Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 26.07.2012 - 4a O 282/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43607
LG Düsseldorf, 26.07.2012 - 4a O 282/10 (https://dejure.org/2012,43607)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.07.2012 - 4a O 282/10 (https://dejure.org/2012,43607)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 4a O 282/10 (https://dejure.org/2012,43607)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,43607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 99/92

    "Klinische Versuche"; Auslegung des Versuchsprivilegs; Begriff der Handlung zu

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.07.2012 - 4a O 282/10
    Bei natürlicher Betrachtung liegt zwar die Annahme nahe, der Wortlaut meine mit Handlungen zu Versuchszwecken nur die Versuchshandlungen selbst (vgl. bspw. die Wortwahl in BGH GRUR 1996, 109, 113 - Klinische Versuche).

    Welche Zwecke gemeint seien, bestimme das Gesetz mit dem Begriff des Versuchs (GRUR 1996, 109, 112).

    Für die Annahme eines eigenen Versuchszwecks kommt es vielmehr darauf an, ob der Dritte über das wirtschaftliche Interesse an der Belieferung des Abnehmers hinaus ein eigenes Interesse an der Durchführung der Versuche hat, etwa weil er selbst Erkenntnisse über den Gegenstand der Erfindung gewinnen, Wirkungen des Stoffes oder neue, bisher unbekannte Anwendungsmöglichkeiten erkunden oder die Wirksamkeit und Verträglichkeit von Stoffen mit dem Ziel, eine arzneimittelrechtliche Zulassung zu erhalten, prüfen möchte (vgl. zum Umfang der Freistellung BGH GRUR 1996, 109, 113 - Klinische Versuche; NJW 1997, 3092 - Klinische Versuche II).

    Für seine erfinderische Leistung gebührt dem Erfinder ein angemessener Lohn, den die Rechtsordnung in Form eines ausschließlichen Nutzungsrechts gewährt (BGH GRUR 1996, 109, 114 - Klinische Versuche).

    Vor diesem Hintergrund soll mit der Regelung in § 11 PatG ein billiger Ausgleich zwischen den Interessen des Patentinhabers und denen der Allgemeinheit gefunden werden, indem die ihrem typischen Zuschnitt nach nicht-gewerblichen Handlungen (Nr. 1 bis 3) und bestimmte Bereiche des Güter- und Personenverkehrs (Nr. 4 bis 6) von den Wirkungen des Patents ausgenommen werden (BGH GRUR 1996, 109, 113 - Klinische Versuche).

    Durch dieses abgestimmte Verfahren sollte bereits in diesem Stadium ein möglichst einheitliches Verständnis des Übereinkommens sichergestellt sein (BGH GRUR 1996, 109, 114).

    Die Auslegung vergleichbarer Vorschriften durch Gerichte anderer Vertragsstaaten des GPÜ bietet ebenfalls keine Anhaltspunkte für einen Anwendungsbereich von § 11 Nr. 2 PatG, der über Bereitstellungshandlungen Dritter, die selbst als (Mit-)Veranstalter von Studien und Versuchen angesehen werden können, hinaus ginge (Court of Appeal GRUR Int 1987, 108 - "Touchdown"; vgl. zu weiteren Fällen des niederländischen Hoge Raad: BGH GRUR 1996, 109, 113 - Klinische Versuche).

  • BGH, 17.04.1997 - X ZR 68/94

    "Klinische Versuche II"; Zulässigkeit von klinischen Versuchen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.07.2012 - 4a O 282/10
    Für die Annahme eines eigenen Versuchszwecks kommt es vielmehr darauf an, ob der Dritte über das wirtschaftliche Interesse an der Belieferung des Abnehmers hinaus ein eigenes Interesse an der Durchführung der Versuche hat, etwa weil er selbst Erkenntnisse über den Gegenstand der Erfindung gewinnen, Wirkungen des Stoffes oder neue, bisher unbekannte Anwendungsmöglichkeiten erkunden oder die Wirksamkeit und Verträglichkeit von Stoffen mit dem Ziel, eine arzneimittelrechtliche Zulassung zu erhalten, prüfen möchte (vgl. zum Umfang der Freistellung BGH GRUR 1996, 109, 113 - Klinische Versuche; NJW 1997, 3092 - Klinische Versuche II).

    Mit diesem Zweck des Patentschutzes wäre nicht zu vereinbaren, wenn Versuchshandlungen unzulässig wären, die zwar der Forschung und Fortentwicklung der Technik dienen, die aber zugleich auch oder überwiegend mit der Motivation unternommen werden, die Ergebnisse der Erprobungen zur Vorbereitung einer gewerblichen Verwertung zu nutzen (BGH NJW 1997, 3092, 3095 - Klinische Versuche II).

  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.07.2012 - 4a O 282/10
    Daraus folgt, dass es für die Frage, ob die Beklagte Anlass zur Klage gegeben hat, auf ihr Verhalten vor dem Prozess ankommt, zu dessen Beurteilung allerdings auch das Verhalten der Beklagten nach Klageerhebung herangezogen werden kann (BGH NJW 1979, 2040, 2041).
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.07.2012 - 4a O 282/10
    Geht eine nationale Vorschrift auf eine europäische Richtlinie zurück, sind die nationalen Gerichte nach ständiger Rechtsprechung des EuGH aufgrund des Umsetzungsgebots gemäß Art. 288 Abs. 2 AEUV und des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue gemäß Art. 4 Abs. 3 EUV verpflichtet, zur Durchführung einer europäischen Richtlinie erlassene Gesetze unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den ihnen das nationale Recht einräumt, im Lichte des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie auszulegen (vgl. BGH NJW 2002, 1881, 1882 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 22.09.2016 - 4c O 58/13

    Bauteilbestückungsmaschine

    Die Kammer (Urteile vom 19. September 2013, Az. 4c O 14/13 und 4c O 15/13; im Ergebnis ebenso LG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juli 2012, Az. 4a O 282/10; ebenso LG Mannheim, …
  • LG Düsseldorf, 10.09.2019 - 4b O 51/18

    WC-Sitzgelenk II

    Denn nach diesem Vortrag ist weder ausgeschlossen, dass zwingend keine gewerblichen Abnehmer in den Einzelhandelsmärkten einkaufen, noch, dass gewerbliche Abnehmer die angegriffenen Ausführungsformen zwar nicht weiterverkaufen, aber erwerben, um sie selbst ausschließlich zu nutzen (vgl. LG Düsseldorf, Urteil v. 26. Juli 2012, Az.: 4a O 282/10; Urteil vom 22. September 2016, Az.: 4c O 58/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht