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   LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 8 O 11/09   

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https://dejure.org/2009,28570
LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 8 O 11/09 (https://dejure.org/2009,28570)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.05.2009 - 8 O 11/09 (https://dejure.org/2009,28570)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 8 O 11/09 (https://dejure.org/2009,28570)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Atlanticlux 26 -, Anforderungen an Inhalt und Deutlichkeit einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung bei VMV mit Verbrauchern, Berechnung des zu leistenden Wertersatzes im Rahmen der Rückabwicklung eines VMV, der eine in Natur nicht zurück zu gewährende Leistung zum ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 8 O 11/09
    Sie soll ihm sein Widerrufsrecht klar und deutlich vor Augen führen, damit er die ihm eingeräumte Überlegungsfrist sachgerecht wahrnehmen kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2009 - XI ZR 33/08 [unter II 2 b aa]).

    Sie soll es dem Verbraucher ermöglichen, auch dann, wenn er mehrere, eine wirtschaftliche Einheit bildende Verpflichtungserklärungen abgegeben hat, innerhalb einer angemessenen Überlegungsfrist frei und ohne Furcht vor finanziellen Nachteilen die Entscheidung treffen zu können, ob er an seinen Erklärungen festhalten will oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2009 - XI ZR 33/08 [unter II 3 a bb (2) (b)]).

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06

    Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 8 O 11/09
    Eine diesen Anforderungen genügende Information beinhaltet eine Belehrung über die wesentlichen Rechte und Pflichten, die sich aus den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 122/06 [unter II 3 b bis d]).
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 8 O 11/09
    Der Schutz des Verbrauchers erfordert eine möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutige Belehrung (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - I ZR 55/00 [unter II 3 a]).
  • Drs-Bund, 31.08.2001 - BT-Drs 14/6857
    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 8 O 11/09
    Diese Formulierung ermöglicht es, Besonderheiten des jeweiligen Falles Rechnung zu tragen, also den zu leistenden Wertersatz nicht stets nach der vertraglichen Gegenleistung zu bemessen, sondern diese nur zum Ausgangspunkt für die Bestimmung des Wertersatzes zu nehmen (vgl. Grigoleit, NJW 2002, 1151 [1154], der unter Hinweis auf die Gesetztesbegründung [BT-Drucks. 14/6857 S. 22] zumindest etwaigen Mängeln der Leistung durch einen entsprechenden Abschlag Rechnung tragen möchte).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.1991 - 8 U 84/90
    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 8 O 11/09
    Dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung entspricht es deshalb, bei der Berechnung des Wertersatzes, der zu zahlen ist für nichtgegenständliche Leistungen, die nicht in Natur zurückgewährt werden können, neben der in § 346 Abs. 2 S. 2 BGB genannten vertraglich bestimmten Gegenleistung ergänzend die Wertungen zu berücksichtigen, wie sie für den Wertersatz in § 818 Abs. 2 und 3 BGB niedergelegt sind (ebenso z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 1991 - 8 U 84/90, NJW-RR 1992, 506, für den - allerdings als speziellen Bereicherungsanspruch - ausgestalteten Wertersatzanspruch aus § 3 Abs. 3 HWiG).
  • OLG Koblenz, 14.10.2011 - 10 U 1073/10

    Vermittlungsprovisionsvereinbarung: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung;

    Einen Hinweis auf die Modalitäten der Rückabwicklung in diesem Fall enthält die Widerrufsbelehrung der C.Holding indes nicht, so dass die Widerrufsbelehrung die Gefahr der Irreführung der Verbraucher begründet und diese unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB; vgl. hierzu auch LG Düsseldorf, Urteil vom 27. Mai 2009, 8 O 11/09).
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