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   LG Düsseldorf, 30.10.2019 - 25 T 602/19   

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https://dejure.org/2019,61949
LG Düsseldorf, 30.10.2019 - 25 T 602/19 (https://dejure.org/2019,61949)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2019 - 25 T 602/19 (https://dejure.org/2019,61949)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - 25 T 602/19 (https://dejure.org/2019,61949)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 02.05.2006 - C-341/04

    DAS FÜR DIE ERÖFFNUNG DES HAUPTINSOLVENZVERFAHRENS ZUSTÄNDIGE GERICHT IST, WENN

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2019 - 25 T 602/19
    Der Begriff der "Eröffnung eines Insolvenzverfahrens" im Sinne der EuInsVO ist im Hinblick auf das Ziel der Gewährleistung der Effizienz der Verordnung weit auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 02.05.2006 - C-341/04 -, juris).

    Auch der EuGH sieht indes die Vermutung als widerlegt an, wenn objektive und für Dritte feststellbare Elemente belegen, dass in Wirklichkeit die Lage nicht derjenigen entspricht, die die Verortung am satzungsmäßigen Sitz widerspiegeln soll (EuGH, EuZW 2006, 337 - Eurofood -).

  • EuGH, 17.01.2006 - C-1/04

    Staubitz-Schreiber - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2019 - 25 T 602/19
    Der Grundsatz der "perpetuatio fori" bezieht sich insoweit lediglich auf das einleitende Verfahren und erklärt für dieses Verfahren eine nachträgliche Änderung von den COMI betreffenden Umständen für unerheblich (vgl. EuGH, Urteil vom 17.01.2006 - Rs. C-1/04 - Staubitz-Schreiber, ZIP 2006, 188).
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZB 232/10

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Internationale Zuständigkeit für die Eröffnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2019 - 25 T 602/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Gläubiger, der einen Insolvenzantrag gegen eine Schuldnergesellschaft mit ausländischem Sitz bei einem deutschen Gericht stellt, substantiiert zur internationalen Zuständigkeit des Gerichts und zum Interessenmittelpunkt der Schuldnerin vorzutragen (BGH, NJW 2012, 936).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-396/09

    Interedil - Vorabentscheidungsersuchen - Befugnis eines unteren Gerichts, dem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2019 - 25 T 602/19
    Der EuGH (EuGH NZI 2011, 990 - Interedil -) hat außerdem näher ausgeführt, dass die Vermutung widerlegt werden kann, wenn sich der Ort der Hauptverwaltung einer Gesellschaft aus der Sicht von Dritten, insbesondere Gläubigern, nicht am Ort des satzungsmäßigen Sitzes befindet.
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