, 369 - Corrida ; C 1954, 123 - NSU Fox/Auto-Fox ; vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 8.11.2005 - I-20 U 110/04, Rz. 26, BeckRS 2011, 17100).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.05.2020 - 2a O 236/19
    Unter die markenmäßige bzw. kennzeichenmäßige Benutzung fällt jedoch nicht der Gebrauch einer beschreibenden Angabe oder eine Zeichenverwendung, bei der ausgeschlossen ist, dass das benutzte Zeichen im Verkehr als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst wird (C 2008, 912, Rn. 19 - Metrosex , jeweils m.w.N., EuGH GRUR 2009, 756 Rn. 61 - L'ORÉAL/BELLURE ; EuGH GRUR 2003, 55 Rn. 54 - ARSENAL FOOTBALL CLUB; EuGH GRUR 2002, 692, Rn. 17 - Hölterhoff ).
  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 101/15

    MICRO COTTON - Verfahren wegen Verletzung einer Unionsmarke: Zulässigkeit eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.05.2020 - 2a O 236/19
    Wird ein Zeichen auf der Verpackung oder in der Werbung für Bekleidungsstücke verwendet, kann seine blickfangmäßige Herausstellung für eine markenmäßige Verwendung sprechen (BGH a.a.O., Rn. 42 - SAM ; vgl. C 2012, 1040 Rn. 19 - pjur/pure ; GRUR 2017, 520 Rn. 26 - MICRO COTTON ).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

  • EuGH, 14.05.2002 - C-2/00

    Hölterhoff

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59

    Verletzung eines Warenzeichenrechts - Individualisierung von Waren - Anspruch auf

  • BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69

    Warengleichartigkeit und Warennähe von Miederwaren und Wäsche mit Damenmänteln,

  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

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