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   LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13   

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LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13 (https://dejure.org/2017,25660)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.07.2017 - 10 KLs 5/13 (https://dejure.org/2017,25660)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juli 2017 - 10 KLs 5/13 (https://dejure.org/2017,25660)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Hohe Haftstrafen im sog. Rotlicht Rethelstraßen-Strafverfahren

  • faz.net (Pressemeldung, 21.07.2017)

    Lange Haftstrafen im Rotlicht-Skandal

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hohe Haftstrafen im sog. Rotlicht Rethelstraßen-Strafverfahren

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.07.2017)

    Düsseldorfer Rotlicht-Skandal: Anklage fordert neun Jahre Haft für Bordellboss

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (41)

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13
    Hat ein Täter infolge der Deliktsbegehung zu irgendeinem Zeitpunkt die faktische Verfügungsgewalt über die gesamte Tatbeute erhalten, so gilt dieser Vermögenswert als erlangt, auch wenn anschließend Beuteteile (an Mittäter oder andere Personen) weitergegeben werden oder auf sonstige Weise eine nachträgliche Entreicherung des Täters eintritt (BGH NStZ 2004, 440; NStZ 2008, 565, 566; Fischer, a.a.O., § 73Rn. 14; BGH, Urteil vom 24.05.2018, 5 StR 623/17, 5 StR 624/17).

    Soweit mehrere Tatbeteiligte - zeitgleich oder zeitversetzt - die wirtschaftliche (Mit-) Verfügungsgewalt an der Tatbeute ausgeübt haben (also bezogen auf ein und denselben Vermögenswert ein Verfall von Wertersatz zu Lasten mehrerer Personen in Betracht kommt), gelten zwecks Begrenzung des staatlichen Zugriffs die Grundsätze einer gesamtschuldnerischen Haftung (BGH NStZ-RR 1997, 262; NStZ 2003, 198, 199; BGH, Urteil vom 24.05.2018, 5 StR 623/17, 5 StR 624/17).

    Nach den bereits zitierten Grundsätzen ist es dabei unerheblich, ob er das Geld anschließend weiterleitete und ob er dies von Anfang an beabsichtigte, da er hierüber die tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 24.05.2018, 5 StR 623/17, 5 StR 624/17, juris Rn. 8 f.).

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 624/17

    Erlangung eines Vermögenswertes im Sinne des Rechts der Einziehung von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13
    Hat ein Täter infolge der Deliktsbegehung zu irgendeinem Zeitpunkt die faktische Verfügungsgewalt über die gesamte Tatbeute erhalten, so gilt dieser Vermögenswert als erlangt, auch wenn anschließend Beuteteile (an Mittäter oder andere Personen) weitergegeben werden oder auf sonstige Weise eine nachträgliche Entreicherung des Täters eintritt (BGH NStZ 2004, 440; NStZ 2008, 565, 566; Fischer, a.a.O., § 73Rn. 14; BGH, Urteil vom 24.05.2018, 5 StR 623/17, 5 StR 624/17).

    Soweit mehrere Tatbeteiligte - zeitgleich oder zeitversetzt - die wirtschaftliche (Mit-) Verfügungsgewalt an der Tatbeute ausgeübt haben (also bezogen auf ein und denselben Vermögenswert ein Verfall von Wertersatz zu Lasten mehrerer Personen in Betracht kommt), gelten zwecks Begrenzung des staatlichen Zugriffs die Grundsätze einer gesamtschuldnerischen Haftung (BGH NStZ-RR 1997, 262; NStZ 2003, 198, 199; BGH, Urteil vom 24.05.2018, 5 StR 623/17, 5 StR 624/17).

    Nach den bereits zitierten Grundsätzen ist es dabei unerheblich, ob er das Geld anschließend weiterleitete und ob er dies von Anfang an beabsichtigte, da er hierüber die tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 24.05.2018, 5 StR 623/17, 5 StR 624/17, juris Rn. 8 f.).

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13
    Der Bundesgerichtshof (NJW 1994, 2703, 2706) hat zur Rolle des Täters kraft Organisationsgewalt ausgeführt:.

    Es kann im Einzelfall im Rahmen der Gesamtbetrachtung aber auch ausreichen, wenn der Organisationsbeitrag sich in einer bloßen Wahrnehmung einer Mitentscheidungskompetenz in einem Kollegialorgan erschöpft (vgl. zum Verteidigungsrat der DDR BGH NJW 1994, 2703, 2707; zum Politbüro BGH NJW 2000, 443, 448 f.).

  • BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97

    Strafbarkeit eines faktischen Geschäftsführers einer GmbH wegen Betruges zum

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13
    So kann ein überragender Einfluss eines (faktischen) Geschäftsführers vorliegen (vgl. BGH NStZ 1998, 568, 569) oder ein organisatorischer Beitrag darin bestehen, einen auf Straftaten ausgerichteten Betrieb aufzubauen und aufrecht zu erhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 31.07.2018, 3 StR 620/17).

    Für die Annahme der mittelbaren Täterschaft ist es dabei weder erforderlich, dass ein besonderer, aktiver Beitrag des Täters die Abläufe in Gang setzt, die in eine Tat münden, noch bedarf es einer aktuellen Kenntnis der einzelnen, verwirklichten Tat (vgl. BGH NStZ 1998, 568, wo sich der Tatbeitrag des Hintermannes ebenfalls in der Fortführung der Geschäfte erschöpft, vgl. auch BGH NStZ 1997, 544, 545).

  • BGH, 13.11.1996 - 3 StR 482/96

    Anordnung des Verfalls gegen den Täter nur, wenn dieser unmittelbar aus der Tat

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13
    Soweit mehrere Tatbeteiligte - zeitgleich oder zeitversetzt - die wirtschaftliche (Mit-) Verfügungsgewalt an der Tatbeute ausgeübt haben (also bezogen auf ein und denselben Vermögenswert ein Verfall von Wertersatz zu Lasten mehrerer Personen in Betracht kommt), gelten zwecks Begrenzung des staatlichen Zugriffs die Grundsätze einer gesamtschuldnerischen Haftung (BGH NStZ-RR 1997, 262; NStZ 2003, 198, 199; BGH, Urteil vom 24.05.2018, 5 StR 623/17, 5 StR 624/17).

    Diese berechtigt zwar nicht zu der Schlussfolgerung, dass bei einer gemeinschaftlichen Tatbegehung die Beute ohne weiteres jedem einzelnen Beteiligten in voller Höhe als erlangt zugerechnet werden kann; vielmehr ist die Entstehung und der Umfang einer eigenen faktischen (Mit-) Verfügungsgewalt an der Tatbeute für jeden einzelnen Tatbeteiligten gesondert zu prüfen und bezogen auf die konkreten Fallumstände festzustellen (BGH NStZ-RR 1997, 262; BGH NStZ-RR 2007, 121; BGH NStZ 2008, 623; BGH NStZ 2010, 390 f. und 568 f.; BGH, Beschluss vom 12.05.2009, 4 StR 102/09, juris Rn. 5; Fischer, a.a.O., § 73 Rn. 16).

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13
    Im Übrigen ist der Konsum illegaler Drogen nicht per se sittenwidrig (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 11.12.2003, 3 StR 120/03, juris Rn. 18 und 21).
  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13
    Eine Täuschung im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB ist dabei die täuschende Erklärung über Tatsachen, wobei Tatsache das tatsächlich oder angeblich Geschehene oder Bestehende ist, sofern ihm das Merkmal der objektiven Bestimmtheit und Gewissheit zu eigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26.08.2003, 5 StR 145/03, juris Rn. 41).
  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13
    Schließlich bedarf die Annahme der Täterschaft kraft Organisationsgewalt nicht der Feststellung, dass regelhafte - im Sinne von regelmäßigen - Taten die Folge sind, vielmehr genügt es, wenn eine einzige Tat Ergebnis der Ausnutzung regelhafter Abläufe, etwa in einem Unternehmen, ist (vgl. BGH NJW 1995, 204).
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13
    Es liegt zunächst eine Täuschungshandlung der Täter vor, also ein Verhalten, das auf die Vorstellung des Opfers einwirkt und subjektiv bestimmt und objektiv dazu geeignet ist, beim Getäuschten eine Fehlvorstellung hervorzurufen (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2001, 4 StR 439/00, juris Rn. 14).
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13
    Hat der Täter "für einen anderen" (beispielsweise für eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit) gehandelt, dem dadurch ein Vermögensvorteil zugeflossen ist, kommt neben der Verfallshaftung des Vertretenen auch eine solche des Täters (als Gesamtschuldner) in Betracht, wenn und soweit dieser eine eigene faktische (Mit-) Verfügungsgewalt an der Tatbeute erlangt hat (vgl. BGHSt 52, 227, 252 f.).
  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

  • BGH, 31.07.2018 - 3 StR 620/17

    Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen

  • BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17

    Strafantragserfordernis bei relativen Antragsdelikten (Auslegung der

  • BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03

    Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern);

  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

  • BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern;

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

  • BGH, 06.06.1997 - 2 StR 339/96

    BGH bestätigt drastische Strafen wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung

  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87

    Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins

  • OLG Hamm, 06.06.2003 - 2 Ss 367/03

    Untreue, Strafantrag, nicht eheliche Lebensgemeinschaft, Antragsberechtigter,

  • BGH, 15.01.2013 - 2 StR 553/12

    Computerbetrug durch Geldabheben am Geldautomat

  • BVerfG, 29.05.2006 - 2 BvR 820/06

    Recht auf Eigentum (Arrest in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren);

  • BGH, 01.04.2008 - 3 StR 493/07

    Urteile gegen Hauptangeklagte im "Heros-Verfahren" rechtskräftig

  • OLG Düsseldorf, 05.01.1998 - 2 Ss 437/97

    Computerbetrug bei Abhebung mittels Scheckkarte mit Geheimzahl

  • BGH, 02.11.2007 - 2 StR 384/07

    Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit); Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft

  • BGH, 01.02.2011 - 3 StR 432/10

    Diebstahl (Beendigung; sukzessive Mittäterschaft); Bande (Tat als Ausfluss der

  • BVerfG, 03.05.2005 - 2 BvR 1378/04

    Dinglicher Arrest im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Tatbegehung als Organ

  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 665/11

    Voraussetzungen des Bandendiebstahls (spontane Tatbegehung mit wechselnder

  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 139/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen - und die Verjährung von

  • BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11

    Untreue (keine Vermögensbetreuungspflicht bei Bankmitarbeitern ohne

  • BGH, 24.06.1992 - 2 StR 195/92

    Bewertung des Beibringens eines Schlafmittels als hinterlistiger Überfall im

  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 281/02

    Verfall (Wertlosigkeit erlangter Forderungen); Verfall von Wertersatz (Zurechnung

  • BGH, 13.12.2006 - 4 StR 421/06

    Rücktritt von einer Verbrechensverabredung; Verfall von Wertersatz (fehlerhafte

  • BGH, 09.02.2010 - 3 StR 17/10

    Besonders schwerer Raub (Verwenden einer Schreckschusswaffe; notwendige

  • BGH, 23.11.2011 - 4 StR 516/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Wertersatzverfalls (übersehene

  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 127/03

    Verfall (Bruttoprinzip; Erlangen); Verfall des Wertersatzes

  • BGH, 12.05.2009 - 4 StR 102/09

    Verfall von Wertersatz (gesamtschuldnerische Haftung; Voraussetzung der

  • BGH, 10.01.2008 - 5 StR 365/07

    Verfall von Wertersatz (Bestimmung des Erlangten bei Mittäterschaft, Erlangung

  • OLG Düsseldorf, 29.05.1991 - 5 Ss 168/91
  • BGH, 27.05.2008 - 3 StR 50/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall (Feststellungen;

  • BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

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